LAW Aktuell
Geschrieben von RA Christoph WilhelmLAW Aktuell 30.06.2020
„Kritik“ am Chef – wo endet die Meinungsfreiheit? Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung
Die Parteien streiten u. a. über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Im Verlauf des Arbeitsverhältnisses sah sich die Kl. durch ihre Vorgesetzten wegen ihres Geschlechts und ihrer ausländischen Herkunft diskriminiert. In zwei Emails an den Vorstandsvorsitzenden (VV) und in einer an ihren Vorgesetzten gerichteten E-Mail teilte die Kl. mit, gegen sie würden „Guerilla-Aktionen" geführt und sie habe eine „himmelschreiende Ausländer- und Frauenfeindlichkeit" vorgefunden. Es wäre aus ihrer Sicht unfair, wenn der VV davon aus der amerikanischen Presse erfahren müsste. Bei ihrem „Chef" handele es sich um einen „unterbelichteten Frauen- und Ausländerhasser", daneben hielt sie ihm u.a. Mobbing und Führungsuntauglichkeit vor. Außerdem setzte sie ihr persönliches Leid mit dem der Juden während des Nationalsozialismus und die Struktur im Unternehmen mit dem Film „Der Pate" gleich.
Die Bekl. wies die Kl. darauf hin, dass ihre Äußerungen nicht mehr von ihrem Recht zur freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt seien und forderte sie zu einer Entschuldigung auf. Auch arbeitsrechtliche Maßnahmen stellte die Bekl. in Aussicht.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 30.06.2020
Wer zu spät kommt, den bestraft das OLG. Verspätete Zustellung wird teuer!
Ganz anders sieht es aus, wenn Fristen eingehalten werden müssen und dafür etwa ein Schreiben rechtzeitig – und nachweisbar – beim Empfänger eingehen muss. Gegenüber Behörden und Gerichten ist das dank der dortigen Anbringung von Eingangsstempeln in der Regel kein Problem, bei Privatpersonen und Unternehmen sieht das dagegen ganz anders aus. Die Deutsche Post AG bietet, natürlich gegen entsprechende Aufpreise, daher diverse Sonderserviceleistungen rund um die Versendung und Zustellung von Briefen und sonstigen Sendungen an.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 30.06.2020
Versichere Dich lieber, ob eine Versicherung besteht! Gebäudeversicherung ist nicht selbstverständlich
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 30.06.2020
Ich bin dann mal (nicht) weg. Polizeiflucht schließt Raserei nicht aus.
Im Straßenverkehr stellt die Verweigerung, etwa auf polizeiliche Aufforderung anzuhalten und an einer Verkehrskontrolle mitzuwirken, für sich selbst auch erst einmal keine Straftat, sondern allenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Verweigerungshaltung nicht nur in schlichtem „Weiterfahren" liegt, sondern regelrecht zur „Raserei" wird.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 30.06.2020
Gefahrerforschung im Baurecht – zum Anwendungsbereich des Art. 54 Abs. 4 BayBO 09/20 OeR
Sound:
Bei Zweifeln an der
Standsicherheit eines Gebäudes kann auch bei vorliegender bestandskräftiger Baugenehmigung
eine Anordnung mit einer Verpflichtung zur Untersuchung der Standsicherheit
ergehen, dies ist auf Art. 54 Abs. 4 BayBO zu stützen. BAG, Urteil vom 18. September 2019, Az. 5 AZR 240/18 = NZA 2020,
174
Sounds: 1. Mit der Kündigungsschutzklage wahrt der Arbeitnehmer eine
einstufige bzw. die erste Stufe einer zweistufigen tariflichen Ausschlussfristenregelung
für alle vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche, etwa regelmäßig
für solche aus Annahmeverzug. 2. Auch mit einer Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung macht
der Arbeitnehmer zugleich die für diese Beschäftigung vereinbarten
Entgeltansprüche im Sinne der ersten Stufe einer (tarif-)vertraglichen
Ausschlussfrist geltend. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2019, Az. 5AZR 505/18 =
NZA 2020, 446 Sounds: 1. Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer von sechs
Wochen begrenzt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue
Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. 2. Der Arbeitnehmer hat als anspruchsbegründende Tatsache
darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass die neue Arbeitsunfähigkeit erst
zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, zu dem die erste krankheitsbedingte
Arbeitsverhinderung bereits beendet war. Seite 67.6 von 138 - Artikel 666 bis 676 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück58.659.660.661.662.663.664.665.666.667.668.669.670.671.672.673.674.675.676.6vor
Geschrieben von Martin MielkeLAW Aktuell 30.06.2020
Rechtswidriger Haupt-VA = rechtswidrige Nebenbestimmungen, einfache Gleichung! 08/20 OeR
Sound:
Werden einer Baugenehmigung nachträgliche Nebenbestimmungen hinzugefügt, handelt es sich nicht um eine teilweise Rücknahme. Art. 54 Abs. 2 BayBO ist keine Rechtsgrundlage für eine derartige nachträgliche Hinzufügung. Stellt sich heraus, dass der Haupt-VA bereits rechtswidrig ist, sind die Nebenbestimmungen jedenfalls auch rechtswidrig.
Geschrieben von Martin MielkeLAW Aktuell 30.06.2020
Landwirtschaftliche Zwecke oder auch nicht – auch ein Landwirt kann nicht machen, was er will, 07/20 OeR
VG Ansbach, Beschl. v. 12.02.2020, AN 3 S 19.02602, www.gesetze.bayern.de
Sound:
Bei einer Nutzungsuntersagung, die eine vermietete Halle betrifft, ist eine sorgfältige Störerauswahl durchzuführen. Hier kann auch der Mieter derjenige sein, der zur effektiven Störungsbeseitigung herangezogen werden kann.
Sachverhalt:
Landwirt L ist Eigentümer einer im Außenbereich liegenden Halle (Fl. Nr. 298), die durch Bescheid vom 3.5.2002 als Maschinenhalle genehmigt wurde. Diese Halle hat L an die Firma R-GmbH vermietet, die in der Halle insbesondere Holzpaletten und Altreifen lagert.
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 27.05.2020
Annahmeverzugsentgelt: Wahrung einer Ausschlussfrist auch mit Beschäftigungsklage, 10/20 ZR
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 27.05.2020
Entgeltfortzahlung: Einheit des Verhinderungsfalls und Beweislastfragen dazu, 09/20 ZR
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 01.05.2020
Mitgegangen = Befangen. Befangenheit eines Richters wegen Teilnahme am Musterfeststellungsverfahren
Für eine objektive Besorgnis der Befangenheit ist es ausreichend, wenn ein Richter sich zu einer Musterfeststellungsklage angemeldet hat.
Rügen wegen der Besorgnis der Befangenheit sind im Zivilprozess – erfreulicherweise – eher selten und überdies öfter gegen Sachverständige als gegen Richter gerichtet. Neidvoll wird dies von den Kollegen aus den Strafkammern registriert, wo bisweilen eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit fast schon zum Tagesritual mancher Strafverteidigung zu zählen scheint. Dabei kann ohne Weiteres auch mal ein Richter tatsächlich befangen sein oder zumindest, was ausreicht, durch sein Verhalten oder anderweitige außergerichtliche Gründe zumindest objektiv nachvollziehbare Gründe für eine bloße Besorgnis der Befangenheit liefern, die seine Ablehnung rechtfertigen.
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