LAW Aktuell
LAW Aktuell 11.02.2022
Urkunde weg – Belastung weg? Mitnichten!
Allein aus der Unauffindbarkeit der Urkunde über die Bestellung einer grundstücksbezogenen Belastung kann der Grundstücksinhaber noch keinen Anspruch auf Lösung der Eintragung ableiten.
LAW Aktuell 11.02.2022
Noch ist nicht Schluss!
Allein die Abgabe eines Anerkenntnisses des Beklagten beendet Prozess nicht.
LAW Aktuell 10.02.2022
Rasen kann man auch hintereinander!
Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen kann auch dann vorliegen, wenn zwei oder mehr Verkehrsteilnehmer dieselbe Strecke hintereinander abfahren, um die höchste Geschwindigkeit zu ermitteln.
LAW Aktuell 08.02.2022
Der Keller ist doch keine Wohnung!
Die in einem Mietvertrag ausdrücklich vereinbarte Wohnfläche ist grundsätzlich vorrangig vor öffentlich-rechtlichen Vorgaben, solange diese nicht eine behördliche Umsetzung erfahren.
LAW Aktuell 08.02.2022
Einsichtnahmerecht? Es kommt darauf an!
Mietern steht nur dann ein Einsichtnahmerecht in die Abrechnung eines Subunternehmers des Vermieters zu, wenn der Vermieter sich dessen gegen Kostenerstattung bedient.
LAW Aktuell 08.02.2022
Aber ich habe doch nachgezahlt!
Durch die Nachzahlung einer offenen Mietforderung kann ein Mieter nur die auf diesen Zahlungsverzug gestützte außerordentliche Kündigung entkräften, nicht aber eine ordentliche Kündigung.
LAW Aktuell 08.02.2022
Zurückhaltung bei schlüssiger Erbannahme
An die Annahme einer Erbschaft durch schlüssiges Verhalten sind hohe Anforderungen zu stellen.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 07.02.2022
Kündigung im Kleinbetrieb: Maßregelungsverbot gemäß § 612a BGB bei Erkrankung 03/22 ZR
Sounds:
1. Ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB liegt
vor, wenn die zulässige Rechtsausübung der tragende Beweggrund, d.h. das
wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme ist. Es reicht nicht aus,
dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet. Handelt
der Arbeitgeber aufgrund eines Motivbündels, so ist auf das wesentliche Motiv
abzustellen. Sounds: 1. Der Arbeitgeber kann auf die Einhaltung der Ankündigungsfrist
für die zeitlich begrenzte Verringerung seiner Arbeitszeit nach § 9a III S. 1 i.V.m. § 8 II S. 1 TzBfG verzichten. 2. Der Verzicht muss nicht ausdrücklich erklärt werden, er muss
aber anderweitig eindeutig, zweifelsfrei und unmissverständlich zum Ausdruck
kommen. Allein die Ablehnung unter Angabe betrieblicher Gründe genügt hierfür
nicht. Eine Sicherstellung von Gegenständen zwecks Gefahrenabwehr unterliegt
nicht der Unschuldsvermutung, da es allein auf die Wahrscheinlichkeit künftiger
erneuter Störungen ankommt. Seite 40.5 von 138 - Artikel 395 bis 405 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück31.532.533.534.535.536.537.538.539.540.541.542.543.544.545.546.547.548.549.5vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 07.02.2022
„Brückenteilzeit“ i.S.d. § 9a TzBfG: Folgen der Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist 02/22 ZRLAW Aktuell 07.02.2022
Sicherstellung zur Gefahrenabwehr unterliegt nicht der Unschuldsvermutung
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