hemmer-shop hemmer wüst verlag
Benutzerkonto Ihr Warenkorb

LAW Aktuell

LAW aktuell durchsuchen / sortieren

Suchbegriff:
Rechtsgebiet
Staatsexamina
 

LAW Aktuell 19.07.2021
Universität ist kein Gewerbebetrieb!

Universität ist kein Gewerbebetrieb!

Eine Universität kann sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts ebenso wenig auf die Grundsätze des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs berufen wie eine Behörde.

Bei manchen Mitarbeitern ist man unter Umständen einfach nur froh, wenn man sie los ist und buchstäblich nichts mehr von ihnen „sieht und hört". Eine solche Hoffnung dürfte auch die Leitung einer in Niedersachsen ansässigen Universität gehabt haben, als sie noch während der Probearbeitszeit einem Mitarbeiter kündigte. Dieser wandte sich nicht nur mittels arbeitsgerichtlicher Schritte gegen seine Kündigung, sondern unternahm ab Sommer 2020 eine Vielzahl von Anrufen mit anonymer Nummer, die ihm aber bei Zustandekommen eines Gesprächs dann auch zugeordnet werden konnten.

Unter dem massiven Druck der Anrufe, die im Justiziariat, im Rektorat und beim Kanzler eingingen und zu regelrechten Störungen des dortigen Behördenablaufs geführt haben (sollen), beantragte die Universitätsleitung beim Landgericht Bochum im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine entsprechende Unterlassungsverfügung (§§ 935, 940 ZPO) mit dem Ziel, es dem Beklagten zu untersagen, mehrmals täglich immer dieselben Mitarbeiter anzurufen. Damit hatte die Universität allerdings wenig Erfolg. Und zwar auch in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm.

Nach der vorliegenden Pressemitteilung waren die Richter beider Instanzen zwar noch bereit, den eidesstattlichen Versicherungen dahingehend zu glauben, dass mehrere Anrufe des Antragsgegners ohne sachlichen Grund geeignet sein könnten, den Behördenablauf zu erschweren oder sogar zu stören. Allerdings fehle es an einem schutzwürdigen Bedürfnis der Antragstellerin für den Erlass einer solchen Unterlassungsverfügung, da der geltend gemachte Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, eines der anerkannten Rahmenrechte des § 823 I BGB, nicht vorliege und folglich auch keine diesbezügliche Unterlassung gem. § 1004 I S. 2 BGB begehrt werden könne.

Vielmehr sei die Universität als öffentlich-rechtliche Körperschaft zugleich auch eine Behörde, die aufgrund ihres „digitalen Hausrechts" zu dessen Durchsetzung schlichtweg einen entsprechenden Verwaltungsakt – und damit einen öffentlich-rechtlichen Vollstreckungstitel – erlassen könnte, um sich vor den querulatorischen Anrufen ihres ehemaligen Mitarbeiters zu schützen.

Praktische Konsequenz eines solchen Vorgehens: Für die hiergegen erhebbare Anfechtungsklage (§ 42 I Alt. 1 VwGO) wäre dann der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten (§ 40 I 1 VwGO) eröffnet.


Weiterlesen ...


LAW Aktuell 14.07.2021
Nichts ist umsonst! Pauschale Entschädigung für die Schadensberechnung bei Nichtabnahme von Darlehen zulässig

Nichts ist umsonst! Pauschale Entschädigung für die Schadensberechnung bei Nichtabnahme von Darlehen zulässig

In der Erarbeitung einer Finanzierung, namentlich einer Immobilienfinanzierung, kann bisweilen ein nicht geringer Aufwand stecken, denn längst sind die „Klassiker" früher Jahrzehnte, in denen es ein „monolithisches" Hypothekendarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung gegeben hatte und sonst praktisch nicht mehr in der Mehrzahl.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 13.07.2021
Mehr Schein als Sein! Keine Rechtsscheinsvollmacht im Prozess

Mehr Schein als Sein! Keine Rechtsscheinsvollmacht im Prozess

Ein Prozessbevollmächtigter kann sich in einem laufenden Prozess nicht auf die Grundsätze einer Rechtsscheinvollmacht für seine eigene Bevollmächtigung berufen.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 07.07.2021
Autsch! Rennradfahrer bitte aufpassen.

Autsch! Rennradfahrer bitte aufpassen.
Auch Rennradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass sie auf erkennbare Unebenheiten reagieren können.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 07.07.2021
Tarifänderung ist kein Neuabschluss! Zweijährige Verlängerung des Handy-Vertrags kann zulässig sein.

Tarifänderung ist kein Neuabschluss! Zweijährige Verlängerung des Handy-Vertrags kann zulässig sein.
Anfänglich als „Abo-Fallen" bezeichnete Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach sich Dauerschuldverhältnisse automatisch um eine bestimmte Laufzeit verlängern, wenn der Kunde nicht rechtzeitig innerhalb einer bestimmten Frist bis zum gegenwärtigen Vertragsende kündigt, sind innerhalb gewisser Grenzen (§ 309 Nr. 9 lit. a BGB) zulässig.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 07.07.2021
Dazu hättest Du besser was gesagt! Ärztliche Aufklärung

Dazu hättest Du besser was gesagt! Ärztliche Aufklärung
Ärzte müssen im Zuge einer ärztlichen Aufklärung nicht nur über Risiken der vorzunehmenden Behandlung als solche aufklären, sondern auch über mögliche eigene bekannte gesundheitliche Schwächen.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 05.07.2021
Mal schön selbst machen! Grenzen der Rechtswegverweisung

Mal schön selbst machen! Grenzen der Rechtswegverweisung
Die Verweisung eines Rechtsstreits durch Gerichtsbeschluss an Gerichte eines anderen Rechtswegs kann ausnahmsweise nicht bindend sein.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 05.07.2021
Und raus bist Du! Pflicht zur Zustimmung bei der Kündigung der Ehewohnung

Und raus bist Du! Pflicht zur Zustimmung bei der Kündigung der Ehewohnung Jedenfalls nach Ablauf des Trennungsjahres sind Ehepartner verpflichtet, einer Kündigung des gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrags zuzustimmen, auch wenn sie selbst die Wohnung nutzen.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 05.07.2021
Da muss mehr gehen! Vorsorgepflichten für Handelsplattformen wie ebay

Da muss mehr gehen! Vorsorgepflichten für Handelsplattformen wie ebay
Betreiber von Auktions- und Handelsplattformen sind nicht nur verpflichtet, klare Rechtsverletzungen zu unterbinden, sondern auch gehalten, Wiederholungen zu vermeiden.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 01.07.2021
„Frist bleibt Frist“, auch in der Pandemie

„Frist bleibt Frist“, auch in der Pandemie
Die Parteien streiten u. a. um die Wirksamkeit eines angefochtenen Aufhebungsvertrages und zweier außerordentlicher Kündigungen (§ 626 BGB).

Weiterlesen ...


Seite 50.5 von 136 - Artikel 495 bis 505 von insgesamt 1355 Artikel in dieser Rubrik.

zurück41.542.543.544.545.546.547.548.549.550.551.552.553.554.555.556.557.558.559.5vor




Kundenservice Sie haben Fragen oder Anregungen zu unseren Produkten?
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
 
HEMMER CLUB
KUNDENSERVICE
Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Frau Petra Wildanger
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Zahlung Sie können Ihre Bestellungen per Bankeinzug, Kreditkarte und per PayPal bezahlen.
PayPal Kreditkarte Bankeinzug
 
Versand Wir liefern schnell und versandkostenfrei.
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.


Diese Website verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden. Mehr Informationen OK!