LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 24.05.2022
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer Auskunft: Zwangshaft oder Zwangsgeld gegen eine prozessunfähige natürliche Person? 12/22 ZR

Sounds:
1. Einer prozessunfähigen natürlichen Person ist die Vornahme einer nach § 888 I S. 1 ZPO zu erwirkenden Handlung nicht unmöglich, wenn die Handlung durch deren Bevollmächtigten vorgenommen werden kann.
2. Bei der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer
unvertretbaren Handlung gemäß § 888 I S. 1 ZPO darf gegen eine prozessunfähige
natürliche Person, die mangels hinreichender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
nicht in der Lage ist, einen natürlichen Willen zur Vornahme der von ihr
geschuldeten Handlung zu bilden, keine Zwangshaft verhängt werden. Sounds: 2. Eine prozessuale Kostenentscheidung lässt grundsätzlich noch
Raum für die Durchsetzung materiell-rechtlicher Ansprüche auf Kostenerstattung
etwa aus Vertrag, wegen Verzugs oder aus unerlaubter Handlung in einem späteren
Rechtsstreit. Sounds: 1. Für die personenbedingte ordentliche Kündigung, v.a. in den
Fällen häufiger Kurzerkrankungen, gilt eine Drei-Stufen-Prüfung mit den
Schritten negative Gesundheitsprognose,
erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers und
einer auf den konkreten Einzelfall bezogene Interessenabwägung. Bei letzterer
geht es auch um die Frage nach möglichen milderen Mitteln. Seite 36 von 141 - Artikel 350 bis 360 von insgesamt 1403 Artikel in dieser Rubrik. zurück27282930313233343536373839404142434445vor
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