LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 30.11.2021
Ordentliche Kündigung ohne KSchG: Fremdgeschäftsführer nur ausnahmsweise Arbeitnehmer i.S.v. § 23 I S. 3 KSchG 19/21 ZR
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1. Im Rahmen der Kleinbetriebsklausel des § 23 I S. 3 KSchG ist die negative Fiktion des § 14 I Nr. 1 KSchG nicht anwendbar, weil deren Wortlaut ihren Anwendungsbereich ausdrücklich auf den Ersten Abschnitt des KSchG, also die §§ 1 bis 14 KSchG beschränkt. Daher kann auch ein GmbH-Geschäftsführer u.U. ein bei § 23 I S. 3 KSchG zu zählender Arbeitnehmer sein.
2. Allerdings gilt im KSchG nicht der unionsrechtlich
determinierte Arbeitnehmerbegriff, sondern der nationale Arbeitnehmerbegriff,
wie er sich aus § 611a I BGB ergibt. Im Falle eines sich in der weiteren Entwicklung befindenden
Vermögensschadens kann es geboten sein, die Prozesszinsen aus einem Ersturteil
auf den weiteren Schaden anzurechnen. Der Käufer einer mangelbehafteten Sache kann nur unter besonderen
Umständen ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn (nur) der
Hersteller ihn getäuscht hat. Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz um
die Bereitstellung von Arbeitsmittel durch die Arbeitgeberin. Der Kläger ist
bei der Beklagten als Fahrradlieferant (sog. Rider") beschäftigt. Die Verhängung einer „Geldstrafe" gegen einen Fußballverein, dessen Fans
sich verbotener Pyrotechnik bedienen, ist mit der öffentlichen Ordnung
vereinbar. Seite 46.1 von 138 - Artikel 451 bis 461 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück37.138.139.140.141.142.143.144.145.146.147.148.149.150.151.152.153.154.155.1vorLAW Aktuell 12.11.2021
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