LAW Aktuell
LAW Aktuell 03.11.2021
Kindergeld bis Abschluss Hochschulstudium
Als relevanter Zeitpunkt für den (erfolgreichen)Abschluss eines
Hochschulstudiums ist jedenfalls beim Kindergeld auf den Zeitpunkt der
endgültigen Ergebnismitteilung abzustellen. Sounds: 1. Über den Wortlaut des § 124 I VVG hinaus betrifft die
Bindungswirkung der rechtskräftigen Klageabweisung auch das Verhältnis des
(Mit-)Versicherten (Fahrer) zum Versicherer und umgekehrt. 2. Ist die Direktklage eines Dritten gegen den Versicherer und
den Fahrer rechtskräftig abgewiesen worden, ist eine Klage gegen den Halter
gemäß § 124 I VVG dann ausgeschlossen, wenn der Versicherer zumindest auch
wegen der Halterhaftung erfolglos in Anspruch genommen worden war. Sounds: Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines
Arbeitnehmers nach § 109 GewO regelmäßig nicht dadurch, dass er Leistung und
Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis in einer an ein Schulzeugnis
angelehnten tabellarischen Darstellungsform beurteilt. Die zur Erreichung des
Zeugniszwecks erforderlichen individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen
in der Beurteilung lassen sich regelmäßig nur durch ein im Fließtext
formuliertes Arbeitszeugnis angemessen herausstellen. Sounds: 1. Bei einer auflösend bedingten Fortsetzung des gekündigten
Arbeitsvertrags bis zur rechtskräftigen Abweisung der Kündigungsschutzklage
bestehen zwischen den Parteien - ungeachtet der Unwirksamkeit der Kündigung -
die gleichen Rechte und Pflichten wie in einem gekündigten, aber noch nicht
beendeten Arbeitsverhältnis. 2. Es gilt also auch das an den Arbeitnehmer gerichtete Verbot,
sich selbst zu beurlauben und die mangels Urlaubsgewährung durch den
Arbeitgeber fortbestehende Arbeitspflicht zu verletzen. Der Eigentümer eines Grundstücks, das bis zu seiner Aneignung herrenlos
gewesen war, muss bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Notwegerechts dieses
ebenso dulden wie jeder andere Grundstücksinhaber. Doppelte
Brandstiftung am selben Gegenstand ist möglich, sofern dieser durch das erste
Inbrandsetzen nicht vollständig zerstört worden ist. BAG stellt klar: Risiko des Arbeitsausfalls trägt nicht der Arbeitgeber. Die Parteien streiten um die
Wirksamkeit einer ordentlichen und fristgemäßen (Anm: verhaltensbedingten) Kündigung nach dem
KSchG (§ 1 II KSchG). Seite 47.6 von 138 - Artikel 466 bis 476 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück38.639.640.641.642.643.644.645.646.647.648.649.650.651.652.653.654.655.656.6vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 29.10.2021
Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer: Rechtskrafterstreckung auf Fahrzeughalter 18/21 ZR
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 29.10.2021
Arbeitszeugnis: Beurteilung in Tabellenform entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen 17/21 ZR
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 29.10.2021
Kündigung wegen Selbstbeurlaubung: auch während einer Prozessbeschäftigung möglich 16/21 ZRLAW Aktuell 15.10.2021
In der Not fahren wir einfach drüber!LAW Aktuell 15.10.2021
Zweimal angezündet, zweimal bestraft!
Geschrieben von Kein Lohnanspruch im „Corona-Lockdown“!LAW Aktuell 14.10.2021
Kein Lohnanspruch im „Corona-Lockdown“!LAW Aktuell 14.10.2021
Das Demokratiegebot ist auch dann noch hinreichend gewahrt, wenn für die
„allgemeine Öffentlichkeit" nur ein eingeschränktes Platzkontingent bei
Ratsversammlungen zur Verfügung steht.
Ich will auch noch rein!LAW Aktuell 14.10.2021
Strafrecht ist Strafrecht und Zivilrecht ist Zivilrecht! Keine Bindung im Zivilprozess an Geständnis im StrafprozessLAW Aktuell 13.10.2021
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