LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 30.11.2021
Unterlassener Zwischenverdienst im Annahmeverzug: Böswilligkeit bei Betriebsübergang? 20/21 ZR
Sounds:
1. Das zur Begründung eines Annahmeverzugs gemäß §§ 294 ff BGB grds. erforderliche Angebot des Arbeitnehmers kann in Einzelfällen entbehrlich sein.
2. Das Angebot des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer im Rahmen
eines Betriebsübergangs bei dem Betriebserwerber als Leiharbeitnehmer die
bisherige Tätigkeit zu unveränderten Konditionen befristet weiterzuführen, ist
dem Arbeitnehmer zumutbar i.S.d. § 615 S. 2 BGB, wenn keine konkreten Umstände
des Einzelfalls – etwa in der Person des Betriebsübernehmers – etwas anderes ergeben. Sounds: 1. Im Rahmen der Kleinbetriebsklausel des § 23 I S. 3 KSchG ist
die negative Fiktion des § 14 I Nr. 1 KSchG nicht
anwendbar, weil deren Wortlaut ihren Anwendungsbereich ausdrücklich auf den
Ersten Abschnitt des KSchG, also die §§ 1 bis 14 KSchG beschränkt. Daher kann
auch ein GmbH-Geschäftsführer u.U. ein bei § 23 I S. 3 KSchG zu zählender
Arbeitnehmer sein. 2. Allerdings gilt im KSchG nicht der unionsrechtlich
determinierte Arbeitnehmerbegriff, sondern der nationale Arbeitnehmerbegriff,
wie er sich aus § 611a I BGB ergibt. Im Falle eines sich in der weiteren Entwicklung befindenden
Vermögensschadens kann es geboten sein, die Prozesszinsen aus einem Ersturteil
auf den weiteren Schaden anzurechnen. Der Käufer einer mangelbehafteten Sache kann nur unter besonderen
Umständen ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn (nur) der
Hersteller ihn getäuscht hat. Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz um
die Bereitstellung von Arbeitsmittel durch die Arbeitgeberin. Der Kläger ist
bei der Beklagten als Fahrradlieferant (sog. Rider") beschäftigt. Die Verhängung einer „Geldstrafe" gegen einen Fußballverein, dessen Fans
sich verbotener Pyrotechnik bedienen, ist mit der öffentlichen Ordnung
vereinbar. Seite 46 von 138 - Artikel 450 bis 460 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück37383940414243444546474849505152535455vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 30.11.2021
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