hemmer-shop hemmer wüst verlag
Benutzerkonto Ihr Warenkorb

LAW Aktuell

LAW aktuell durchsuchen / sortieren

Suchbegriff:
Rechtsgebiet
Staatsexamina
 

LAW Aktuell 11.11.2021
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, ...oder der Chef

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, ...oder der Chef
Die Parteien streiten über die soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung nach § 1 II S.1 KSchG.
Die Klägerin ist seit 2006 in der Poststelle beim Sozialgericht als Teilzeitkraft beschäftigt. An ihren Arbeitstagen ist sie dort die einzige Mitarbeiterin. Zwischen Juni 2018 und Februar 2019 verließ die Klägerin wiederholt zum Rauchen das Gebäude, ohne auszustempeln. In einem Gespräch mit dem Geschäftsleiter wurde ihr am 27.02. mitgeteilt, dass sie damit einen Arbeitszeitbetrug begangen habe. Die Parteien verständigten sich daraufhin auf die Erteilung einer schriftlichen Abmahnung.  Am 31.7. wurde die Klägerin wegen verspäteten Erscheinens zu einer internen dienstlichen Fortbildung erneut schriftlich abgemahnt. Am 21.10. meldete sich die Klägerin telefonisch erst 1,5 Std. nach Beginn der Kernzeit, da sie verschlafen hatte. Sie entschuldigte sich für das Fehlverhalten und es wurde vereinbart, den Tag als Urlaubstag anzurechnen. Am 25.10. rief die Klägerin 2,5 Std. nach Beginn der Kernzeit (11:30 Uhr) an und teilte mit, dass sie erneut verschlafen habe. Sie erschien erst um 14:30 Uhr zum Dienst. Am 28.10. erschien die Klägerin erst um 9:07 Uhr verspätet zur Arbeit. Sie teilte mit, sie habe am Vorabend des 21. und 25.10. ein homöopathisches Mittel eingenommen und den Wecker nicht gehört. Das beklagte Land kündigte das Arbeitsverhältnis Klägerin daraufhin mit Schreiben vom 30.10.2019 außerordentlich fristlos (§ 626 I BGB), hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 10.11.2021
Was jetzt? Erfolgsqualifizierter Versuch oder Versuch der Erfolgsqualifikation?

Was jetzt? Erfolgsqualifizierter Versuch oder Versuch der Erfolgsqualifikation?

Eine Strafbarkeit wegen eines erfolgsqualifizierten Versuchs kann auch bereits dann vorliegen, wenn schon das Grunddelikt nur versucht worden und die schwere Folge nicht eingetreten ist.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 09.11.2021
Auskunftsanspruch auch nach Veräußerung des Nachlasses

Auskunftsanspruch auch nach Veräußerung des Nachlasses

Ein Pflichtteilsberechtigter kann auch nach Veräußerung des Nachlasses durch den Erben noch verlangen, dass der Wert der Erbschaft festgestellt wird.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 05.11.2021
Mieterhöhung ohne Mitlieferung Mietspiegel möglich

Mieterhöhung ohne Mitlieferung Mietspiegel möglich

Vermieter müssen ihren Mietern auch dann den Mietspiegel nicht zur Verfügung stellen, wenn sie ihr Mieterhöhungsverlangen hierauf stützen.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 05.11.2021
Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Zwangsversteigerung

Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Zwangsversteigerung

Der Ersteigerer einer zwangsversteigerten Wohnung kann das bisherige Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs auch dann kündigen, wenn dies mit dem bisherigen Vermieter ausgeschlossen ist.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 03.11.2021
Kindergeld bis Abschluss Hochschulstudium

Kindergeld bis Abschluss Hochschulstudium

Als relevanter Zeitpunkt für den (erfolgreichen)Abschluss eines Hochschulstudiums ist jedenfalls beim Kindergeld auf den Zeitpunkt der endgültigen Ergebnismitteilung abzustellen.

Weiterlesen ...


Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 29.10.2021
Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer: Rechtskrafterstreckung auf Fahrzeughalter 18/21 ZR

Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer: Rechtskrafterstreckung auf Fahrzeughalter 18/21 ZR

Sounds:

1. Über den Wortlaut des § 124 I VVG hinaus betrifft die Bindungswirkung der rechtskräftigen Klageabweisung auch das Verhältnis des (Mit-)Versicherten (Fahrer) zum Versicherer und umgekehrt.

2. Ist die Direktklage eines Dritten gegen den Versicherer und den Fahrer rechtskräftig abgewiesen worden, ist eine Klage gegen den Halter gemäß § 124 I VVG dann ausgeschlossen, wenn der Versicherer zumindest auch wegen der Halterhaftung erfolglos in Anspruch genommen worden war.

Weiterlesen ...


Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 29.10.2021
Arbeitszeugnis: Beurteilung in Tabellenform entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen 17/21 ZR

Arbeitszeugnis: Beurteilung in Tabellenform entspricht nicht den gesetzlichen  Anforderungen 17/21 ZR

Sounds:

Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nach § 109 GewO regelmäßig nicht dadurch, dass er Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis in einer an ein Schulzeugnis angelehnten tabellarischen Darstellungsform beurteilt. Die zur Erreichung des Zeugniszwecks erforderlichen individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen in der Beurteilung lassen sich regelmäßig nur durch ein im Fließtext formuliertes Arbeitszeugnis angemessen herausstellen.

Weiterlesen ...


Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 29.10.2021
Kündigung wegen Selbstbeurlaubung: auch während einer Prozessbeschäftigung möglich 16/21 ZR

Kündigung wegen Selbstbeurlaubung: auch während einer Prozessbeschäftigung möglich 16/21 ZR

Sounds:

1. Bei einer auflösend bedingten Fortsetzung des gekündigten Arbeitsvertrags bis zur rechtskräftigen Abweisung der Kündigungsschutzklage bestehen zwischen den Parteien - ungeachtet der Unwirksamkeit der Kündigung - die gleichen Rechte und Pflichten wie in einem gekündigten, aber noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis.

2. Es gilt also auch das an den Arbeitnehmer gerichtete Verbot, sich selbst zu beurlauben und die mangels Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber fortbestehende Arbeitspflicht zu verletzen.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 15.10.2021
In der Not fahren wir einfach drüber!

In der Not fahren wir einfach drüber!

Der Eigentümer eines Grundstücks, das bis zu seiner Aneignung herrenlos gewesen war, muss bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Notwegerechts dieses ebenso dulden wie jeder andere Grundstücksinhaber.

Weiterlesen ...


Seite 47.1 von 138 - Artikel 461 bis 471 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik.

zurück38.139.140.141.142.143.144.145.146.147.148.149.150.151.152.153.154.155.156.1vor




Kundenservice Sie haben Fragen oder Anregungen zu unseren Produkten?
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
 
HEMMER CLUB
KUNDENSERVICE
Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Frau Petra Döring-Hentschel
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Zahlung Sie können Ihre Bestellungen per Bankeinzug, Kreditkarte und per PayPal bezahlen.
PayPal Kreditkarte Bankeinzug
 
Versand Wir liefern schnell und versandkostenfrei.
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.


Diese Website verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden. Mehr Informationen OK!