LAW Aktuell
LAW Aktuell 25.08.2021
Radfahrer aufgepasst!
LAW Aktuell 25.08.2021
Da war ich im Bilde!
LAW Aktuell 25.08.2021
Dir drehe ich den Saft ab!
LAW Aktuell 25.08.2021
Finger weg!
LAW Aktuell 25.08.2021
Namen raus! Nix da!
LAW Aktuell 24.08.2021
Amtsanmaßung in Mittäterschaft
LAW Aktuell 24.08.2021
Prozessfähig oder nicht, das ist hier die Frage!
LAW Aktuell 18.08.2021
Immer diese Bahn
LAW Aktuell 09.08.2021
„Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen!“
Die Täter einer (gemeinsam verübten) Körperverletzung brauchen sich den Tod des Opfers dann nicht zurechnen zu lassen, wenn dieser auf dem Exzess eines weiteren Tatbeteiligten beruht und diesbezüglich kein gemeinsamer Tatentschluss vorliegt.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 06.08.2021
Außerordentliche Kündigung: § 626 II BGB nicht auf Nachschieben von Kündigungsgründen anwendbar! 15/21 ZR
Sounds:
1. § 626 II BGB bildet weder in direkter noch in analoger Anwendung eine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung bereits objektiv vorlagen, dem Kündigungsberechtigten aber noch nicht bekannt waren.
2. Dies gilt unabhängig davon, ob zwischen den bei Kündigungsausspruch schon bekannten und den erst nachträglich bekannt gewordenen Kündigungsgründen ein sachlicher oder zeitlicher Zusammenhang besteht.
3. Es spielt auch keine Rolle, ob ein ursprünglich herangezogener Kündigungsgrund bei Ausspruch der Kündigung bereits nach § 626 II BGB verfristet war.
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