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Staatsexamina
 
Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 06.08.2021
Weiterarbeit trotz Arbeitnehmer-Eigenkündigung: Zahlungsansprüche denkbar? 14/21 ZR

Weiterarbeit trotz Arbeitnehmer-Eigenkündigung: Zahlungsansprüche denkbar? 14/21 ZR

Sounds:

1. Auch die vom Arbeitnehmer ausgesprochene außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines wichtigen Grundes i.S.d. § 626 BGB. Es gelten dieselben Maßstäbe wie für die Kündigung des Arbeitgebers.

2. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer erklärten Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer ist regelmäßig treuwidrig gemäß § 242 BGB, wenn diese gemäß § 623 BGB schriftlich und ohne jedes Drängen des Arbeitgebers abgegeben worden war.

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Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 06.08.2021
Fremdbestimmung mithilfe der App: Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers 13/21 ZR

Fremdbestimmung mithilfe der App: Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers 13/21 ZR

Sounds:

1. Weisungsgebundenheit i.S.d. § 611a I BGB kann in verschiedenen Erscheinungsformen bestehen. Auch tatsächliche Zwänge durch eine vom Auftraggeber geschaffene Organisationsstruktur können geeignet sein, den Beschäftigten zu dem gewünschten Verhalten zu veranlassen, ohne dass dazu konkrete Weisungen ausgesprochen werden müssen.

2. Die kontinuierliche Durchführung einer Vielzahl von Kleinstaufträgen („Mikrojobs") durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker") auf der Grundlage einer mit dem Betreiber („Crowdsourcer") getroffenen Rahmenvereinbarung kann im Rahmen der nach § 611a I S. 5 BGB gebotenen Gesamtbetrachtung zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses führen, wenn der Crowdworker zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet ist, die geschuldete Tätigkeit ihrer Eigenart nach einfach gelagert und ihre Durchführungen inhaltlich vorgegeben sind sowie die Auftragsvergabe und die konkrete Nutzung der Online-Plattform im Sinne eines Fremdbestimmens durch den Crowdsourcer gelenkt wird.

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LAW Aktuell 05.08.2021
„Pech gehabt“

„Pech gehabt“
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für das Kalenderjahr 2020 insgesamt 5 Urlaubstage nachzugewähren. 

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LAW Aktuell 04.08.2021
Rechtliches Gehör bei Facebook

Rechtliches Gehör bei Facebook
Vor der Sperrung eines Mitgliedskontos muss Facebook dem Nutzer die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

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LAW Aktuell 03.08.2021
Fahrradkurier nur mit eigenem Fahrrad und Handy AGB-Kontrolle: das geht zu weit

Fahrradkurier nur mit eigenem Fahrrad und Handy  AGB-Kontrolle: das geht zu weit
Die Parteien streiten um die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitgeberin. Die Beklagte betreibt einen Lieferdienst für Speisen und Getränke, der Kläger ist bei der Beklagten als Fahrradlieferant (Fahrradkurier) tätig. Als Lieferant holt er Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants ab und bringt sie zu den Kunden. Einsatzpläne, Adressen der Restaurants sowie der Kunden werden dem Kläger via Smartphone mitgeteilt.

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LAW Aktuell 29.07.2021
Immer richtig pfänden!

Immer richtig pfänden!
Die Pfändung einer Forderung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist unwirksam, wenn im Zuge der Pfändung dem Drittschuldner kein oder nur ein unvollständiger Arrestbefehl zugestellt wird.

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LAW Aktuell 29.07.2021
Her mit den Moneten!

Her mit den Moneten!
Nach der Anfechtung eines Kaufvertrags besteht seitens des anfechtenden Käufers auch gegenüber der den Kaufpreis finanzierenden Bank ein Rückzahlungsanspruch, wenn es ein verbundenes Geschäft war.

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LAW Aktuell 28.07.2021
Ich nehm´ dann mal zurück!

Ich nehm´ dann mal zurück!
Die im Strafprozess für eine wirksame Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger erforderliche ausdrückliche Ermächtigung kann der Angeklagte auch nur mündlich erklären.

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LAW Aktuell 28.07.2021
Fristen besser einhalten!

Fristen besser einhalten!
Beweisanträge, die erst nach Ablauf einer dafür vorgesehenen Frist gestellt werden, müssen auch bei einem Wiedereintritt in eine Beweisaufnahme nicht ohne Weiteres vorab verbeschieden werden.

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LAW Aktuell 28.07.2021
Zweimal ist besser als einmal!

Zweimal ist besser als einmal!
Jedenfalls bei der beabsichtigten Verletzung mehrerer höchstpersönlicher Rechtsgüter muss sich der Alternativvorsatz des Täters auch im Schuldspruch wiederfinden.

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