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Staatsexamina
 
Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 01.09.2021
Vergütung aus Aufhebungsvertrag: konkludente Abrede über Anrechnung anderweitigen Verdienstes? 15/21 ZR

Vergütung aus Aufhebungsvertrag: konkludente Abrede über Anrechnung anderweitigen Verdienstes? 15/21 ZR

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1. Im Fall der in einem Aufhebungsvertrag vereinbarten unwiderruflichen Freistellung des Arbeitnehmers unter Weiterzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub bis zum Beendigungszeitpunkt, sind gesetzliche Regeln zur Anrechnung eines anderweitigen Verdienstes des Arbeitnehmers, etwa § 615 S. 2 BGB, nicht anwendbar.

2. Die Anrechnung eines anderweitigen Verdienstes kann allerdings auch konkludent vereinbart sein. Die Vereinbarung eines Sonderkündigungsrechts in einer Vertragsklausel in Verbindung mit der Zahlung einer Abfindung bei vorzeitiger Beendigung („Sprinterklausel") kann auf den Willen zu einer solchen Abrede hinweisen.

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LAW Aktuell 26.08.2021
Bloßer Abriss ist keine wirtschaftliche Verwertung

Bloßer Abriss ist keine wirtschaftliche VerwertungDie Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung ist dann nicht möglich, wenn ein zu Wohnzwecken vermietetes Gebäude oder ein Gebäudeteil ersatzlos abgerissen werden soll.

Das Mietverhältnis über Wohnraum kann vom Vermieter auch dann ordentlich gekündigt werden, wenn dieser nachweisen kann, dass ihm – nur – so eine wirtschaftlich angemessene Verwertung der immerhin ja auch in seinem Eigentum stehenden Räumlichkeiten möglich ist. Dieser Kündigungsgrund (§ 573 II Nr. 3 BGB) steht insoweit gleichberechtigt neben dem Kündigungsgrund des Eigenbedarfs (§573 II Nr. 2 BGB) und dem der Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 II Nr. 1 BGB). Allerdings setzt dieser Kündigungsgrund seinerseits voraus, dass die nachzuweisende wirtschaftliche Nutzung unmittelbar am materiellen Wert des Gebäudes oder Gebäudeteils ansetzt.

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LAW Aktuell 26.08.2021
Keine Amtshaftung für Mietpreisbremse

Keine Amtshaftung für MietpreisbremseAus der Unwirksamkeit von Mietpreisbremsen lassen sich keine Amtshaftungsansprüche gegenüber den Kommunen oder Ländern ableiten.

Seit einigen Jahren hat es der Bundesgesetzgeber den Ländern ermöglicht, mittels Rechtsverordnungen Obergrenzen für Wohnraummieten zu erlassen. Voraussetzung für die sogenannten „Mietpreisbremsen" (§ 556d I BGB) ist zunächst das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes. Stellen die Landesregierungen das Vorliegen eines solchen fest, was naturgemäß gerade bei (Groß-)Städten eher der Fall sein dürfte als „auf dem flachen Land", so können sie mittels Rechtsverordnung (Art. 80 I GG) für die Dauer von höchstens fünf Jahren ein bestimmtes Gebiet zu einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklären (§ 556d II S. 1 BGB). Als Rechtsfolge hieraus sieht das Gesetz vor, dass bei Neuabschluss eines Mietvertrags über Wohnraum der Mietzins höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 II BGB) liegen darf (§ 556d I BGB).

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LAW Aktuell 26.08.2021
Wärste besser raus!

Wärste besser raus!

Weigert sich ein Untermieter nach gekündigtem Untermietverhältnis auszuziehen, muss er dem Vermieter unter Umständen Schadensersatz für die ganze Wohnung zahlen.

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LAW Aktuell 26.08.2021
Rundfunkbeitrag „bar cash“?

Rundfunkbeitrag „bar cash“?

Es besteht möglicherweise kein Anspruch darauf, den Rundfunkbeitrag in bar bezahlen zu dürfen.

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LAW Aktuell 25.08.2021
Radfahrer aufgepasst!

Radfahrer aufgepasst!
Radfahrer müssen grundsätzlich damit rechnen, dass auf Wirtschaftswegen Schlaglöcher vorhanden sind oder auf gepflasterten Straßen einzelne Pflastersteine herausragen.

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LAW Aktuell 25.08.2021
Da war ich im Bilde!

Da war ich im Bilde!
Die Verwendung des Bildes einer anderen Person greift nicht nur in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein, es kann auch bereicherungsrechtliche Ansprüche auslösen.

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LAW Aktuell 25.08.2021
Dir drehe ich den Saft ab!

Dir drehe ich den Saft ab!
Die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer Stromsperre kann zwar mittels eines Gerichtsvollziehers erfolgen, erfordert aber zumindest Mitgewahrsam des Schuldners am Zählerraum.

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LAW Aktuell 25.08.2021
Finger weg!

Finger weg!
Rechtsgeschäftliche Handlungsmöglichkeiten sind auch dann nicht pfändbar, wenn sie auf die Herbeiführung eines Vermögenszuwachses gerichtet sind.

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LAW Aktuell 25.08.2021
Namen raus! Nix da!

Namen raus! Nix da!
Auch nach rechtskräftigem Abschluss eines Rechtsstreits steht einem Angezeigten kein Anspruch auf die namentliche Benennung des Anzeigeerstatters zu.

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