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LAW Aktuell 24.08.2021
Amtsanmaßung in Mittäterschaft

Amtsanmaßung in Mittäterschaft
Das Delikt der Amtsanmaßung ist kein eigenhändiges Delikt, weshalb es auch in Mittäterschaft begangen werden kann, ohne dass der Mittäter selbst als z.B. Polizeibeamter aufgetreten sein muss.

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LAW Aktuell 24.08.2021
Prozessfähig oder nicht, das ist hier die Frage!

Prozessfähig oder nicht, das ist hier die Frage!
Solange nicht ausgeräumte Zweifel an einer Prozessfähigkeit einer Partei bestehen, kann gegen diese kein Versäumnisurteil ergehen.

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LAW Aktuell 18.08.2021
Immer diese Bahn

Immer diese Bahn
Bewirbt ein Reiseanbieter den Transfer zum Flughafen mit der Bahn als besonderen Vorteil, ohne deutlich zu machen, dass dies eine eigenständige Zusatzleistung ist, haftet er auch für die Reiseleistung „Bahntransfer".
 
In Pandemiezeiten mitunter fast schon wieder vergessen: Die Urlaubsreise fängt nicht erst am Flughafen, sondern mit dem Verlassen der eigenen Wohnung an. Und gerade „die erste" bzw. „die letzte Meile" kann es in sich haben, denn nur die allerwenigsten dürften fußläufig in der Nähe eines Flughafens wohnen. Und ganz umsonst ist so ein Flughafenparkplatz bei An- und Abreise mit dem eigenen Pkw halt auch nicht.
Entsprechend hatte sich ein Reiseanbieter als „Marketing-Strategie" das Bewerben seiner Reisen mit dem „besonderen Vorteil" einer An- und Abreise via Bahn ausgedacht: Vollmundig und bar jeglichen deutlichen Hinweises darauf, dass trotz dieses „Zusatzangebots" insbesondere die Anreise auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Reisenden mit der Bahn erfolge, pries der Veranstalter sein „Zug zum Flug"-Paket an.
 
Ein Ehepaar bekam nach erfolgter Buchung auch entsprechende Fahrkarten der Deutschen Bahn für den Ab- und Rückreisetag mit den übrigen Reiseunterlagen übersandt – nur verspätete sich am Anreisetag der Zug selbst dann um mehr als zwei Stunden, was zu einem Verpassen des Fluges führte.

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LAW Aktuell 09.08.2021
„Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen!“

„Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen!“

Die Täter einer (gemeinsam verübten) Körperverletzung brauchen sich den Tod des Opfers dann nicht zurechnen zu lassen, wenn dieser auf dem Exzess eines weiteren Tatbeteiligten beruht und diesbezüglich kein gemeinsamer Tatentschluss vorliegt.

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Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 06.08.2021
Außerordentliche Kündigung: § 626 II BGB nicht auf Nachschieben von Kündigungsgründen anwendbar! 15/21 ZR

Außerordentliche Kündigung: § 626 II BGB nicht auf Nachschieben von Kündigungsgründen anwendbar! 15/21 ZR

Sounds:

1. § 626 II BGB bildet weder in direkter noch in analoger Anwendung eine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung bereits objektiv vorlagen, dem Kündigungsberechtigten aber noch nicht bekannt waren.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob zwischen den bei Kündigungsausspruch schon bekannten und den erst nachträglich bekannt gewordenen Kündigungsgründen ein sachlicher oder zeitlicher Zusammenhang besteht.

3. Es spielt auch keine Rolle, ob ein ursprünglich herangezogener Kündigungsgrund bei Ausspruch der Kündigung bereits nach § 626 II BGB verfristet war.

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Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 06.08.2021
Weiterarbeit trotz Arbeitnehmer-Eigenkündigung: Zahlungsansprüche denkbar? 14/21 ZR

Weiterarbeit trotz Arbeitnehmer-Eigenkündigung: Zahlungsansprüche denkbar? 14/21 ZR

Sounds:

1. Auch die vom Arbeitnehmer ausgesprochene außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines wichtigen Grundes i.S.d. § 626 BGB. Es gelten dieselben Maßstäbe wie für die Kündigung des Arbeitgebers.

2. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer erklärten Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer ist regelmäßig treuwidrig gemäß § 242 BGB, wenn diese gemäß § 623 BGB schriftlich und ohne jedes Drängen des Arbeitgebers abgegeben worden war.

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Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 06.08.2021
Fremdbestimmung mithilfe der App: Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers 13/21 ZR

Fremdbestimmung mithilfe der App: Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers 13/21 ZR

Sounds:

1. Weisungsgebundenheit i.S.d. § 611a I BGB kann in verschiedenen Erscheinungsformen bestehen. Auch tatsächliche Zwänge durch eine vom Auftraggeber geschaffene Organisationsstruktur können geeignet sein, den Beschäftigten zu dem gewünschten Verhalten zu veranlassen, ohne dass dazu konkrete Weisungen ausgesprochen werden müssen.

2. Die kontinuierliche Durchführung einer Vielzahl von Kleinstaufträgen („Mikrojobs") durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker") auf der Grundlage einer mit dem Betreiber („Crowdsourcer") getroffenen Rahmenvereinbarung kann im Rahmen der nach § 611a I S. 5 BGB gebotenen Gesamtbetrachtung zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses führen, wenn der Crowdworker zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet ist, die geschuldete Tätigkeit ihrer Eigenart nach einfach gelagert und ihre Durchführungen inhaltlich vorgegeben sind sowie die Auftragsvergabe und die konkrete Nutzung der Online-Plattform im Sinne eines Fremdbestimmens durch den Crowdsourcer gelenkt wird.

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LAW Aktuell 05.08.2021
„Pech gehabt“

„Pech gehabt“
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für das Kalenderjahr 2020 insgesamt 5 Urlaubstage nachzugewähren. 

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LAW Aktuell 04.08.2021
Rechtliches Gehör bei Facebook

Rechtliches Gehör bei Facebook
Vor der Sperrung eines Mitgliedskontos muss Facebook dem Nutzer die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

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LAW Aktuell 03.08.2021
Fahrradkurier nur mit eigenem Fahrrad und Handy AGB-Kontrolle: das geht zu weit

Fahrradkurier nur mit eigenem Fahrrad und Handy  AGB-Kontrolle: das geht zu weit
Die Parteien streiten um die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitgeberin. Die Beklagte betreibt einen Lieferdienst für Speisen und Getränke, der Kläger ist bei der Beklagten als Fahrradlieferant (Fahrradkurier) tätig. Als Lieferant holt er Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants ab und bringt sie zu den Kunden. Einsatzpläne, Adressen der Restaurants sowie der Kunden werden dem Kläger via Smartphone mitgeteilt.

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