LAW Aktuell
LAW Aktuell 09.06.2021
Jetzt ist Schluss!
Nach der rechtskräftigen Abweisung einer Klage „in der Sache" gegen die Haftpflichtversicherung kann der Halter eines Fahrzeugs als Versicherungsnehmer nicht mehr verklagt werden.
LAW Aktuell 08.06.2021
Wirklich ein „shitstorm“ oder nur ein laues Lüftchen?
LAW Aktuell 07.06.2021
Ab durch die Nase!
LAW Aktuell 07.06.2021
Da bist Du zahnlos!
LAW Aktuell 01.06.2021
Aber Du hast doch immer gezahlt! Wer zahlt, erkennt noch lange nicht an.
LAW Aktuell 01.06.2021
Kein guter Deal!
LAW Aktuell 01.06.2021
Das geht zu weit
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 31.05.2021
Elektronisches Dokument nach § 130a ZPO: Übereinstimmung von Absender und signierender Person erforderlich! 12/21 ZR
Sounds:
Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt.
Sachverhalt (modifiziert und vereinfacht):
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 31.05.2021
Klage des Leasinggebers gegen Leasingnehmer: isolierte Drittwiderklage gegen Verkäufer zulässig! 11/21 ZR
Sounds:
1. Wird der Leasingnehmer vom Leasinggeber auf Zahlung rückständiger Leasingraten oder – nach fristloser Kündigung des Leasingvertrags wegen Zahlungsverzugs – auf Schadensersatz statt der Leistung in Anspruch genommen, so ist der Ausgang des Rechtsstreits wegen Anwendbarkeit von § 313 BGB vom Erfolg der auf den Leasingnehmer übertragenen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer abhängig.
2. In einem solchen Fall ist daher eine isolierte
Drittwiderklage des Leasingnehmers auf Rückgewähr des Kaufpreises an den
Leasinggeber zulässig. Sounds: 1. Bei einem Beitritt des Streitverkündeten auf Seiten des
Prozessgegners des Streitverkünders tritt die Interventionswirkung gemäß § 74 II
und III ZPO in Verbindung mit § 68 ZPO in gleicher Weise ein wie bei einem
unterlassenen Beitritt. Sie setzt daher die Zulässigkeit der Streitverkündung
i.S.d. § 72 ZPO voraus. 2. Die Interventionswirkung tritt im Folgeprozess zwar nicht
ein, soweit der dem Rechtsstreit im Vorprozess nicht beigetretene
Streitverkündete im Falle seines Beitritts nach § 67 ZPO gehindert gewesen
wäre, auf den Verlauf des Vorprozesses Einfluss zu nehmen. Tritt der
Streitverkündete dem Rechtsstreit im Vorprozess jedoch nicht auf Seiten des
Streitverkünders, sondern auf Seiten von dessen Prozessgegners bei, kommen ihm
die sich aus § 67 ZPO ergebenden Beschränkungen der Interventionswirkung nicht
zugute. Seite 56.2 von 138 - Artikel 552 bis 562 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück47.248.249.250.251.252.253.254.255.256.257.258.259.260.261.262.263.264.265.2vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 31.05.2021
Beitritt auf Seiten des Gegners: Reichweite der Interventionswirkung gemäß § 68 ZPO 10/21 ZR
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