LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 27.09.2022
Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverboten: Behandlung einer unzulässigen Regelung zur Anrechnung anderweitigen Erwerbs 17/22 ZR
Sounds:
1. Aus der einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses kann regelmäßig nicht auf die Aufhebung eines zuvor arbeitsvertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geschlossen werden.
2. Eine vertragliche Vereinbarung, die eine über die Vorgaben
des § 74c I HGB hinausgehende Anrechnung eines vom Arbeitnehmer in der
Karenzzeit durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erzielten oder
aufgrund böswilligen Unterlassens nicht erzielten Erwerbs auf die Karenzentschädigung
vorsieht, führt nicht zur Unverbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
insgesamt. Stattdessen ist nach § 75d S. 1 HGB die vertragliche
Anrechnungsvereinbarung nur insoweit für den Arbeitnehmer unverbindlich, als
sie über die Vorgaben des § 74c I S. 1 HGB hinausgeht. Sounds: 1. Bei Ansprüchen auf
Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs aus §§ 1, 3 I BUrlG, des tarifvertraglichen
oder arbeitsvertraglichen Mehrurlaubs und des Zusatzurlaubs für
schwerbehinderte Menschen handelt es sich jeweils um verschiedene
Streitgegenstände. 2. Stehen dem
Arbeitnehmer im Kalenderjahr Ansprüche auf Erholungsurlaub zu, für die unterschiedliche
Regelungen gelten, findet § 366 BGB Anwendung, wenn die Urlaubsgewährung durch
den Arbeitgeber nicht zur Erfüllung sämtlicher Urlaubsansprüche ausreicht. Die Parteien
streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gem. § 626 I BGB. Seite 26.3 von 138 - Artikel 253 bis 263 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück17.318.319.320.321.322.323.324.325.326.327.328.329.330.331.332.333.334.335.3vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 27.09.2022
Erfüllung bei Urlaubsgewährung ohne Tilgungsbestimmung: Erst der Mindesturlaub oder erst der Mehrurlaub? 16/22 ZRLAW Aktuell 26.09.2022
Nachgebessert wird nur im Zivilrecht, nicht in der ZPO!LAW Aktuell 26.09.2022
Auswirkung der Revision der Nebenklage, nicht auf den Rechtsfolgenausspruch!LAW Aktuell 26.09.2022
„Low Performer“ aufgepasst, Schlechtleistung als Kündigungsgrund!LAW Aktuell 22.09.2022
Nachlassverzeichnis verlangt, Pflichtteilsstrafklausel in Berliner Testament noch nicht verwirkt!LAW Aktuell 22.09.2022
Nicht mehr nur geringe Menge, auch bei neuen Drogen!LAW Aktuell 22.09.2022
„Paukenschlag“ des BAG, Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt bereits jetzt!LAW Aktuell 20.09.2022
Kündigung nach langwieriger Compliance–Untersuchung – wann beginnt die Erklärungsfrist?LAW Aktuell 19.09.2022
Bedingter Tötungsvorsatz beim Unterlassen, ja oder nein?
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
KUNDENSERVICE
Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.