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LAW Aktuell 13.07.2021
Mehr Schein als Sein! Keine Rechtsscheinsvollmacht im Prozess

Mehr Schein als Sein! Keine Rechtsscheinsvollmacht im Prozess

Ein Prozessbevollmächtigter kann sich in einem laufenden Prozess nicht auf die Grundsätze einer Rechtsscheinvollmacht für seine eigene Bevollmächtigung berufen.

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LAW Aktuell 07.07.2021
Autsch! Rennradfahrer bitte aufpassen.

Autsch! Rennradfahrer bitte aufpassen.
Auch Rennradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass sie auf erkennbare Unebenheiten reagieren können.

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LAW Aktuell 07.07.2021
Tarifänderung ist kein Neuabschluss! Zweijährige Verlängerung des Handy-Vertrags kann zulässig sein.

Tarifänderung ist kein Neuabschluss! Zweijährige Verlängerung des Handy-Vertrags kann zulässig sein.
Anfänglich als „Abo-Fallen" bezeichnete Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach sich Dauerschuldverhältnisse automatisch um eine bestimmte Laufzeit verlängern, wenn der Kunde nicht rechtzeitig innerhalb einer bestimmten Frist bis zum gegenwärtigen Vertragsende kündigt, sind innerhalb gewisser Grenzen (§ 309 Nr. 9 lit. a BGB) zulässig.

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LAW Aktuell 07.07.2021
Dazu hättest Du besser was gesagt! Ärztliche Aufklärung

Dazu hättest Du besser was gesagt! Ärztliche Aufklärung
Ärzte müssen im Zuge einer ärztlichen Aufklärung nicht nur über Risiken der vorzunehmenden Behandlung als solche aufklären, sondern auch über mögliche eigene bekannte gesundheitliche Schwächen.

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LAW Aktuell 05.07.2021
Mal schön selbst machen! Grenzen der Rechtswegverweisung

Mal schön selbst machen! Grenzen der Rechtswegverweisung
Die Verweisung eines Rechtsstreits durch Gerichtsbeschluss an Gerichte eines anderen Rechtswegs kann ausnahmsweise nicht bindend sein.

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LAW Aktuell 05.07.2021
Und raus bist Du! Pflicht zur Zustimmung bei der Kündigung der Ehewohnung

Und raus bist Du! Pflicht zur Zustimmung bei der Kündigung der Ehewohnung Jedenfalls nach Ablauf des Trennungsjahres sind Ehepartner verpflichtet, einer Kündigung des gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrags zuzustimmen, auch wenn sie selbst die Wohnung nutzen.

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LAW Aktuell 05.07.2021
Da muss mehr gehen! Vorsorgepflichten für Handelsplattformen wie ebay

Da muss mehr gehen! Vorsorgepflichten für Handelsplattformen wie ebay
Betreiber von Auktions- und Handelsplattformen sind nicht nur verpflichtet, klare Rechtsverletzungen zu unterbinden, sondern auch gehalten, Wiederholungen zu vermeiden.

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LAW Aktuell 01.07.2021
„Frist bleibt Frist“, auch in der Pandemie

„Frist bleibt Frist“, auch in der Pandemie
Die Parteien streiten u. a. um die Wirksamkeit eines angefochtenen Aufhebungsvertrages und zweier außerordentlicher Kündigungen (§ 626 BGB).

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Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 30.06.2021
Abgrenzung Beseitigung oder Nutzungsuntersagung oder atypische Maßnahme – immer wieder spannend 09/21 OeR

Abgrenzung Beseitigung oder Nutzungsuntersagung oder atypische Maßnahme – immer wieder spannend 09/21 OeR

Sound:

Eine Nutzungsuntersagung stellt nach Maßgabe des materiellen Rechts einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar, sodass insoweit maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder gerichtlichen Entscheidung ist.

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 1. Oktober 2015 wurde der T von der kreisfreien Stadt A auf ihren Antrag hin die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts zu einer Wettannahmestelle ohne Verweilmöglichkeit auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/2 in der Gemarkung A erteilt. Unter Nr. 6 der Auflagen und Bedingungen zum Bescheid ist ausgeführt, dass es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um eine Wettannahmestelle ohne Verweildauer (keine Vergnügungsstätte) handeln muss. In Nr. 7 ist geregelt, dass keinerlei Bildschirme zur Übertragung von Sportereignissen zulässig sind; nach Nr. 8 sind Sitzgelegenheiten unzulässig.

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Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 30.06.2021
Tücken des § 35 Abs. 4 BauGB – enge Auslegung der Teilprivilegierung 08/21 OeR

Tücken des § 35 Abs. 4 BauGB – enge Auslegung der Teilprivilegierung 08/21 OeR

Sound:

§ 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB verlangt die Gleichartigkeit in jeder bodenrechtlich beachtlichen Beziehung, insbesondere in Bezug auf den Standort, das Bauvolumen, die Nutzung sowie die Funktion. Innerhalb dieser verschiedenen Richtungen liegt das Schwergewicht bei der Gleichartigkeit in der Funktion. Dafür reicht es nicht aus, wenn das neu errichtete Gebäude nur in einer von zwei Funktionen mit dem vorherigen Gebäude übereinstimmt.

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 1.12.1960 erteilte das LRA W dem früheren Eigentümer E des im Außenbereich liegenden Grundstücks Fl.Nr. 1467 der Gemarkung Tegernsee eine Baugenehmigung zur Errichtung eines „Badehauses mit Hallenbad und Außenschwimmbecken".

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