LAW Aktuell
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 18.06.2021
Maklerlohn? Nein danke!
Um die Relevanz einer Maklerleistung in Gestalt der Vermittlung der Möglichkeit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Immobilie wird immer wieder gestritten.
Während die für die Bezahlung der Courtage Pflichtigen oftmals behaupten, auch rein zufällig vom (Ver-)Kaufangebot erfahren zu haben, wird seitens der die Courtage Einfordernden geltend gemacht, dass es ohne ihre Vermittlung überhaupt keinen Kaufvertrag gegeben hätte (§ 652 I BGB). Naturgemäß sind die Fälle selten schon in rein tatsächlicher Hinsicht absolut eindeutig, weshalb es unter anderem eine Art Vermutung dahingehend gibt, dass ein nach der Kontaktierung eines Maklers und der Mitteilung der Kontaktangaben des Käufers oder Verkäufers an den jeweils anderen späteren Vertragspartner zu einer zumindest mitursächlichen Vermittlung des zu Stande gekommenen Vertrags durch eine wesentliche Maklerleistung gekommen ist (sog. vertragsadäquate Kausalität).
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 18.06.2021
LAW Aktuell 14.06.2021
Käufer einer mangelbehafteten Sache haben einen Anspruch auf Vorschusszahlung des Verkäufers, ohne anschließend über die Mittelverwendung Rechenschaft ablegen zu müssen.
LAW Aktuell 14.06.2021
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 18.06.2021
Mein Feind der Baum
Selbsthilferecht unabhängig davon, ob der Rückschnitt die Gesundheit des Baums oder gar dessen Existenz gefährden.
Pflanzen sind Grundstücksgrenzen, mögen sie auch durch Zäune abgegrenzt und abgetrennt sein, reichlich egal. Nach Jahren ungestörten Wachstums entfaltet sich so ziemlich jede Großpflanze auch über die Grundstücksgrenze, mag sie auch selbst unter Beachtung der landesrechtlichen Abstände gepflanzt worden sein (z. B. Art. 47 AGBGB). Nun gefällt es aber wiederum nicht jedem Nachbarn, dass da so ein bisweilen ausladender Ast in den Luftraum des eigenen Grundstücks ragt. Und hingenommen muss es keineswegs immer, vgl. § 910 I, II BGB.
§ 910 BGB gibt ein nicht verjährbares, aber verwirkbares, Selbsthilferecht zum Abschneiden. Der Anspruch auf Beseitigung des Überhangs ergibt sich aus § 1004 I BGB. Dabei ist § 910 II BGB im Rahmen der Duldungspflicht gem. § 1004 II BGB entsprechend anwendbar. Zur Beseitigung der Eigentumsstörung ist mehr als nur das bloße Abschneiden der eingedrungenen Baumwurzeln erforderlich. LAW Aktuell 14.06.2021
„Kostenvorschuss“ auch im Kaufrecht
Käufer einer mangelbehafteten Sache haben einen Anspruch auf Vorschusszahlung des Verkäufers, ohne anschließend über die Mittelverwendung Rechenschaft ablegen zu müssen.LAW Aktuell 14.06.2021
Fahr da mal (nicht) hin!
Ein Notwegerecht für Kraftfahrzeuge kommt dann nicht
in Betracht, wenn das Grundstück in einem Bereich liegt, wo nach kommunaler
Verkehrsplanung kein Kraftfahrzeugverkehr gewünscht wird.
LAW Aktuell 11.06.2021
LAW Aktuell 10.06.2021
LAW Aktuell 09.06.2021
Im Urkundenprozess ist nach dem Sinn und Zweck dieses besonderen Verfahrens die Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit grundsätzlich nur in Ausnahmefällen zulässig.
LAW Aktuell 09.06.2021
Eine Diskriminierung muss auch noch nach der Zahlung eines Schadensersatzbetrages gerichtlich festgestellt werden können.
LAW Aktuell 09.06.2021
LAW Aktuell 08.06.2021
LAW Aktuell 11.06.2021
Glückwunsch, sie haben bestanden!
Für die meisten Jurist*innen ist es einer der größten Tage des (bisherigen) Lebens: Mit erfolgreicher Ablegung der mündlichen Prüfung „im Zweiten" ist die in Summe mehr als sechs Jahre dauernde Ausbildung zum Volljuristen bzw. zur Volljuristin endlich abgeschlossen und nach zig fünfstündigen Klausuren, deren Zahl ohne Weiteres ins Dreistellige gehen kann, ist nun endlich der Titel „Assessor" bzw. "Assessorin" verdient. In nicht wenigen Fällen gibt es zu diesem Zeitpunkt dann entweder bereits auch schon einen konkreten Zeitpunkt für den Einstieg ins Berufsleben, sei es als Berufsträger oder im Zuge einer wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Universität. Allerdings, dies liegt in der Natur der Sache, ist der „Übergang" vom Referendariat als besonderes öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit einer – überschaubaren – Unterhaltsbeihilfe zum endlich selbstverdienten Geld selten nahtlos.
Das Bundessozialgericht hat nun die Rechte der (ehemaligen) Referendar*innen sozialrechtlich dahingehend gestärkt, dass der Bezug der Unterhaltsbeihilfe zu Monatsbeginn einem späteren „Arbeitsloswerden" im jeweiligen Kalendermonat selbst nicht entgegensteht. Die im Sozialrecht (SGB III) vorgesehene Sperrwirkung eines Bezugs eines Gehalts oder ähnlicher Bezüge für den Zeitraum bis zur Kündigung oder infolge Befristung durch Zeitablauf endenden Beschäftigung komme hier nicht zum Tragen. Das Ausbildungsverhältnis im Referendariat ende, so die Kasseler Richter, nämlich weder durch Kündigung noch Befristungsablauf, sondern kraft Gesetzes: Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung endet das Beschäftigungsverhältnis am Tag des Ausbildungsabschlusses. Damit entstehe zeitgleich, und zwar unabhängig davon, ob für die restliche Zeit des laufenden Kalendermonats bereits die Unterhaltsbeihilfe gezahlt worden ist, ein Anspruch auf Leistungen aus Arbeitslosengeld I.
LAW Aktuell 10.06.2021
Kein Beschäftigungsanspruch ohne Maske!
Die Parteien streiten über den Beschäftigungsanspruch des Klägers ohne Maske oder im Homeoffice. Der Kläger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Die Beklagte ordnete im Frühjahr 2020 in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Gegen diese Pflicht wehrte sich der Kläger.
LAW Aktuell 09.06.2021
Schnell soll es gehen!
Im Urkundenprozess ist nach dem Sinn und Zweck dieses besonderen Verfahrens die Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit grundsätzlich nur in Ausnahmefällen zulässig.LAW Aktuell 09.06.2021
Wer zahlt, gibt (nicht) an?
Eine Diskriminierung muss auch noch nach der Zahlung eines Schadensersatzbetrages gerichtlich festgestellt werden können.LAW Aktuell 09.06.2021
Jetzt ist Schluss!
Nach der rechtskräftigen Abweisung einer Klage „in der Sache" gegen die Haftpflichtversicherung kann der Halter eines Fahrzeugs als Versicherungsnehmer nicht mehr verklagt werden.
LAW Aktuell 08.06.2021
Wirklich ein „shitstorm“ oder nur ein laues Lüftchen?
Die Behauptung, ein anderer sei Opfer eines „shitstorms" geworden, stellt eine Tatsachenbehauptung dar, für deren Richtigkeit es mehr als nur ein paar negativer Bewertungen bzw. Kommentare braucht.
Seite 55.4 von 138 - Artikel 544 bis 554 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik.
zurück46.447.448.449.450.451.452.453.454.455.456.457.458.459.460.461.462.463.464.4vor
Kundenservice
Sie haben Fragen oder Anregungen zu unseren Produkten?
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
HEMMER CLUB
KUNDENSERVICE Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
KUNDENSERVICE Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Frau Petra Döring-Hentschel
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Zahlung
Sie können Ihre Bestellungen per Bankeinzug, Kreditkarte und per PayPal bezahlen.
Versand
Wir liefern schnell und versandkostenfrei.
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.