LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 31.05.2021
Klage des Leasinggebers gegen Leasingnehmer: isolierte Drittwiderklage gegen Verkäufer zulässig! 11/21 ZR
Sounds:
1. Wird der Leasingnehmer vom Leasinggeber auf Zahlung rückständiger Leasingraten oder – nach fristloser Kündigung des Leasingvertrags wegen Zahlungsverzugs – auf Schadensersatz statt der Leistung in Anspruch genommen, so ist der Ausgang des Rechtsstreits wegen Anwendbarkeit von § 313 BGB vom Erfolg der auf den Leasingnehmer übertragenen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer abhängig.
2. In einem solchen Fall ist daher eine isolierte
Drittwiderklage des Leasingnehmers auf Rückgewähr des Kaufpreises an den
Leasinggeber zulässig. Sounds: 1. Bei einem Beitritt des Streitverkündeten auf Seiten des
Prozessgegners des Streitverkünders tritt die Interventionswirkung gemäß § 74 II
und III ZPO in Verbindung mit § 68 ZPO in gleicher Weise ein wie bei einem
unterlassenen Beitritt. Sie setzt daher die Zulässigkeit der Streitverkündung
i.S.d. § 72 ZPO voraus. 2. Die Interventionswirkung tritt im Folgeprozess zwar nicht
ein, soweit der dem Rechtsstreit im Vorprozess nicht beigetretene
Streitverkündete im Falle seines Beitritts nach § 67 ZPO gehindert gewesen
wäre, auf den Verlauf des Vorprozesses Einfluss zu nehmen. Tritt der
Streitverkündete dem Rechtsstreit im Vorprozess jedoch nicht auf Seiten des
Streitverkünders, sondern auf Seiten von dessen Prozessgegners bei, kommen ihm
die sich aus § 67 ZPO ergebenden Beschränkungen der Interventionswirkung nicht
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Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 31.05.2021
Beitritt auf Seiten des Gegners: Reichweite der Interventionswirkung gemäß § 68 ZPO 10/21 ZRLAW Aktuell 20.05.2021
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