LAW Aktuell
LAW Aktuell 18.05.2021
Das musste aushalten! Zum Unterlassungsanspruch aus APR
Geschrieben von D. D.
LAW Aktuell 06.05.2021
Das muss weg!
Geschrieben von D. D.
LAW Aktuell 06.05.2021
Finger weg vom Mietrecht!
Geschrieben von RA Christoph Wilhelm
LAW Aktuell 05.05.2021
„Corona Anhuster“ kann Kündigung rechtfertigen! Aber bewiesen muss es sein.
Geschrieben von D. D.
LAW Aktuell 04.05.2021
Vollständigkeitsklausel in Mietverträgen
Geschrieben von D. D.
LAW Aktuell 04.05.2021
Her damit!
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 30.04.2021
Urlaubsabgeltungsanspruch: Verfall wegen tariflicher Ausschlussfrist 09/21 ZR
Sounds:
1. Eine Inhaltskontrolle von arbeitsvertraglich insgesamt in Bezug genommenen Tarifverträgen nach § 307 I BGB erfolgt nicht, weil sie nach § 307 III S. 1 BGB nur stattfindet, wenn von Rechtsvorschriften abgewichen wird und Tarifverträge nach § 310 IV S. 3 BGB insoweit den Rechtsvorschriften i.S.v. § 307 III BGB gleichstehen.
2. Der Verstoß gegen § 3 S. 1 MiLoG führt lediglich zur Teilunwirksamkeit von § 16 Ziffer 2 MTV. Anders als bei einer vom Arbeitgeber gestellten Ausschlussfristenregelung führt die fehlende Ausnahme des gesetzlichen Mindestlohns auch nicht zur Unwirksamkeit der Regelung wegen Intransparenz nach § 307 I S. 2 BGB, weil auch dem § 310 IV S. 1 BGB i.V.m. § 307 III S. 1 BGB entgegensteht.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 30.04.2021
Kündigungsschutzklage: Wahrung der Klagefrist bei Klageerweiterung in zweiter Instanz und Berufungsrücknahme 08/21 ZR
Sounds:
1. Hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gegen eine Folgekündigung im Wege der Anschlussberufung in ein zweitinstanzliches Verfahren über eine frühere Kündigung eingeführt, verliert diese Anschließung infolge einer Berufungsrücknahme durch den Arbeitgeber zwar ihre Wirkung (§ 524 IV ZPO), doch ist die Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG bzgl. der Folgekündigung trotzdem grds. zunächst gewahrt.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 30.04.2021
Rechtskraft der Kündigungsschutzklage: Präklusion der Prüfung der Anfechtung des Arbeitsvertrags! 07/21 ZR
Sounds:
1. Mit der Rechtskraft der Entscheidung über einen Antrag nach §4 S.1 KSchG, dass ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst worden ist, steht zugleich fest, dass im Zeitpunkt der beabsichtigten Wirkung dieser Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestanden hat.
Geschrieben von D. D.
LAW Aktuell 03.05.2021
Garantenstellung ist „höchstpersönlich“
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