LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 06.09.2022
Heilung des Zustellungsmangels bei Zustellung lediglich einer einfachen Abschrift des Urteils in das elektronische Anwaltspostfach 13/22 ZR
Sounds:
1. Nach § 317 I S. 1, § 169 II S. 1 ZPO ist eine beglaubigte Abschrift des Urteils zuzustellen,. Die Zustellung lediglich einer einfachen Abschrift stellt eine fehlerhafte Zustellung dar.
2. Ein solcher Zustellungsmangel wird
aber gemäß § 189 ZPO durch Zustellung der einfachen Abschrift des Urteils geheilt,
wenn keine Zweifel an der Authentizität und Amtlichkeit der Abschrift bestehen.
Das ist jedenfalls bei einer Übermittlung der Urteilsabschrift an das besondereelektronische Anwaltspostfach des Rechtsanwaltes
der Partei anzunehmen. Beruft sich ein Schenker auf die Unwirksamkeit einer Schenkung wegen
vorübergehender Geschäftsunfähigkeit und/oder Sittenwidrigkeit, sind keine
überhöhten Anforderungen zu stellen. Der Ausschluss eines Notwegerechts setzt den Verlust eines früher
vorhandenen Zugangs durch eine nachträgliche Baumaßnahme voraus, die zudem
nicht ordnungsgemäßer Benutzung entsprechen darf. Seite 28.1 von 138 - Artikel 271 bis 281 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück19.120.121.122.123.124.125.126.127.128.129.130.131.132.133.134.135.136.137.1vorLAW Aktuell 30.08.2022
Kein geringer Beweiswert einer Aussage allein wegen taktischem Aussageverhalten!LAW Aktuell 30.08.2022
Vorbestraft ist vorbestraft!LAW Aktuell 29.08.2022
Schadensminderungspflicht auch im Polizeirecht!LAW Aktuell 29.08.2022
Bewaffneter Drogenhandel mit Waffen in unmittelbarer Reichweite?LAW Aktuell 29.08.2022
„Falsa demonstratio non nocet!“LAW Aktuell 29.08.2022
Strafbarkeit einer Fahrt im Drogenrausch genauso wie unter Alkoholeinfluss?LAW Aktuell 26.08.2022
„Geschenkt ist geschenkt – wiederholen ist gestohlen“ – nicht immer!LAW Aktuell 24.08.2022
Immer dieser Notweg!LAW Aktuell 22.08.2022
Selbstleseverfahren – Urkundsinhalte nun gelesen oder nicht?
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
KUNDENSERVICE
Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.