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LAW Aktuell 12.11.2021
Anrechnung von Prozesszinsen auf Schaden

Anrechnung von Prozesszinsen auf Schaden

Im Falle eines sich in der weiteren Entwicklung befindenden Vermögensschadens kann es geboten sein, die Prozesszinsen aus einem Ersturteil auf den weiteren Schaden anzurechnen.

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LAW Aktuell 12.11.2021
Getäuscht hat doch nur der Hersteller!

Getäuscht hat doch nur der Hersteller!

Der Käufer einer mangelbehafteten Sache kann nur unter besonderen Umständen ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn (nur) der Hersteller ihn getäuscht hat.

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LAW Aktuell 11.11.2021
Her damit! BAG bestätigt: Fahrradkurier hat Anspruch auf Fahrrad und Handy

Her damit! BAG bestätigt: Fahrradkurier hat Anspruch auf Fahrrad und Handy

Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz um die Bereitstellung von Arbeitsmittel durch die Arbeitgeberin. Der Kläger ist bei der Beklagten als Fahrradlieferant (sog. Rider") beschäftigt.

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LAW Aktuell 11.11.2021
Geldstrafe wegen Fehlverhalten der Fans ist gar keine!

Geldstrafe wegen Fehlverhalten der Fans ist gar keine!

Die Verhängung einer „Geldstrafe" gegen einen Fußballverein, dessen Fans sich verbotener Pyrotechnik bedienen, ist mit der öffentlichen Ordnung vereinbar.

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LAW Aktuell 11.11.2021
Immer diese Radfahrer!

Immer diese Radfahrer!
Fahrradfahren ist nicht minder unfallträchtig als Autofahren. Und wenngleich es bei Unfällen mit oder sogar zwischen Fahrradfahrern zu keiner Betriebsgefahrabwägung gem. § 17 II, I StVG kommt, so gibt es gleichwohl gewisse „Spielregeln", die eben auch für Fahrradfahrer gelten (u. a. § 1 StVO). Insbesondere können Fahrradfahrer nicht erwarten, stets und überall freie Fahrt zu haben.
 
So musste sich ein gestürzter Fahrradfahrer vor dem Landgericht Frankenthal vorhalten lassen, dass er für seinen Sturz aufgrund des Hängenbleibens an mehreren, auf dem Radweg stehenden Mülltonnen doch ganz selbst schuld gewesen sei, § 254 I BGB. Der Kläger hatte nach der Urteilsbegründung angegeben, das Hindernis zwar schon von weitem gesehen zu haben. Beim Versuch, dieses zu umrunden, sei er dann aber doch hängengeblieben und es kam zum verletzungsträchtigen Sturz. Den Vorwurf an die Müllabfuhr, sie habe die Tonnen rechtswidrig auf dem Radwege stehen gelassen, folgte das Gericht jedenfalls im Ergebnis nicht. Allein das Vorhandensein eines gut wahrnehmbaren Hindernisses enthebe den Radfahrer nicht von der im eigenen Interesse liegenden Pflicht, dieses rechtzeitig und hinreichend zu umfahren. Die Klage wurde abgewiesen.

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LAW Aktuell 11.11.2021
Tierhalterhaftung nur bei Tiergefahr

Tierhalterhaftung nur bei Tiergefahr
Die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung greift nur ein, wenn sich nachweislich auch eine Tiergefahr verwirklicht hat.
 
Das Reiten von Pferden mag für viele eine erfüllende und höchst willkommene sportliche Betätigung sein, es ist, wie zahlreiche Vorfälle und auch Gerichtsentscheidungen belegen, indessen alles andere als risikolos. Dies weniger, weil Pferde besonders aggressive oder gefährliche Tiere wären. Sondern deutlich mehr, weil das Zusammenspiel von Reiter und Reittier bisweilen einfach nicht so funktioniert, wie es sollte – es passt manchmal einfach nicht.

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LAW Aktuell 01.11.2021
Was der Schuldner nicht kann….

Was der Schuldner nicht kann….
Widerrufsrecht kann auch bei einem Schuldbeitritt ausgeschlossen sein, wenn es auch dem Schuldner nicht zusteht.
 
Wer einer bestehenden Verbindlichkeit eines anderen rechtsgeschäftlich beitritt, ohne diese von diesem – mit Zustimmung des Gläubigers – allein und vollständig zu übernehmen (befreiende (privative) Schuldübernahme, vgl. §§ 414, 415 BGB, der erklärt einen Schuldbeitritt, §§ 311 I, 241 BGB (Schuldmitübernahme, kumulative Schuldübernahme). Für den Gläubiger hat dies grundsätzlich nur Vorteile, denn er erhält so einen zweiten Schuldner, deshalb ist seine Zustimmung nicht erforderlich. Der Beitretende wiederum tritt neben dem bisherigen Schuldner mit all dessen Rechten und Pflichten in der eigenen Person in das Schuldverhältnis zusätzlich ein und wird neben ihm Gesamtschuldner, §§ 421 ff BGB. Im Falle von Verbraucherdarlehensverträgen, vgl. §§ 491 ff BGB etwa kann dies bedeuten, dass dem Beitretenden auch ein – eigenständiges – Widerrufsrecht, §§ 495, 355 BGB, zustehen kann.

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LAW Aktuell 11.11.2021
Schadensminderungspflicht ist kein Mitverschulden!

Schadensminderungspflicht ist kein Mitverschulden!
Bei Verletzung der Schadensminderungspflicht ist keine quotenmäßige Anspruchskürzung wie beim Mitverschulden veranlasst, sondern eine anspruchsmindernde Anrechnung des konkreten, nicht abgewendeten, Mehrschadens.
 
Wer den Schaden hat, hat meistens auch den Ärger. So ist es häufig, dass dem Geschädigten ein Vorwurf der Verletzung der Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) gemacht wird. Diese Obliegenheit kann beispielsweise dazu führen, dass bestimmte Aufwendungen, die nicht wirklich sein mussten, nicht ersetzt verlangt werden können oder aber auch eine nicht rechtzeitige Mitteilung an die gegnerische Haftpflichtversicherung über eine unvorhergesehene Verlängerung der Reparaturdauer zu Abstrichen bei den Mietwagenkosten führt.

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LAW Aktuell 11.11.2021
Immer diese Schriftform

Immer diese Schriftform
Im Mietrecht ist jedenfalls dann eine Änderung auch von vertragswesentlichen Vereinbarungen formlos möglich, wenn diese nicht länger als ein Jahr gelten sollen, ohne dass der Mietvertrag „entfristet" wird.
 
Für viele Mietvertragsparteien erscheint die zwingende Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften (§ 550 Satz 1, § 126 BGB) bei Vertragsabschluss eines befristeten Mietverhältnisses oftmals als eine nur schwer erträgliche bürokratische Bürde. Kommt es nachfolgend zum Streit über das Ob und Wie einer inhaltlichen Vereinbarung, kehrt sich das Blatt oftmals recht schnell um, denn die Schriftformvorgabe dient unter anderem ja auch der Beweissicherung. Abweichend von der allgemein üblichen Rechtsfolge eines Formverstoßes, nämlich der Nichtigkeit gem. § 125 BGB, hat der Gesetzgeber aber im Mietrecht aus Erwägungen des interessengerechten Ausgleichs vorgesehen, dass ein nicht hinreichend schriftlicher Mietvertrag, der für eine längere Dauer als nur ein Jahr abgeschlossen wird, nicht nichtig ist, sondern als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt, § 550 Satz 1 BGB). Bei der Vermietung von Wohnraum ist die Kündigung überdies auch erst nach einem Jahr zulässig, § 550 Satz 2 i. V. m. § 578 Abs. 1 BGB. Bei ohnehin unbefristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die Schriftform indessen vernachlässigbar.

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LAW Aktuell 11.11.2021
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, ...oder der Chef

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, ...oder der Chef
Die Parteien streiten über die soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung nach § 1 II S.1 KSchG.
Die Klägerin ist seit 2006 in der Poststelle beim Sozialgericht als Teilzeitkraft beschäftigt. An ihren Arbeitstagen ist sie dort die einzige Mitarbeiterin. Zwischen Juni 2018 und Februar 2019 verließ die Klägerin wiederholt zum Rauchen das Gebäude, ohne auszustempeln. In einem Gespräch mit dem Geschäftsleiter wurde ihr am 27.02. mitgeteilt, dass sie damit einen Arbeitszeitbetrug begangen habe. Die Parteien verständigten sich daraufhin auf die Erteilung einer schriftlichen Abmahnung.  Am 31.7. wurde die Klägerin wegen verspäteten Erscheinens zu einer internen dienstlichen Fortbildung erneut schriftlich abgemahnt. Am 21.10. meldete sich die Klägerin telefonisch erst 1,5 Std. nach Beginn der Kernzeit, da sie verschlafen hatte. Sie entschuldigte sich für das Fehlverhalten und es wurde vereinbart, den Tag als Urlaubstag anzurechnen. Am 25.10. rief die Klägerin 2,5 Std. nach Beginn der Kernzeit (11:30 Uhr) an und teilte mit, dass sie erneut verschlafen habe. Sie erschien erst um 14:30 Uhr zum Dienst. Am 28.10. erschien die Klägerin erst um 9:07 Uhr verspätet zur Arbeit. Sie teilte mit, sie habe am Vorabend des 21. und 25.10. ein homöopathisches Mittel eingenommen und den Wecker nicht gehört. Das beklagte Land kündigte das Arbeitsverhältnis Klägerin daraufhin mit Schreiben vom 30.10.2019 außerordentlich fristlos (§ 626 I BGB), hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

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