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LAW Aktuell 07.07.2021
Dazu hättest Du besser was gesagt! Ärztliche Aufklärung

Dazu hättest Du besser was gesagt! Ärztliche Aufklärung
Ärzte müssen im Zuge einer ärztlichen Aufklärung nicht nur über Risiken der vorzunehmenden Behandlung als solche aufklären, sondern auch über mögliche eigene bekannte gesundheitliche Schwächen.

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LAW Aktuell 05.07.2021
Mal schön selbst machen! Grenzen der Rechtswegverweisung

Mal schön selbst machen! Grenzen der Rechtswegverweisung
Die Verweisung eines Rechtsstreits durch Gerichtsbeschluss an Gerichte eines anderen Rechtswegs kann ausnahmsweise nicht bindend sein.

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LAW Aktuell 05.07.2021
Und raus bist Du! Pflicht zur Zustimmung bei der Kündigung der Ehewohnung

Und raus bist Du! Pflicht zur Zustimmung bei der Kündigung der Ehewohnung Jedenfalls nach Ablauf des Trennungsjahres sind Ehepartner verpflichtet, einer Kündigung des gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrags zuzustimmen, auch wenn sie selbst die Wohnung nutzen.

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LAW Aktuell 05.07.2021
Da muss mehr gehen! Vorsorgepflichten für Handelsplattformen wie ebay

Da muss mehr gehen! Vorsorgepflichten für Handelsplattformen wie ebay
Betreiber von Auktions- und Handelsplattformen sind nicht nur verpflichtet, klare Rechtsverletzungen zu unterbinden, sondern auch gehalten, Wiederholungen zu vermeiden.

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LAW Aktuell 01.07.2021
„Frist bleibt Frist“, auch in der Pandemie

„Frist bleibt Frist“, auch in der Pandemie
Die Parteien streiten u. a. um die Wirksamkeit eines angefochtenen Aufhebungsvertrages und zweier außerordentlicher Kündigungen (§ 626 BGB).

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Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 30.06.2021
Abgrenzung Beseitigung oder Nutzungsuntersagung oder atypische Maßnahme – immer wieder spannend 09/21 OeR

Abgrenzung Beseitigung oder Nutzungsuntersagung oder atypische Maßnahme – immer wieder spannend 09/21 OeR

Sound:

Eine Nutzungsuntersagung stellt nach Maßgabe des materiellen Rechts einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar, sodass insoweit maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder gerichtlichen Entscheidung ist.

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 1. Oktober 2015 wurde der T von der kreisfreien Stadt A auf ihren Antrag hin die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts zu einer Wettannahmestelle ohne Verweilmöglichkeit auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/2 in der Gemarkung A erteilt. Unter Nr. 6 der Auflagen und Bedingungen zum Bescheid ist ausgeführt, dass es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um eine Wettannahmestelle ohne Verweildauer (keine Vergnügungsstätte) handeln muss. In Nr. 7 ist geregelt, dass keinerlei Bildschirme zur Übertragung von Sportereignissen zulässig sind; nach Nr. 8 sind Sitzgelegenheiten unzulässig.

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Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 30.06.2021
Tücken des § 35 Abs. 4 BauGB – enge Auslegung der Teilprivilegierung 08/21 OeR

Tücken des § 35 Abs. 4 BauGB – enge Auslegung der Teilprivilegierung 08/21 OeR

Sound:

§ 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB verlangt die Gleichartigkeit in jeder bodenrechtlich beachtlichen Beziehung, insbesondere in Bezug auf den Standort, das Bauvolumen, die Nutzung sowie die Funktion. Innerhalb dieser verschiedenen Richtungen liegt das Schwergewicht bei der Gleichartigkeit in der Funktion. Dafür reicht es nicht aus, wenn das neu errichtete Gebäude nur in einer von zwei Funktionen mit dem vorherigen Gebäude übereinstimmt.

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 1.12.1960 erteilte das LRA W dem früheren Eigentümer E des im Außenbereich liegenden Grundstücks Fl.Nr. 1467 der Gemarkung Tegernsee eine Baugenehmigung zur Errichtung eines „Badehauses mit Hallenbad und Außenschwimmbecken".

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Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 30.06.2021
Immer Ärger mit Werbung – Reichweite örtlicher Bauvorschriften 07/21 OeR

Immer Ärger mit Werbung – Reichweite  örtlicher Bauvorschriften 07/21 OeR

Sound:

Eine Satzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO kann grundsätzlich nicht für das gesamte Gemeindegebiet erlassen werden, weil es hierfür regelmäßig am generellen Schutzbedürfnis fehlt. Obwohl eine Anwendbarkeit von §§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 BauGB nicht angeordnet ist, müssen auch örtliche Bauvorschriften das Ergebnis einer sachgerechten Abwägung aller im Einzelfall berührten und erheblichen Belange sein.

Sachverhalt:

K ist Eigentümer eines Grundstücks in der Gemeinde Z (7.500 Einwohner), Landkreis S. Er beantragt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Anbringung einer beleuchteten Plakatanschlagtafel mit den Maßen 2,80 m mal 3,80 m an der südöstlichen Außenwand des auf dem Grundstück FlNr. 249, Hauptstraße 44 befindlichen gewerblich genutzten Hauptgebäudes auf Höhe dessen ersten Obergeschosses.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 30.06.2021
Noch sicherer ist noch sicherer!

Noch sicherer ist noch sicherer! Die Verkehrssicherungspflicht umfasst auch die Absicherung, dass durch ergriffene Sicherungsmaßnahmen keine neuen, eigenständigen Risiken entstehen. 

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 30.06.2021
Die hab' ich doch nur gekauft!

Die hab' ich doch nur gekauft! Der bloße Ankauf von Cannabis-Setzlingen ist noch kein Handeltreiben mit unerlaubten Betäubungsmitteln.

Die Idee mag auf den ersten Blick verlockend und sogar bestechend erscheinen: Durch den kostengünstigen Einkauf von Setzlingen und deren nachfolgende Aufzucht mittels entsprechenden Wiederverkaufs der ausgewachsenen Pflanzen einen satten Gewinn zu erzielen. Letztlich arbeiten ja Gärtnereien und Baumschulen sowie die Landwirtschaft insgesamt nach diesem Prinzip. Probleme gibt es allerdings bei diesem Geschäftsmodell, wenn es sich nicht etwa um Obst, Gemüse oder Blumen, sondern um Cannabissetzlinge handelt.

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