LAW Aktuell
LAW Aktuell 13.07.2021
Mehr Schein als Sein! Keine Rechtsscheinsvollmacht im Prozess
Ein Prozessbevollmächtigter kann sich in einem laufenden Prozess nicht auf die Grundsätze einer Rechtsscheinvollmacht für seine eigene Bevollmächtigung berufen.
LAW Aktuell 07.07.2021
Autsch! Rennradfahrer bitte aufpassen.
LAW Aktuell 07.07.2021
Tarifänderung ist kein Neuabschluss! Zweijährige Verlängerung des Handy-Vertrags kann zulässig sein.
LAW Aktuell 07.07.2021
Dazu hättest Du besser was gesagt! Ärztliche Aufklärung
LAW Aktuell 05.07.2021
Mal schön selbst machen! Grenzen der Rechtswegverweisung
LAW Aktuell 05.07.2021
Und raus bist Du! Pflicht zur Zustimmung bei der Kündigung der Ehewohnung
Jedenfalls nach Ablauf des Trennungsjahres sind Ehepartner verpflichtet, einer Kündigung des gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrags zuzustimmen, auch wenn sie selbst die Wohnung nutzen.LAW Aktuell 05.07.2021
Da muss mehr gehen! Vorsorgepflichten für Handelsplattformen wie ebay
LAW Aktuell 01.07.2021
„Frist bleibt Frist“, auch in der Pandemie
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 30.06.2021
Abgrenzung Beseitigung oder Nutzungsuntersagung oder atypische Maßnahme – immer wieder spannend 09/21 OeR
Sound:
Eine Nutzungsuntersagung stellt nach Maßgabe des materiellen Rechts einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar, sodass insoweit maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder gerichtlichen Entscheidung ist.
Sachverhalt:
Mit Bescheid vom
1. Oktober 2015 wurde der T von der kreisfreien Stadt A auf ihren Antrag hin die
Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts zu einer Wettannahmestelle
ohne Verweilmöglichkeit auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/2 in der Gemarkung A
erteilt. Unter Nr. 6 der Auflagen und Bedingungen zum Bescheid ist ausgeführt,
dass es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um eine Wettannahmestelle ohne
Verweildauer (keine Vergnügungsstätte) handeln muss. In Nr. 7 ist geregelt,
dass keinerlei Bildschirme zur Übertragung von Sportereignissen zulässig sind;
nach Nr. 8 sind Sitzgelegenheiten unzulässig. Sound: §
35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB verlangt die Gleichartigkeit in jeder bodenrechtlich
beachtlichen Beziehung, insbesondere in Bezug auf den Standort, das Bauvolumen,
die Nutzung sowie die Funktion. Innerhalb dieser verschiedenen Richtungen liegt
das Schwergewicht bei der Gleichartigkeit in der Funktion. Dafür reicht es
nicht aus, wenn das neu errichtete Gebäude nur in einer von zwei Funktionen mit
dem vorherigen Gebäude übereinstimmt. Sachverhalt: Seite 52.8 von 138 - Artikel 518 bis 528 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück43.844.845.846.847.848.849.850.851.852.853.854.855.856.857.858.859.860.861.8vor
Geschrieben von Martin MielkeLAW Aktuell 30.06.2021
Tücken des § 35 Abs. 4 BauGB – enge Auslegung der Teilprivilegierung 08/21 OeR
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