LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 01.02.2022
Sachgrundlose Befristung: Berechnung der Höchstdauer und Abgrenzung der „Verlängerung“ zur Zweitbefristung 01/2022 ZR
Sounds:
1. Die zulässige Höchstdauer einer kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines Sachgrundes von zwei Jahren betrifft den Zeitrahmen für das Arbeitsverhältnis, nicht die Zeit vom Vertragsschluss bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
2. Bei der Prüfung des tatsachlichen Vertragsbeginns führt eine
vereinbarte Anreise des Arbeitnehmers zu einer auswärtigen Schulungsveranstaltung
am Tag vor dem im schriftlichen Arbeitsvertrag festgelegten Vertragsbeginn
nicht ohne weiteres zu einer Vorverlagerung des Vertragsbeginns. Eine solche
Auslegung gegen den Wortlaut der Urkunde wird nur ausnahmsweise möglich sein. Ein Mietfahrzeug
muss verkehrstüchtig sein. Da es sich dabei um eine Kardinalpflicht des
Vermieters handelt, kommt eine formularmäßige Haftungsfreizeichnung nicht in
Betracht. Drohung damit und Ankündigung eines Amoklaufes rechtfertigt fristlose
Kündigung. Eine vorläufige Sicherstellung oder auch Beschlagnahme kann willkürlich
sein, wenn der notwendige Anfangsverdacht hierfür fehlt. Seite 41.8 von 138 - Artikel 408 bis 418 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück32.833.834.835.836.837.838.839.840.841.842.843.844.845.846.847.848.849.850.8vorLAW Aktuell 31.01.2022
Mietwagen muss verkehrstüchtig sein!LAW Aktuell 28.01.2022
Keine Kassationsverpflichtung wegen UnionsrechtswidrigkeitLAW Aktuell 28.01.2022
Mama mia!LAW Aktuell 27.01.2022
Arbeitgeber war nicht auch der Ehemann!LAW Aktuell 27.01.2022
Corona, Corona….LAW Aktuell 19.01.2022
Den Chef schmeißt man nicht aus dem Fenster!LAW Aktuell 19.01.2022
Verdachtslose Sicherstellung ist willkürlichLAW Aktuell 19.01.2022
Baum fällt – am besten auf Kosten der MieterLAW Aktuell 14.01.2022
Verbrauchsgüterkauf oder nicht? Das ist hier die Frage!
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
KUNDENSERVICE
Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.