LAW Aktuell
Geschrieben von Martin MielkeLAW Aktuell 30.06.2021
Abgrenzung Beseitigung oder Nutzungsuntersagung oder atypische Maßnahme – immer wieder spannend 09/21 OeR

Sound:
Eine Nutzungsuntersagung stellt nach Maßgabe des materiellen Rechts einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar, sodass insoweit maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder gerichtlichen Entscheidung ist.
Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 1. Oktober 2015 wurde der T von der kreisfreien Stadt A auf ihren Antrag hin die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts zu einer Wettannahmestelle ohne Verweilmöglichkeit auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/2 in der Gemarkung A erteilt. Unter Nr. 6 der Auflagen und Bedingungen zum Bescheid ist ausgeführt, dass es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um eine Wettannahmestelle ohne Verweildauer (keine Vergnügungsstätte) handeln muss. In Nr. 7 ist geregelt, dass keinerlei Bildschirme zur Übertragung von Sportereignissen zulässig sind; nach Nr. 8 sind Sitzgelegenheiten unzulässig.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 30.06.2021
Tücken des § 35 Abs. 4 BauGB – enge Auslegung der Teilprivilegierung 08/21 OeR

Sound:
§ 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB verlangt die Gleichartigkeit in jeder bodenrechtlich beachtlichen Beziehung, insbesondere in Bezug auf den Standort, das Bauvolumen, die Nutzung sowie die Funktion. Innerhalb dieser verschiedenen Richtungen liegt das Schwergewicht bei der Gleichartigkeit in der Funktion. Dafür reicht es nicht aus, wenn das neu errichtete Gebäude nur in einer von zwei Funktionen mit dem vorherigen Gebäude übereinstimmt.
Sachverhalt:
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 30.06.2021
Immer Ärger mit Werbung – Reichweite örtlicher Bauvorschriften 07/21 OeR

Sound:
Eine Satzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO kann grundsätzlich nicht für das gesamte Gemeindegebiet erlassen werden, weil es hierfür regelmäßig am generellen Schutzbedürfnis fehlt. Obwohl eine Anwendbarkeit von §§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 BauGB nicht angeordnet ist, müssen auch örtliche Bauvorschriften das Ergebnis einer sachgerechten Abwägung aller im Einzelfall berührten und erheblichen Belange sein.
Sachverhalt:
K ist Eigentümer eines Grundstücks in der Gemeinde Z (7.500 Einwohner), Landkreis S. Er beantragt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Anbringung einer beleuchteten Plakatanschlagtafel mit den Maßen 2,80 m mal 3,80 m an der südöstlichen Außenwand des auf dem Grundstück FlNr. 249, Hauptstraße 44 befindlichen gewerblich genutzten Hauptgebäudes auf Höhe dessen ersten Obergeschosses.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 30.06.2021
Noch sicherer ist noch sicherer!

Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 30.06.2021
Die hab' ich doch nur gekauft!

Die Idee mag auf den ersten Blick verlockend und sogar bestechend erscheinen: Durch den kostengünstigen Einkauf von Setzlingen und deren nachfolgende Aufzucht mittels entsprechenden Wiederverkaufs der ausgewachsenen Pflanzen einen satten Gewinn zu erzielen. Letztlich arbeiten ja Gärtnereien und Baumschulen sowie die Landwirtschaft insgesamt nach diesem Prinzip. Probleme gibt es allerdings bei diesem Geschäftsmodell, wenn es sich nicht etwa um Obst, Gemüse oder Blumen, sondern um Cannabissetzlinge handelt.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 25.06.2021
Tor zu! Nicht immer!

Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 25.06.2021
Kronzeuge muss liefern!

Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 24.06.2021
Aber da steht es doch! Oder auch nicht.

LAW Aktuell 24.06.2021
„Ran an den Speck“

LAW Aktuell 22.06.2021
Aus eins mach zwei!

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