LAW Aktuell
LAW Aktuell 07.07.2021
Tarifänderung ist kein Neuabschluss! Zweijährige Verlängerung des Handy-Vertrags kann zulässig sein.
LAW Aktuell 07.07.2021
Dazu hättest Du besser was gesagt! Ärztliche Aufklärung
LAW Aktuell 05.07.2021
Mal schön selbst machen! Grenzen der Rechtswegverweisung
LAW Aktuell 05.07.2021
Und raus bist Du! Pflicht zur Zustimmung bei der Kündigung der Ehewohnung
Jedenfalls nach Ablauf des Trennungsjahres sind Ehepartner verpflichtet, einer Kündigung des gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrags zuzustimmen, auch wenn sie selbst die Wohnung nutzen.LAW Aktuell 05.07.2021
Da muss mehr gehen! Vorsorgepflichten für Handelsplattformen wie ebay
LAW Aktuell 01.07.2021
„Frist bleibt Frist“, auch in der Pandemie
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 30.06.2021
Abgrenzung Beseitigung oder Nutzungsuntersagung oder atypische Maßnahme – immer wieder spannend 09/21 OeR
Sound:
Eine Nutzungsuntersagung stellt nach Maßgabe des materiellen Rechts einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar, sodass insoweit maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder gerichtlichen Entscheidung ist.
Sachverhalt:
Mit Bescheid vom
1. Oktober 2015 wurde der T von der kreisfreien Stadt A auf ihren Antrag hin die
Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts zu einer Wettannahmestelle
ohne Verweilmöglichkeit auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/2 in der Gemarkung A
erteilt. Unter Nr. 6 der Auflagen und Bedingungen zum Bescheid ist ausgeführt,
dass es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um eine Wettannahmestelle ohne
Verweildauer (keine Vergnügungsstätte) handeln muss. In Nr. 7 ist geregelt,
dass keinerlei Bildschirme zur Übertragung von Sportereignissen zulässig sind;
nach Nr. 8 sind Sitzgelegenheiten unzulässig. Sound: §
35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB verlangt die Gleichartigkeit in jeder bodenrechtlich
beachtlichen Beziehung, insbesondere in Bezug auf den Standort, das Bauvolumen,
die Nutzung sowie die Funktion. Innerhalb dieser verschiedenen Richtungen liegt
das Schwergewicht bei der Gleichartigkeit in der Funktion. Dafür reicht es
nicht aus, wenn das neu errichtete Gebäude nur in einer von zwei Funktionen mit
dem vorherigen Gebäude übereinstimmt. Sachverhalt: Sound: Eine Satzung nach Art.
81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO kann grundsätzlich nicht für das gesamte Gemeindegebiet
erlassen werden, weil es hierfür regelmäßig am generellen Schutzbedürfnis
fehlt. Obwohl eine Anwendbarkeit von §§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 BauGB nicht
angeordnet ist, müssen auch örtliche Bauvorschriften das Ergebnis einer
sachgerechten Abwägung aller im Einzelfall berührten und erheblichen Belange
sein. Sachverhalt: K ist Eigentümer
eines Grundstücks in der Gemeinde Z (7.500 Einwohner), Landkreis S. Er
beantragt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Anbringung einer
beleuchteten Plakatanschlagtafel mit den Maßen 2,80 m mal 3,80 m an der
südöstlichen Außenwand des auf dem Grundstück FlNr. 249, Hauptstraße 44
befindlichen gewerblich genutzten Hauptgebäudes auf Höhe dessen ersten
Obergeschosses. Seite 53 von 138 - Artikel 520 bis 530 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück44454647484950515253545556575859606162vor
Geschrieben von Martin MielkeLAW Aktuell 30.06.2021
Tücken des § 35 Abs. 4 BauGB – enge Auslegung der Teilprivilegierung 08/21 OeR
Geschrieben von Martin MielkeLAW Aktuell 30.06.2021
Immer Ärger mit Werbung – Reichweite örtlicher Bauvorschriften 07/21 OeR
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 30.06.2021
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