LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 09.05.2022
Annahmeverzug: keine Böswilligkeit eines unterlassenen Zwischenverdienstes trotz Angebots einer Prozessbeschäftigung 07/22 ZR
Sounds:
1. Ein Arbeitnehmer unterlässt böswillig i.S.d. § 11 Nr. 2 KSchG
bzw. § 615 S. 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn ihm ein Vorwurf daraus
gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller
objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und
Glauben (§ 242 BGB) zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder
die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert. Gesellschafter sind nicht befugt, im Namen der Gesellschaft gegen Dritte,
die nicht ebenfalls Gesellschafter sind, Klagen zu erheben. Sound: Mit Hilfe der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB sollen nicht nur
ökologische, sondern auch städtebauliche Ziele verfolgt werden. Nicht möglich
ist der generelle Ausschluss bestimmter „unerwünschter" Pflanzen. Sound: Das Vergnügen beginnt schon, wenn man sich zum
Wetten hinsetzen kann – restriktive Auslegung des Vergnügungsstättenbegriffes.
Bebauungspläne können Vergnügungsstätten ohne weiteres ausschließen. Die
Zustellung eines Ablehnungsbescheides muss an den Anwalt erfolgen, wenn dieser
Vollmacht vorgelegt hat, Art. 8 Abs. 1 S. 2 VwZVG. Sound: Eine Baugenehmigung ist rechtswidrig, wenn die zugrundeliegenden
Planzeichnungen falsch sind und dies auf der fehlerhaften Darstellung der
natürlichen Geländeoberfläche beruht. Da dann die Genehmigung aufgrund falscher
Angaben erlangt wurde, ist das Vertrauen nicht schutzwürdig. Für den Einwand eines arglistig verschwiegenen Mangels muss der Käufer
mehr als nur das bloße „Aufdrängen müssen" nachweisen. Seite 35.5 von 138 - Artikel 345 bis 355 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück26.527.528.529.530.531.532.533.534.535.536.537.538.539.540.541.542.543.544.5vorLAW Aktuell 20.04.2022
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Arglist erfordert mehr als bloßes „Aufdrängen müssen“
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