LAW Aktuell
LAW Aktuell 07.02.2022
Sicherstellung zur Gefahrenabwehr unterliegt nicht der Unschuldsvermutung
Eine Sicherstellung von Gegenständen zwecks Gefahrenabwehr unterliegt nicht der Unschuldsvermutung, da es allein auf die Wahrscheinlichkeit künftiger erneuter Störungen ankommt.
LAW Aktuell 07.02.2022
Beweiswürdigung nach vorherigem Freispruch eines Zeugen
Der Aussage eines Zeugen, der von einem vorherigen eigenen Tatvorwurf freigesprochen worden ist, darf nicht ohne Weiteres vollumfänglich geglaubt werden.
LAW Aktuell 04.02.2022
Revisionsrücknahme ist unwiderruflich – Basta!
Die von einem Angeklagten unbedingt erklärte Rücknahme einer eingelegten Revision ist ihrerseits nicht widerruflich.
LAW Aktuell 01.02.2022
Unzumutbare Härte einer Scheidung
Die Berufung auf die unzumutbare Härte einer Scheidung setzt voraus, dass der sich hierauf berufende Ehegatte seinerseits überhaupt zur Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft bereit ist.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 01.02.2022
Sachgrundlose Befristung: Berechnung der Höchstdauer und Abgrenzung der „Verlängerung“ zur Zweitbefristung 01/2022 ZR
Sounds:
1. Die zulässige Höchstdauer einer kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines Sachgrundes von zwei Jahren betrifft den Zeitrahmen für das Arbeitsverhältnis, nicht die Zeit vom Vertragsschluss bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
2. Bei der Prüfung des tatsachlichen Vertragsbeginns führt eine
vereinbarte Anreise des Arbeitnehmers zu einer auswärtigen Schulungsveranstaltung
am Tag vor dem im schriftlichen Arbeitsvertrag festgelegten Vertragsbeginn
nicht ohne weiteres zu einer Vorverlagerung des Vertragsbeginns. Eine solche
Auslegung gegen den Wortlaut der Urkunde wird nur ausnahmsweise möglich sein. Ein Mietfahrzeug
muss verkehrstüchtig sein. Da es sich dabei um eine Kardinalpflicht des
Vermieters handelt, kommt eine formularmäßige Haftungsfreizeichnung nicht in
Betracht. Seite 41.4 von 138 - Artikel 404 bis 414 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück32.433.434.435.436.437.438.439.440.441.442.443.444.445.446.447.448.449.450.4vorLAW Aktuell 31.01.2022
Mietwagen muss verkehrstüchtig sein!LAW Aktuell 28.01.2022
Keine Kassationsverpflichtung wegen UnionsrechtswidrigkeitLAW Aktuell 28.01.2022
Mama mia!LAW Aktuell 27.01.2022
Arbeitgeber war nicht auch der Ehemann!LAW Aktuell 27.01.2022
Corona, Corona….
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
KUNDENSERVICE
Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.