LAW Aktuell
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 01.03.2021
Dann halt nur das eine! Berufung nach Teilrücknahme zulässig
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 05.02.2021
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds: Beginn der Kündigungserklärungsfrist des § 626 II BGB 03/21 ZR
BAG, Urteil vom 1. Oktober 2020, Az. 2 AZR 238/20 = NZA 2020, 1639 = NJW 2020, 3741
1. Bedarf es gemäß § 103 I BetrVG der Zustimmung des
Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung und hat der Arbeitgeber
innerhalb der Frist des § 626 II S. 1 BGB beim Betriebsrat die erforderliche
Zustimmung beantragt sowie bei deren ausdrücklicher oder wegen Fristablaufs zu
unterstellender Verweigerung das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung nach § 103
II BetrVG beim Arbeitsgericht eingeleitet, ist die Kündigung nicht wegen einer
Überschreitung der Frist unwirksam, wenn das Zustimmungsersetzungsverfahren bei
ihrem Ablauf noch nicht abgeschlossen ist. Sounds: 1. Im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung
kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren,
dass die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst. Dazu
muss er den Arbeitnehmer unmissverständlich und endgültig zur Erfüllung des
Anspruchs auf Erholungsurlaub von der Arbeitspflicht befreien und das
Urlaubsentgelt entweder vor Antritt des Urlaubs zahlen oder dessen Zahlung
vorbehaltlos zusagen. BAG, Beschluss vom 14. September 2020, Az. 5 AZB 23/20 =
NZA 2020, 1501 = NJW 2020, 3476 Sounds: 1. Die Sollvorschriften von vorbereitenden Schriftsätzen (etwa §
130 Nr. 6 oder § 130a ZPO) sind bei bestimmenden Schriftsätzen als zwingende
Regelung zu behandeln, deren Missachtung grds. zur Unwirksamkeit führt. 2. Die einfache Signatur i.S.d. § 130a III S. 1 Alt. 2 ZPO meint
die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend
aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer
eingescannten Unterschrift. Sound: Wer sich bei Besuchen in öffentlichen Einrichtungen den
Hygieneregelungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen widersetzt, kann mit einem Hausverbot
belegt werden. Sachverhalt: VGH München, Beschl. v. 13.10.2020, Az. 22 CS 20.1848,www.gesetze.bayern.de Sound: Die Bindungswirkung eines Vorbescheides überwindet auch eine
Änderung des Gesetzes. Wurde der Vorbescheid vor Erlass des Art. 82 BayBO
erlassen, kann trotz des in dieser Norm enthaltenen Verbotes eine Genehmigung
für eine Windenergieanlage erteilt werden. Sachverhalt: Seite 62 von 138 - Artikel 610 bis 620 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück53545556575859606162636465666768697071vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 05.02.2021
„Hilfsweise“ Urlaubsgewährung: bei geschicktem Vorgehen auch bei fristloser Kündigung möglich! 02/21 ZR
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 05.02.2021
Elektronische Übermittlung bestimmender Schriftsätze: Voraussetzungen der sog. einfachen Signatur 01/21 ZR
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 02.02.2021
Wer bist denn Du? Die GbR und das Schriftformerfordernis
Geschrieben von Martin MielkeLAW Aktuell 14.01.2021
Covid-19 lässt grüßen – Hausverbot aus hygienischen Gründen? 03/21 OeR
Geschrieben von Martin MielkeLAW Aktuell 14.01.2021
Vorbescheid überwindet Art. 82 BayBO – neue Version der Bindungswirkung 02/21 OeR
Geschrieben von Martin MielkeLAW Aktuell 14.01.2021
Baurechtliche Unklarheiten: Wohnheime als Wohnungen oder Beherbergungsbetriebe? 01/21 OeR
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 17.12.2020
Glück gehabt! Ablauf der Tilgungsfrist in letzter mündlicher Verhandlung ist bindend
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 15.12.2020
Schaun 'mer erst mal! Mangelerforschung ist kein Anerkenntnis
Eher selten kommt es dabei überhaupt vor, dass ein Vermieter von sich aus, wenn auch unter mieterseitiger Androhung einer mangelbedingten Mietminderung (§ 536 I BGB), sogleich tätig wird. Gleichwohl ist ein solches Verhalten nur zu begrüßen, denn in nicht wenigen Fällen führt eine Verweigerungshaltung des Vermieters über kurz oder lang zu einem Rechtsstreit, im Zuge dessen letztlich das Gleiche auf gerichtliche Veranlassung hin erfolgen muss.
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