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Staatsexamina
 
Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 18.06.2021
Mein Feind der Baum

Mein Feind der Baum
Selbsthilferecht unabhängig davon, ob der Rückschnitt die Gesundheit des Baums oder gar dessen Existenz gefährden.
 
Pflanzen sind Grundstücksgrenzen, mögen sie auch durch Zäune abgegrenzt und abgetrennt sein, reichlich egal. Nach Jahren ungestörten Wachstums entfaltet sich so ziemlich jede Großpflanze auch über die Grundstücksgrenze, mag sie auch selbst unter Beachtung der landesrechtlichen Abstände gepflanzt worden sein (z. B. Art. 47 AGBGB). Nun gefällt es aber wiederum nicht jedem Nachbarn, dass da so ein bisweilen ausladender Ast in den Luftraum des eigenen Grundstücks ragt. Und hingenommen muss es keineswegs immer, vgl. § 910 I, II BGB.
§ 910 BGB gibt ein nicht verjährbares, aber verwirkbares, Selbsthilferecht zum Abschneiden. Der Anspruch auf Beseitigung des Überhangs ergibt sich aus § 1004 I BGB. Dabei ist § 910 II BGB im Rahmen der Duldungspflicht gem. § 1004 II BGB entsprechend anwendbar. Zur Beseitigung der Eigentumsstörung ist mehr als nur das bloße Abschneiden der eingedrungenen Baumwurzeln erforderlich.

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LAW Aktuell 14.06.2021
„Kostenvorschuss“ auch im Kaufrecht

„Kostenvorschuss“ auch im KaufrechtKäufer einer mangelbehafteten Sache haben einen Anspruch auf Vorschusszahlung des Verkäufers, ohne anschließend über die Mittelverwendung Rechenschaft ablegen zu müssen.

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LAW Aktuell 14.06.2021
Fahr da mal (nicht) hin!

Fahr da mal (nicht) hin!
Ein Notwegerecht für Kraftfahrzeuge kommt dann nicht in Betracht, wenn das Grundstück in einem Bereich liegt, wo nach kommunaler Verkehrsplanung kein Kraftfahrzeugverkehr gewünscht wird.

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LAW Aktuell 11.06.2021
Glückwunsch, sie haben bestanden!

Glückwunsch, sie haben bestanden!
Für die meisten Jurist*innen ist es einer der größten Tage des (bisherigen) Lebens: Mit erfolgreicher Ablegung der mündlichen Prüfung „im Zweiten" ist die in Summe mehr als sechs Jahre dauernde Ausbildung zum Volljuristen bzw. zur Volljuristin endlich abgeschlossen und nach zig fünfstündigen Klausuren, deren Zahl ohne Weiteres ins Dreistellige gehen kann, ist nun endlich der Titel „Assessor" bzw. "Assessorin" verdient. In nicht wenigen Fällen gibt es zu diesem Zeitpunkt dann entweder bereits auch schon einen konkreten Zeitpunkt für den Einstieg ins Berufsleben, sei es als Berufsträger oder im Zuge einer wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Universität. Allerdings, dies liegt in der Natur der Sache, ist der „Übergang" vom Referendariat als besonderes öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit einer – überschaubaren – Unterhaltsbeihilfe zum endlich selbstverdienten Geld selten nahtlos.

Das Bundessozialgericht hat nun die Rechte der (ehemaligen) Referendar*innen sozialrechtlich dahingehend gestärkt, dass der Bezug der Unterhaltsbeihilfe zu Monatsbeginn einem späteren „Arbeitsloswerden" im jeweiligen Kalendermonat selbst nicht entgegensteht. Die im Sozialrecht (SGB III) vorgesehene Sperrwirkung eines Bezugs eines Gehalts oder ähnlicher Bezüge für den Zeitraum bis zur Kündigung oder infolge Befristung durch Zeitablauf endenden Beschäftigung komme hier nicht zum Tragen. Das Ausbildungsverhältnis im Referendariat ende, so die Kasseler Richter, nämlich weder durch Kündigung noch Befristungsablauf, sondern kraft Gesetzes: Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung endet das Beschäftigungsverhältnis am Tag des Ausbildungsabschlusses. Damit entstehe zeitgleich, und zwar unabhängig davon, ob für die restliche Zeit des laufenden Kalendermonats bereits die Unterhaltsbeihilfe gezahlt worden ist, ein Anspruch auf Leistungen aus Arbeitslosengeld I.

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LAW Aktuell 10.06.2021
Kein Beschäftigungsanspruch ohne Maske!

Kein Beschäftigungsanspruch ohne Maske!
Die Parteien streiten über den Beschäftigungsanspruch des Klägers ohne Maske oder im Homeoffice. Der Kläger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Die Beklagte ordnete im Frühjahr 2020 in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Gegen diese Pflicht wehrte sich der Kläger.

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LAW Aktuell 09.06.2021
Schnell soll es gehen!

Schnell soll es gehen! Im Urkundenprozess ist nach dem Sinn und Zweck dieses besonderen Verfahrens die Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit grundsätzlich nur in Ausnahmefällen zulässig.

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LAW Aktuell 09.06.2021
Wer zahlt, gibt (nicht) an?

Wer zahlt, gibt (nicht) an? Eine Diskriminierung muss auch noch nach der Zahlung eines Schadensersatzbetrages gerichtlich festgestellt werden können.

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LAW Aktuell 09.06.2021
Jetzt ist Schluss!

Jetzt ist Schluss!

Nach der rechtskräftigen Abweisung einer Klage „in der Sache" gegen die Haftpflichtversicherung kann der Halter eines Fahrzeugs als Versicherungsnehmer nicht mehr verklagt werden.

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LAW Aktuell 08.06.2021
Wirklich ein „shitstorm“ oder nur ein laues Lüftchen?

Wirklich ein „shitstorm“ oder nur ein laues Lüftchen?
Die Behauptung, ein anderer sei Opfer eines „shitstorms" geworden, stellt eine Tatsachenbehauptung dar, für deren Richtigkeit es mehr als nur ein paar negativer Bewertungen bzw. Kommentare braucht.

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LAW Aktuell 07.06.2021
Ab durch die Nase!

Ab durch die Nase!
Die ordnungsgemäße Durchführung eines Corona-Schnelltests durch Einführung eines entsprechenden Abstrichstabs in die Nase stellt keine Körperverletzung dar.

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