Deliktsrecht I enthält eine umfassende Einführung in das deliktische Haftungssystem. Da die deliktische Haftung gegenüber jedermann besteht, können die § 823 ff. BGB in jede Klausur problemlos eingebaut werden. Neben einer umfassenden Übersicht über die Haftungstatbestände werden sämtliche klausurrelevanten Problemfelder der §§ 823 ff. BGB umfassend behandelt, z.B. Probleme der haftungsbegründenden und -ausfüllenden Kausalität. § 823 I BGB ist als elementarer strafrechtsähnlicher Grundtatbestand leicht erlernbar. Auch § 823 II BGB und §§ 824 - 826 BGB sollten nicht vernachlässigt werden. Neben § 831 BGB der Haftung für Verrichtungsgehilfen befasst sich der erste Teil der haupties Deliktsrecht auch mit der Mittäterschaft, Teilnahme und Beteiligung gem. § 830 BGB.
Zu Hauptskript Deliktsrecht I 14. Auflage 2021
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