LAW Aktuell
LAW Aktuell 14.09.2022
Nicht über meinen Kopf!
LAW Aktuell 12.09.2022
Zustellung ohne Datum – geht gar nicht!
LAW Aktuell 12.09.2022
Zu spät ist zu spät
LAW Aktuell 14.09.2022
„Dooring“ Unfall
LAW Aktuell 06.09.2022
Ungenau, aber unschädlich! Bitte nicht noch einmal!
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 06.09.2022
Entschädigung nach § 15 II AGG: negatives Schuldanerkenntnis nach Anspruchsentstehung ist wirksam! 15/22 ZR
Sounds:
1. Sämtliche Vereinbarungen, durch die Ansprüche aus dem AGG im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt werden, verstoßen gegen § 31 AGG.
2. § 31 AGG steht jedoch einer Vereinbarung über Ansprüche aus
dem AGG im Nachhinein nicht entgegen. Sounds: 1. Einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein
Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu
beteiligen hat, soweit er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet, sind grundsätzlich zulässig. 2. Eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers i.S.v. §
307 I S. 1 BGB ist aber in Fällen anzunehmen, in denen der Arbeitnehmer durch
Gründe in der Sphäre des Arbeitgebers zu einer Kündigung veranlasst wird. Sounds: 1. Nach § 317 I S. 1, § 169 II S. 1 ZPO ist eine beglaubigte
Abschrift des Urteils zuzustellen,. Die Zustellung lediglich einer einfachen
Abschrift stellt eine fehlerhafte Zustellung dar. 2. Ein solcher Zustellungsmangel wird
aber gemäß § 189 ZPO durch Zustellung der einfachen Abschrift des Urteils geheilt,
wenn keine Zweifel an der Authentizität und Amtlichkeit der Abschrift bestehen.
Das ist jedenfalls bei einer Übermittlung der Urteilsabschrift an das besondereelektronische Anwaltspostfach des Rechtsanwaltes
der Partei anzunehmen. Seite 27.4 von 138 - Artikel 264 bis 274 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück18.419.420.421.422.423.424.425.426.427.428.429.430.431.432.433.434.435.436.4vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 06.09.2022
Rückzahlung von Fortbildungskosten: wieder ein neuer Grund für die Klauselunwirksamkeit! 14/22 ZR
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 06.09.2022
Heilung des Zustellungsmangels bei Zustellung lediglich einer einfachen Abschrift des Urteils in das elektronische Anwaltspostfach 13/22 ZRLAW Aktuell 30.08.2022
Kein geringer Beweiswert einer Aussage allein wegen taktischem Aussageverhalten!LAW Aktuell 30.08.2022
Vorbestraft ist vorbestraft!
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
KUNDENSERVICE
Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.