LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 27.05.2020
Annahmeverzugsentgelt: Wahrung einer Ausschlussfrist auch mit Beschäftigungsklage, 10/20 ZR
BAG, Urteil vom 18. September 2019, Az. 5 AZR 240/18 = NZA 2020, 174
Sounds:
1. Mit der Kündigungsschutzklage wahrt der Arbeitnehmer eine einstufige bzw. die erste Stufe einer zweistufigen tariflichen Ausschlussfristenregelung für alle vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche, etwa regelmäßig für solche aus Annahmeverzug.
2. Auch mit einer Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung macht
der Arbeitnehmer zugleich die für diese Beschäftigung vereinbarten
Entgeltansprüche im Sinne der ersten Stufe einer (tarif-)vertraglichen
Ausschlussfrist geltend. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2019, Az. 5AZR 505/18 =
NZA 2020, 446 Sounds: 1. Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer von sechs
Wochen begrenzt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue
Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. 2. Der Arbeitnehmer hat als anspruchsbegründende Tatsache
darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass die neue Arbeitsunfähigkeit erst
zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, zu dem die erste krankheitsbedingte
Arbeitsverhinderung bereits beendet war. Sounds: 1. Außerhalb des Bereichs der eigenen Handlungen und eigenen
Wahrnehmung der Partei ist eine Erklärung mit Nichtwissen (§ 138 IV
ZPO) auch dann unzulässig, wenn und soweit eine Informationspflicht der Partei
hinsichtlich der vom Gegner behaupteten Tatsachen besteht. 2. Eine nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommene
Haftpflichtversicherung trifft die Pflicht, sich bei ihrem Versicherungsnehmer
und etwaigen unfallbeteiligten Mitversicherten zu erkundigen, ob der Vortrag
des Geschädigten zum Unfallgeschehen zutrifft. Will sie mit Nichtwissen
bestreiten, muss sie hinreichende Gründe dafür darlegen, warum sie sich auf der
Grundlage der erteilten Auskünfte nicht dazu einlassen kann, ob das Vorbringen
des Geschädigten zutrifft. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019, Az. VIZR 377/18
= NJW 2020, 393 Sounds: 1. Wenn der Beklagte den Umfang oder die Höhe eines Schadens mit
der Begründung bestreitet, der Gegenstand sei bereits durch ein früheres
Ereignis beeinträchtigt worden, verbleibt die Darlegungs- und Beweislast
grundsätzlich beim Kläger. 2. Behauptet der Kläger, von einem eventuellen Vorschaden selbst
keine Kenntnis und den beschädigten Pkw in unbeschädigtem Zustand erworben zu
haben, kann er eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte
verlangen, über die er kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht
erlangen kann. Er darf daher die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur
des Vorschadens behaupten und unter Zeugenbeweis stellen. Darin liegt weder
eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger
Ausforschungsbeweis. Sounds: 1. Eine Kündigung verstößt nur dann gegen § 242 BGB, wenn
sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst
sind. Dabei geht es vor allem darum, Arbeitnehmer in Kleinbetrieben und in der
Wartezeit des KSchG vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden
Kündigungen zu schützen. 2. Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie
einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt. Ein solcher ist bei einem
auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann
gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind. Seite 68.3 von 138 - Artikel 673 bis 683 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück59.360.361.362.363.364.365.366.367.368.369.370.371.372.373.374.375.376.377.3vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 27.05.2020
Entgeltfortzahlung: Einheit des Verhinderungsfalls und Beweislastfragen dazu, 09/20 ZR
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 01.05.2020
Mitgegangen = Befangen. Befangenheit eines Richters wegen Teilnahme am Musterfeststellungsverfahren
Für eine objektive Besorgnis der Befangenheit ist es ausreichend, wenn ein Richter sich zu einer Musterfeststellungsklage angemeldet hat.
Rügen wegen der Besorgnis der Befangenheit sind im Zivilprozess – erfreulicherweise – eher selten und überdies öfter gegen Sachverständige als gegen Richter gerichtet. Neidvoll wird dies von den Kollegen aus den Strafkammern registriert, wo bisweilen eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit fast schon zum Tagesritual mancher Strafverteidigung zu zählen scheint. Dabei kann ohne Weiteres auch mal ein Richter tatsächlich befangen sein oder zumindest, was ausreicht, durch sein Verhalten oder anderweitige außergerichtliche Gründe zumindest objektiv nachvollziehbare Gründe für eine bloße Besorgnis der Befangenheit liefern, die seine Ablehnung rechtfertigen.
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 30.04.2020
Erklärung mit Nichtwissen durch Kfz-Versicherung: Umfang von Wahrnehmungsbereich und Erkundigungspflichten, 08/20 ZR
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 30.04.2020
Behauptung von Fakten außerhalb des eigenen Wahrnehmungsbereichs: unzulässiger Ausforschungsbeweis, 07/20 ZR
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 30.04.2020
Kündigungsschutz ohne KSchG: Reichweite der Treuwidrigkeitsprüfung gemäß § 242 BGB, 06/20 ZR
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 08.04.2020
Vertreter kann, muss aber nicht! Eine Vorsorgevollmacht verpflichtet nicht
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 08.04.2020
Zweifach geregelt ist nicht einfach! Wann ist ein Mietrückstand erheblich?
„Kleinvieh kann auch Mist machen". Doch manchmal sollte man, so ärgerlich dies im Einzelfall auch sein mag, dann doch auch „die Kirche im Dorf lassen". Die rechtzeitige Beachtung dieser beiden geflügelten Worte aus dem Reichtum der Volksweisheiten könnten manchen Rechtsstreit erst gar nicht aufkommen lassen. Andererseits sind es naturgemäß oftmals auch gerade Streitigkeiten um relativ kleine Beträge, die zu größeren Entscheidungen, etwa über die Frage der Erheblichkeit eines Mietrückstands als Voraussetzung für eine diesbezügliche Kündigung, führen können. Und nicht wenige Vermieter werden sich überdies denken: „Da kann ja jeder kommen – wo kommen wir denn dahin!", während sich der Mieter wiederum denken wird „Wegen der paar Pfennige/Cents".
Geschrieben von RA Christoph WilhelmLAW Aktuell 08.04.2020
Ohne Arbeit kein Geld? Von wegen keine Vergütung am Feiertag!
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 08.04.2020
Wer zahlt gibt an? Privat bedeutet nicht einfacher!
OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 06.02.2020 – 1 U 67/17
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