hemmer-shop hemmer wüst verlag
Benutzerkonto Ihr Warenkorb

LAW Aktuell

LAW aktuell durchsuchen / sortieren

Suchbegriff:
Rechtsgebiet
Staatsexamina
 

LAW Aktuell 03.08.2021
Fahrradkurier nur mit eigenem Fahrrad und Handy AGB-Kontrolle: das geht zu weit

Fahrradkurier nur mit eigenem Fahrrad und Handy  AGB-Kontrolle: das geht zu weit
Die Parteien streiten um die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitgeberin. Die Beklagte betreibt einen Lieferdienst für Speisen und Getränke, der Kläger ist bei der Beklagten als Fahrradlieferant (Fahrradkurier) tätig. Als Lieferant holt er Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants ab und bringt sie zu den Kunden. Einsatzpläne, Adressen der Restaurants sowie der Kunden werden dem Kläger via Smartphone mitgeteilt.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 29.07.2021
Immer richtig pfänden!

Immer richtig pfänden!
Die Pfändung einer Forderung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist unwirksam, wenn im Zuge der Pfändung dem Drittschuldner kein oder nur ein unvollständiger Arrestbefehl zugestellt wird.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 29.07.2021
Her mit den Moneten!

Her mit den Moneten!
Nach der Anfechtung eines Kaufvertrags besteht seitens des anfechtenden Käufers auch gegenüber der den Kaufpreis finanzierenden Bank ein Rückzahlungsanspruch, wenn es ein verbundenes Geschäft war.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 28.07.2021
Ich nehm´ dann mal zurück!

Ich nehm´ dann mal zurück!
Die im Strafprozess für eine wirksame Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger erforderliche ausdrückliche Ermächtigung kann der Angeklagte auch nur mündlich erklären.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 28.07.2021
Fristen besser einhalten!

Fristen besser einhalten!
Beweisanträge, die erst nach Ablauf einer dafür vorgesehenen Frist gestellt werden, müssen auch bei einem Wiedereintritt in eine Beweisaufnahme nicht ohne Weiteres vorab verbeschieden werden.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 28.07.2021
Zweimal ist besser als einmal!

Zweimal ist besser als einmal!
Jedenfalls bei der beabsichtigten Verletzung mehrerer höchstpersönlicher Rechtsgüter muss sich der Alternativvorsatz des Täters auch im Schuldspruch wiederfinden.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 19.07.2021
Universität ist kein Gewerbebetrieb!

Universität ist kein Gewerbebetrieb!

Eine Universität kann sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts ebenso wenig auf die Grundsätze des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs berufen wie eine Behörde.

Bei manchen Mitarbeitern ist man unter Umständen einfach nur froh, wenn man sie los ist und buchstäblich nichts mehr von ihnen „sieht und hört". Eine solche Hoffnung dürfte auch die Leitung einer in Niedersachsen ansässigen Universität gehabt haben, als sie noch während der Probearbeitszeit einem Mitarbeiter kündigte. Dieser wandte sich nicht nur mittels arbeitsgerichtlicher Schritte gegen seine Kündigung, sondern unternahm ab Sommer 2020 eine Vielzahl von Anrufen mit anonymer Nummer, die ihm aber bei Zustandekommen eines Gesprächs dann auch zugeordnet werden konnten.

Unter dem massiven Druck der Anrufe, die im Justiziariat, im Rektorat und beim Kanzler eingingen und zu regelrechten Störungen des dortigen Behördenablaufs geführt haben (sollen), beantragte die Universitätsleitung beim Landgericht Bochum im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine entsprechende Unterlassungsverfügung (§§ 935, 940 ZPO) mit dem Ziel, es dem Beklagten zu untersagen, mehrmals täglich immer dieselben Mitarbeiter anzurufen. Damit hatte die Universität allerdings wenig Erfolg. Und zwar auch in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm.

Nach der vorliegenden Pressemitteilung waren die Richter beider Instanzen zwar noch bereit, den eidesstattlichen Versicherungen dahingehend zu glauben, dass mehrere Anrufe des Antragsgegners ohne sachlichen Grund geeignet sein könnten, den Behördenablauf zu erschweren oder sogar zu stören. Allerdings fehle es an einem schutzwürdigen Bedürfnis der Antragstellerin für den Erlass einer solchen Unterlassungsverfügung, da der geltend gemachte Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, eines der anerkannten Rahmenrechte des § 823 I BGB, nicht vorliege und folglich auch keine diesbezügliche Unterlassung gem. § 1004 I S. 2 BGB begehrt werden könne.

Vielmehr sei die Universität als öffentlich-rechtliche Körperschaft zugleich auch eine Behörde, die aufgrund ihres „digitalen Hausrechts" zu dessen Durchsetzung schlichtweg einen entsprechenden Verwaltungsakt – und damit einen öffentlich-rechtlichen Vollstreckungstitel – erlassen könnte, um sich vor den querulatorischen Anrufen ihres ehemaligen Mitarbeiters zu schützen.

Praktische Konsequenz eines solchen Vorgehens: Für die hiergegen erhebbare Anfechtungsklage (§ 42 I Alt. 1 VwGO) wäre dann der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten (§ 40 I 1 VwGO) eröffnet.


Weiterlesen ...


LAW Aktuell 14.07.2021
Nichts ist umsonst! Pauschale Entschädigung für die Schadensberechnung bei Nichtabnahme von Darlehen zulässig

Nichts ist umsonst! Pauschale Entschädigung für die Schadensberechnung bei Nichtabnahme von Darlehen zulässig

In der Erarbeitung einer Finanzierung, namentlich einer Immobilienfinanzierung, kann bisweilen ein nicht geringer Aufwand stecken, denn längst sind die „Klassiker" früher Jahrzehnte, in denen es ein „monolithisches" Hypothekendarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung gegeben hatte und sonst praktisch nicht mehr in der Mehrzahl.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 13.07.2021
Mehr Schein als Sein! Keine Rechtsscheinsvollmacht im Prozess

Mehr Schein als Sein! Keine Rechtsscheinsvollmacht im Prozess

Ein Prozessbevollmächtigter kann sich in einem laufenden Prozess nicht auf die Grundsätze einer Rechtsscheinvollmacht für seine eigene Bevollmächtigung berufen.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell 07.07.2021
Autsch! Rennradfahrer bitte aufpassen.

Autsch! Rennradfahrer bitte aufpassen.
Auch Rennradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass sie auf erkennbare Unebenheiten reagieren können.

Weiterlesen ...


Seite 52 von 138 - Artikel 510 bis 520 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik.

zurück43444546474849505152535455565758596061vor




Kundenservice Sie haben Fragen oder Anregungen zu unseren Produkten?
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
 
HEMMER CLUB
KUNDENSERVICE
Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Frau Petra Döring-Hentschel
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Zahlung Sie können Ihre Bestellungen per Bankeinzug, Kreditkarte und per PayPal bezahlen.
PayPal Kreditkarte Bankeinzug
 
Versand Wir liefern schnell und versandkostenfrei.
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.


Diese Website verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden. Mehr Informationen OK!