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Staatsexamina
 
Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 31.08.2020
Kostenentscheidung bei Anerkenntnisurteil: Unschlüssigkeit der Klage unerheblich! 15/20 ZR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor

BGH, Beschluss vom 16. Januar 2020, Az. V ZB 93/18 = NJW 2020, 1442

Sounds:

1. Erkennt die beklagte Partei den Klageanspruch an, ist als Voraussetzung eines wirksamen Anerkenntnisurteils (§ 307 ZPO) nicht zu prüfen, ob die Klage schlüssig und begründet war.

2. Auch für die Kostenentscheidung nach § 93 ZPO ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Klage im Zeitpunkt des Anerkenntnisses schlüssig und begründet war.

3. Die beklagte Partei kann trotz Verstreichenlassens der Klageerwiderungsfrist noch mit der Wirkung des § 93 ZPO anerkennen, wenn die Klage zunächst in unschlüssiger Weise erhoben wurde und der Kläger diesen Mangel durch ergänzten Sachvortrag vor dem Anerkenntnis behoben hat.

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Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 31.08.2020
Heilung eines Zustellungsmangels: auch ohne tatsächlichen Zugang des Originals möglich! 14/20 ZR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor
 
BGH, Beschluss vom 12. März 2020, Az. I ZB 64/19 = MDR 2020, 750

Sounds:

1. Für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO genügt nicht, dass der Adressat in zurechenbarer Weise den Rechtsschein geschaffen hat, unter der Zustellanschrift eine Wohnung oder Geschäftsräume zu nutzen. Insbesondere reicht nicht, dass er nach Aufgabe der Wohnung oder der Geschäftsräume ein Schild mit seinem Namen an dem Briefeinwurf belässt.

2. Für den Ausnahmefall des dolosen Verhaltens des Zustellungsadressaten gelten nach BGH sehr hohe Anforderungen.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 24.08.2020
Und raus bist Du! Kein Widerspruchsrecht gegen ordentliche Kündigung trotz Zahlung innerhalb der Schonfrist.

Sozialwiderspruch
 
 
 
Rückstände bei der Miete können schnell zu einer Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter führen. Und zwar sowohl zu einer außerordentlichen Kündigung, wenn der Rückstand erheblich genug ist (§ 543 II Satz 1 Nr. 3 BGB), als auch „nur" zu einer ordentlichen Kündigung, weil der Mieter allein durch einen nicht gänzlich unerheblichen Zahlungsrückstand seine vertraglichen Pflichten verletzt (§ 573 II Nr. 1 BGB).

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Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 30.07.2020
Schenkung von Todes „wegen“ oder nur aufgeschoben auf Tod: wichtige Abgrenzung, manchmal aber unerheblich! 13/20 ZR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor
 
 BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2019, Az. XIIZB 164/19 = NJW 2020, 617 = FamRZ 2020, 188

Sounds:

1. Eine Schenkung fällt nur dann unter §2301 BGB, wenn sie unter der Bedingung steht, dass der Begünstigte den Schenker überlebt. Ein unbedingtes Schenkungsversprechen fällt hingegen nicht unter §2301I BGB, selbst wenn seine Erfüllung auf die Zeit des Todes des Schenkers oder später hinausgeschoben wird.

2. Wird in einem Schenkungsversprechen allein eine juristische Person (§80I BGB) als Begünstigte eingesetzt, liegt die Annahme fern, dass die Wirksamkeit der Schenkung von einer echten Überlebensbedingung i.S.v. §2301I BGB abhängig gemacht werden soll. Vielmehr dürfte in einem solchen Fall eine unbedingte Schenkung deren Erfüllung bis zum Tode des Schenkers aufgeschoben ist, vorliegen, auf die §2301 BGB keine Anwendung findet.

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Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 30.07.2020
Prüfung einer Stichtagsklausel: Anspruch auf „Prämie“: trotz Kündigung des Arbeitgebers? 12/20 ZR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor
 
BAG, Urteil vom 5. Dezember 2019, Az. 2 AZR 147/19 = NZA 2020, 505 = NJW 2020, 1456

Sounds:

1. Der Arbeitgeber gerät (nur) im Falle einer unwirksamen Kündigung wegen Anwendbarkeit von § 296 BGB in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen.

2. Eine Sonderzahlung, die jedenfalls auch Vergütung für zuvor erbrachte Arbeitsleistung darstellt, kann bei Anwendbarkeit der §§ 305 ff BGB nicht wirksam von einem Stichtag innerhalb oder außerhalb des Bezugsjahres abhängig gemacht werden. Eine solche Stichtagsregelung benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen i.S.v. § 307 I BGB.

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Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 30.07.2020
Erfüllung eines Zeitguthabens auf Arbeitszeitkonto: nicht jede Freistellung reicht! 11/20 ZR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor
 
 BAG, Urteil vom 20. November 2019, Az. 5 AZR 578/18 = NZA 2020, 386

Sounds:

1. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, enthält die einvernehmliche Errichtung eines Arbeitszeitkontos die konkludente Abrede, dass das Konto spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Zahlung auszugleichen ist.

2. Die Erfüllung des Freizeitausgleichsanspruchs gemäß § 362 I BGB erfolgt durch eine Erklärung, in der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Abbau eines vorhandenen Freizeitguthabens an Tagen, die für diesen „an sich" Arbeitstage wären, von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen, befreit.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 06.07.2020
Das muss auch billiger gehen! Basiskonto darf keine 8,99 € kosten

Konto
 

Banken dürfen in ihren AGB für sogenannte Basis-Konten keine monatliche Gebühr von 8,99 € oder noch mehr vorsehen.
Um auch einkommensschwachen Personen eine Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu eröffnen, hat der Gesetzgeber die Kreditinstitute zum Abschluss eines sogenannten Basiskontovertrags auf entsprechenden Antrag eines Kunden hin verpflichtet. Mit dem Basiskonto, das nicht zwingend ein sogenanntes P-Konto sein muss, bei dem eingehende Beträge bis zur Pfändungsschutzgrenze nicht gepfändet werden dürfen, können die grundlegenden Zahlungsfunktionen, namentlich Überweisungen sowie das Ein- und Auszahlungsgeschäft, abgewickelt werden.
Unentgeltlich müssen die Banken ein solches Konto weder einrichten noch vorhalten, allerdings dürfen die monatlichen Kontoführungsgebühren auch nicht unangemessen sein. Von einer Unangemessenheit ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aber jedenfalls dann auszugehen, wenn die Kontoführungspauschale allein schon 8,99 € beträgt. Die Richter wiesen die Revision einer Bank gegen eine in den Vorinstanzen erfolgreiche Unterlassungsklage einer Verbraucherschutzeinrichtung ab, welche in der vorgenannten Kontoführungsgebühr eine unangemessene Benachteiligung nach Maßgabe von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB gesehen hat. Entsprechend sind die Klauseln unwirksam.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 02.07.2020
Es klappert der Nachbar am laufenden Band! Beseitigungsanspruch auf Trittschalldämmung

Trittschallschutz
 
Ein Anspruch auf Beseitigung künftiger Störungen kann auch darauf abzielen, dass der Störer ihm zumutbare Maßnahmen ergreift, um die Störungen zu reduzieren oder ganz zu beseitigen.
Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, das nicht gerade über höchsten Trittschallschutz verfügt, wird ein Lied davon singen können, wie es sich anfühlt, wenn einem fast buchstäblich „auf dem Kopf" herumgetrampelt wird. Dabei muss es oftmals noch nicht einmal ein gezieltes oder auch nur besonders schweres Herumstampfen in den darüber liegenden Räumen sein, das in der darunter liegenden Etage aufgrund der dortigen Schallausbreitung an den Nerven zehrt.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 01.07.2020
Sittenwidrigkeit bei nachlässigem Expertenhandeln

Sittenwidrigkeit
 
Ein sittenwidriges Handeln kann auch dann vorliegen, wenn ein Experte ein Gutachten oder ein Testat unter besonders schwerwiegender Verletzung seiner Sorgfaltspflichten erstellt.

„Vorsicht mit der Annahme von Sittenwidrigkeit!". Dieser Merksatz wird, nicht zu Unrecht, vielen Studierenden der Rechtswissenschaft von Anfang an eingebläut. Denn neben der Unwirksamkeit von Verträgen, deren Inhalt ganz oder teilweise sittenwidrig ist, kann es unter Umständen auch Ersatz für Schäden geben, die ansonsten eher nicht ersatzfähig wären. Dies deshalb, weil § 826 BGB nicht dem Schutz bestimmter, individuell bezeichneter Rechtsgüter dient, sondern ein Auffangtatbestand  - also eine Generalklausel – ist.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 01.07.2020
Ich bin dabei! Fraktionszugehörigkeit ist keine Frage im Organstreit.

Fraktionsausschluss
 

Ein Abgeordneter des Landtages in Baden-Württemberg kann in einem Organstreitverfahren nicht seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Fraktion klären lassen.
In Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder den Verfassungsgerichten der Länder geht es regelmäßig um Fragestellungen, ob und inwieweit ein unmittelbar am Verfassungsleben beteiligtes Verfassungsorgan gegenüber einem anderen Verfassungsorgan Rechte hat, welche sich unmittelbar aus dem Grundgesetz oder der Landesverfassung ergeben. Es muss der Grundsatz der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit gewahrt sein.

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