LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 30.04.2020
Behauptung von Fakten außerhalb des eigenen Wahrnehmungsbereichs: unzulässiger Ausforschungsbeweis, 07/20 ZR
BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019, Az. VIZR 377/18 = NJW 2020, 393
Sounds:
1. Wenn der Beklagte den Umfang oder die Höhe eines Schadens mit der Begründung bestreitet, der Gegenstand sei bereits durch ein früheres Ereignis beeinträchtigt worden, verbleibt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Kläger.
2. Behauptet der Kläger, von einem eventuellen Vorschaden selbst
keine Kenntnis und den beschädigten Pkw in unbeschädigtem Zustand erworben zu
haben, kann er eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte
verlangen, über die er kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht
erlangen kann. Er darf daher die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur
des Vorschadens behaupten und unter Zeugenbeweis stellen. Darin liegt weder
eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger
Ausforschungsbeweis.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 30.04.2020
Kündigungsschutz ohne KSchG: Reichweite der Treuwidrigkeitsprüfung gemäß § 242 BGB, 06/20 ZR
Sounds:
1. Eine Kündigung verstößt nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind. Dabei geht es vor allem darum, Arbeitnehmer in Kleinbetrieben und in der Wartezeit des KSchG vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen.
2. Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie
einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt. Ein solcher ist bei einem
auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann
gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind. Seite 68.7 von 138 - Artikel 677 bis 687 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück59.760.761.762.763.764.765.766.767.768.769.770.771.772.773.774.775.776.777.7vor
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 08.04.2020
Vertreter kann, muss aber nicht! Eine Vorsorgevollmacht verpflichtet nicht
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 08.04.2020
Zweifach geregelt ist nicht einfach! Wann ist ein Mietrückstand erheblich?
„Kleinvieh kann auch Mist machen". Doch manchmal sollte man, so ärgerlich dies im Einzelfall auch sein mag, dann doch auch „die Kirche im Dorf lassen". Die rechtzeitige Beachtung dieser beiden geflügelten Worte aus dem Reichtum der Volksweisheiten könnten manchen Rechtsstreit erst gar nicht aufkommen lassen. Andererseits sind es naturgemäß oftmals auch gerade Streitigkeiten um relativ kleine Beträge, die zu größeren Entscheidungen, etwa über die Frage der Erheblichkeit eines Mietrückstands als Voraussetzung für eine diesbezügliche Kündigung, führen können. Und nicht wenige Vermieter werden sich überdies denken: „Da kann ja jeder kommen – wo kommen wir denn dahin!", während sich der Mieter wiederum denken wird „Wegen der paar Pfennige/Cents".
Geschrieben von RA Christoph WilhelmLAW Aktuell 08.04.2020
Ohne Arbeit kein Geld? Von wegen keine Vergütung am Feiertag!
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 08.04.2020
Wer zahlt gibt an? Privat bedeutet nicht einfacher!
OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 06.02.2020 – 1 U 67/17
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 08.04.2020
Lass Dir lieber Zeit! Messestand kann Geschäftsraum sein
Geschrieben von Achim WüstLAW Aktuell 08.04.2020
Machen Kleider Leute? Kleidungsstil darf bei Prüfung grundsätzlich nicht bewertet werden.
Die Klägerin erzielte bei ihrer mündlichen Prüfung die Note 1,7, wobei der Punktabzug in der Kategorie "Präsentationsweise" damit begründet wurde, der Kleidungsstil der Klägerin habe "eher einem Alltagsoutfit (unter anderem Jeans, Oberteil mit Punkten)" entsprochen.
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 08.04.2020
Her mit dem Vertrag! Nicht notwendig notariell. Rechtsfolgenachweis für Grundbuchumschreibung bei GbR
Denn durch diese wird allein die erbrechtliche Rechtsfolge der Universalsukzession (§ 1922 Abs. 1, 1967 BGB) belegt. Daneben, so das Oberlandesgericht München im Zuge einer „Segelanweisung" (Empfehlung, Hinweis ohne Bindungswirkung, z.B. in einem obiter dictum) an das Grundbuchamt beim Amtsgericht, kommt es aber auch auf etwaige gesellschaftsrechtliche Regelungen über die Möglichkeit des „Nachrückens" der Erben eines verstorbenen Gesellschafters an. Durch diese könn(t)en ja durchaus abweichende Bestimmungen gegenüber der allgemeinen erbrechtlichen Rechtslage, gerade bei mehreren Erben, vorgesehen sein (Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht!). Diese wiederum könnten, wenn auch nur vorübergehend, zu einem „Schwebezustand", etwa in Bezug auf den Eintritt in die Gesellschaft, führen, der sich mit der Bestands- und Bekundungskraft des Grundbuchs nicht ohne Weiteres verträgt.
Anders als bei sonstigen grundbuchbezogenen Vorgängen bedarf es nach den Vorgaben des erkennenden Senats nicht zwingend eines notariell beurkundeten (§ 128 BGB) Gesellschaftsvertrags, um die Anforderungen an den Nachweis eines unrichtig gewordenen Grundbuchs zu genügen (§ 29 GBO). Vielmehr könne, gerade bei nur privatschriftlich – handschriftlich – geschlossenen Gesellschaftsverträgen auch eine Vorlage einer nur privatschriftlichen Abschrift genügen.
Hemmer/Wüst, Sachenrecht III, Rn. 85a
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 08.04.2020
Urschrift? Abschrift? Ausfertigung? Das verstehe, wer will! Vollmachtsurkunde nur im Original
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
KUNDENSERVICE Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.