LAW Aktuell
LAW Aktuell 09.08.2021
„Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen!“
Die Täter einer (gemeinsam verübten) Körperverletzung brauchen sich den Tod des Opfers dann nicht zurechnen zu lassen, wenn dieser auf dem Exzess eines weiteren Tatbeteiligten beruht und diesbezüglich kein gemeinsamer Tatentschluss vorliegt.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 06.08.2021
Außerordentliche Kündigung: § 626 II BGB nicht auf Nachschieben von Kündigungsgründen anwendbar! 15/21 ZR
Sounds:
1. § 626 II BGB bildet weder in direkter noch in analoger Anwendung eine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung bereits objektiv vorlagen, dem Kündigungsberechtigten aber noch nicht bekannt waren.
2. Dies gilt unabhängig davon, ob zwischen den bei Kündigungsausspruch schon bekannten und den erst nachträglich bekannt gewordenen Kündigungsgründen ein sachlicher oder zeitlicher Zusammenhang besteht.
3. Es spielt auch keine Rolle, ob ein ursprünglich herangezogener Kündigungsgrund bei Ausspruch der Kündigung bereits nach § 626 II BGB verfristet war.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 06.08.2021
Weiterarbeit trotz Arbeitnehmer-Eigenkündigung: Zahlungsansprüche denkbar? 14/21 ZR
Sounds:
1. Auch die vom Arbeitnehmer ausgesprochene außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines wichtigen Grundes i.S.d. § 626 BGB. Es gelten dieselben Maßstäbe wie für die Kündigung des Arbeitgebers.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 06.08.2021
Fremdbestimmung mithilfe der App: Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers 13/21 ZR
Sounds:
1. Weisungsgebundenheit i.S.d. § 611a I BGB kann in verschiedenen Erscheinungsformen bestehen. Auch tatsächliche Zwänge durch eine vom Auftraggeber geschaffene Organisationsstruktur können geeignet sein, den Beschäftigten zu dem gewünschten Verhalten zu veranlassen, ohne dass dazu konkrete Weisungen ausgesprochen werden müssen.
2. Die kontinuierliche Durchführung einer Vielzahl von
Kleinstaufträgen („Mikrojobs") durch Nutzer einer Online-Plattform
(„Crowdworker") auf der Grundlage einer mit dem Betreiber („Crowdsourcer")
getroffenen Rahmenvereinbarung kann im Rahmen der nach § 611a I S. 5 BGB
gebotenen Gesamtbetrachtung zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses führen, wenn
der Crowdworker zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet ist, die
geschuldete Tätigkeit ihrer Eigenart nach einfach gelagert und ihre
Durchführungen inhaltlich vorgegeben sind sowie die Auftragsvergabe und die
konkrete Nutzung der Online-Plattform im Sinne eines Fremdbestimmens durch den
Crowdsourcer gelenkt wird. Seite 51.4 von 138 - Artikel 504 bis 514 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück42.443.444.445.446.447.448.449.450.451.452.453.454.455.456.457.458.459.460.4vorLAW Aktuell 05.08.2021
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