LAW Aktuell
LAW Aktuell 17.10.2022
Wegweisende EuGH-Entscheidungen: Verjährung und Verfall von Urlaub
LAW Aktuell 13.10.2022
Zug-um-Zug Verurteilung gibt dem Schuldner keinen eigenen durchsetzbaren Anspruch!
LAW Aktuell 11.10.2022
Keine Strafmilderung bei einer Scheinwaffe!
Eine Scheinwaffe erfüllt zwar nicht den strafrechtlichen Waffenbegriff, allerdings kann die objektive Ungefährlichkeit einer Scheinwaffe nicht ohne Weiteres zu Gunsten des Täters berücksichtigt werden.
LAW Aktuell 10.10.2022
Sportanlage ist doch keine Party-Zone!
Eine Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Sportanlage, etwa einer Beachvolleyballanlage, umfasst keine Gestattung für Feier- und andere gesellige Veranstaltungen.
LAW Aktuell 07.10.2022
Es muss nicht immer ein Porsche sein!
Eine Nutzungsentschädigung für ein unfallbedingt reparaturbedürftiges Fahrzeug kommt nicht in Betracht, wenn der Halter eine zumutbare Alternative für das verunfallte Fahrzeug hat.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 27.09.2022
Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverboten: Behandlung einer unzulässigen Regelung zur Anrechnung anderweitigen Erwerbs 17/22 ZR
Sounds:
1. Aus der einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses kann regelmäßig nicht auf die Aufhebung eines zuvor arbeitsvertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geschlossen werden.
2. Eine vertragliche Vereinbarung, die eine über die Vorgaben
des § 74c I HGB hinausgehende Anrechnung eines vom Arbeitnehmer in der
Karenzzeit durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erzielten oder
aufgrund böswilligen Unterlassens nicht erzielten Erwerbs auf die Karenzentschädigung
vorsieht, führt nicht zur Unverbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
insgesamt. Stattdessen ist nach § 75d S. 1 HGB die vertragliche
Anrechnungsvereinbarung nur insoweit für den Arbeitnehmer unverbindlich, als
sie über die Vorgaben des § 74c I S. 1 HGB hinausgeht. Sounds: 1. Bei Ansprüchen auf
Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs aus §§ 1, 3 I BUrlG, des tarifvertraglichen
oder arbeitsvertraglichen Mehrurlaubs und des Zusatzurlaubs für
schwerbehinderte Menschen handelt es sich jeweils um verschiedene
Streitgegenstände. 2. Stehen dem
Arbeitnehmer im Kalenderjahr Ansprüche auf Erholungsurlaub zu, für die unterschiedliche
Regelungen gelten, findet § 366 BGB Anwendung, wenn die Urlaubsgewährung durch
den Arbeitgeber nicht zur Erfüllung sämtlicher Urlaubsansprüche ausreicht. Seite 25.8 von 138 - Artikel 248 bis 258 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück16.817.818.819.820.821.822.823.824.825.826.827.828.829.830.831.832.833.834.8vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 27.09.2022
Erfüllung bei Urlaubsgewährung ohne Tilgungsbestimmung: Erst der Mindesturlaub oder erst der Mehrurlaub? 16/22 ZRLAW Aktuell 26.09.2022
Nachgebessert wird nur im Zivilrecht, nicht in der ZPO!LAW Aktuell 26.09.2022
Auswirkung der Revision der Nebenklage, nicht auf den Rechtsfolgenausspruch!LAW Aktuell 26.09.2022
„Low Performer“ aufgepasst, Schlechtleistung als Kündigungsgrund!
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