LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 07.02.2022
Kündigung im Kleinbetrieb: Maßregelungsverbot gemäß § 612a BGB bei Erkrankung 03/22 ZR
Sounds:
1. Ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB liegt
vor, wenn die zulässige Rechtsausübung der tragende Beweggrund, d.h. das
wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme ist. Es reicht nicht aus,
dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet. Handelt
der Arbeitgeber aufgrund eines Motivbündels, so ist auf das wesentliche Motiv
abzustellen. Sounds: 1. Der Arbeitgeber kann auf die Einhaltung der Ankündigungsfrist
für die zeitlich begrenzte Verringerung seiner Arbeitszeit nach § 9a III S. 1 i.V.m. § 8 II S. 1 TzBfG verzichten. 2. Der Verzicht muss nicht ausdrücklich erklärt werden, er muss
aber anderweitig eindeutig, zweifelsfrei und unmissverständlich zum Ausdruck
kommen. Allein die Ablehnung unter Angabe betrieblicher Gründe genügt hierfür
nicht. Eine Sicherstellung von Gegenständen zwecks Gefahrenabwehr unterliegt
nicht der Unschuldsvermutung, da es allein auf die Wahrscheinlichkeit künftiger
erneuter Störungen ankommt. Der Aussage eines Zeugen, der von einem vorherigen eigenen Tatvorwurf
freigesprochen worden ist, darf nicht ohne Weiteres vollumfänglich geglaubt
werden. Die von einem Angeklagten unbedingt erklärte Rücknahme einer eingelegten
Revision ist ihrerseits nicht widerruflich. Die Berufung auf die unzumutbare Härte einer Scheidung setzt voraus, dass
der sich hierauf berufende Ehegatte seinerseits überhaupt zur Fortsetzung der
ehelichen Lebensgemeinschaft bereit ist. 1. Die zulässige Höchstdauer einer kalendermäßigen Befristung
eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines Sachgrundes von zwei Jahren
betrifft den Zeitrahmen für das Arbeitsverhältnis, nicht die Zeit vom
Vertragsschluss bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. 2. Bei der Prüfung des tatsachlichen Vertragsbeginns führt eine
vereinbarte Anreise des Arbeitnehmers zu einer auswärtigen Schulungsveranstaltung
am Tag vor dem im schriftlichen Arbeitsvertrag festgelegten Vertragsbeginn
nicht ohne weiteres zu einer Vorverlagerung des Vertragsbeginns. Eine solche
Auslegung gegen den Wortlaut der Urkunde wird nur ausnahmsweise möglich sein. Ein Mietfahrzeug
muss verkehrstüchtig sein. Da es sich dabei um eine Kardinalpflicht des
Vermieters handelt, kommt eine formularmäßige Haftungsfreizeichnung nicht in
Betracht. Seite 41.2 von 138 - Artikel 402 bis 412 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück32.233.234.235.236.237.238.239.240.241.242.243.244.245.246.247.248.249.250.2vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 07.02.2022
„Brückenteilzeit“ i.S.d. § 9a TzBfG: Folgen der Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist 02/22 ZRLAW Aktuell 07.02.2022
Sicherstellung zur Gefahrenabwehr unterliegt nicht der UnschuldsvermutungLAW Aktuell 07.02.2022
Beweiswürdigung nach vorherigem Freispruch eines ZeugenLAW Aktuell 04.02.2022
Revisionsrücknahme ist unwiderruflich – Basta!LAW Aktuell 01.02.2022
Unzumutbare Härte einer Scheidung
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 01.02.2022
Sounds:
Sachgrundlose Befristung: Berechnung der Höchstdauer und Abgrenzung der „Verlängerung“ zur Zweitbefristung 01/2022 ZRLAW Aktuell 31.01.2022
Mietwagen muss verkehrstüchtig sein!LAW Aktuell 28.01.2022
Keine Kassationsverpflichtung wegen UnionsrechtswidrigkeitLAW Aktuell 28.01.2022
Mama mia!
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
KUNDENSERVICE
Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.