LAW Aktuell
LAW Aktuell 27.05.2022
Keine Atemmaske – Gewahrsam geht in Ordnung
Wer sich beharrlich weigert, einen nach geltendem Recht vorgeschriebene Mund-Nase-Schutz zu tragen, muss mit einer Festnahme und anschließendem Gewahrsam rechnen.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 24.05.2022
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer Auskunft: Zwangshaft oder Zwangsgeld gegen eine prozessunfähige natürliche Person? 12/22 ZR
Sounds:
1. Einer prozessunfähigen natürlichen Person ist die Vornahme einer nach § 888 I S. 1 ZPO zu erwirkenden Handlung nicht unmöglich, wenn die Handlung durch deren Bevollmächtigten vorgenommen werden kann.
2. Bei der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer
unvertretbaren Handlung gemäß § 888 I S. 1 ZPO darf gegen eine prozessunfähige
natürliche Person, die mangels hinreichender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
nicht in der Lage ist, einen natürlichen Willen zur Vornahme der von ihr
geschuldeten Handlung zu bilden, keine Zwangshaft verhängt werden. Sounds: 2. Eine prozessuale Kostenentscheidung lässt grundsätzlich noch
Raum für die Durchsetzung materiell-rechtlicher Ansprüche auf Kostenerstattung
etwa aus Vertrag, wegen Verzugs oder aus unerlaubter Handlung in einem späteren
Rechtsstreit. Sounds: 1. Für die personenbedingte ordentliche Kündigung, v.a. in den
Fällen häufiger Kurzerkrankungen, gilt eine Drei-Stufen-Prüfung mit den
Schritten negative Gesundheitsprognose,
erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers und
einer auf den konkreten Einzelfall bezogene Interessenabwägung. Bei letzterer
geht es auch um die Frage nach möglichen milderen Mitteln. Seite 33.2 von 138 - Artikel 322 bis 332 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück24.225.226.227.228.229.230.231.232.233.234.235.236.237.238.239.240.241.242.2vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 24.05.2022
Klagerücknahme: keine Berücksichtigung materiell-rechtlicher Kostenerstattungsansprüche im Rahmen der Kostenentscheidung 11/22 ZR
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 24.05.2022
Ordentliche Kündigung wegen Krankheit: betriebliches Eingliederungsmanagement oft unverzichtbar! 10/22 ZRLAW Aktuell 24.05.2022
Ich hols – Angebot der Abholung zur Nacherfüllung lässt Anspruch auf Kostenvorschuss entfallen!LAW Aktuell 24.05.2022
Gekauft ist gekauft! Online Eintrittskartenkauf auch beim Vermittler ohne WiderrufsrechtLAW Aktuell 23.05.2022
Wirksame Zustellung auch unter c/o-AnschriftLAW Aktuell 23.05.2022
Her mit dem Geld und der RolexLAW Aktuell 23.05.2022
FitnessstudioLAW Aktuell 23.05.2022
Öffentliches Recht sticht Zivilrecht!
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
KUNDENSERVICE
Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.