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Staatsexamina
 
Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 04.04.2020
Referendarausbildung mit Kopftuch?

Kopftuchverbot
 
BVerfG, Beschl. v. 14.01.2020 – 2 BvR 1333/17
 
Aus der staatlichen Verpflichtung zur religiösen Neutralität folgt, dass Rechtsreferendare und Referendarinnen jedenfalls bei der Wahrnehmung richterlicher Aufgaben gegenüber Bürgern keine Religionssymbole tragen dürfen.
Zur Ausbildung im staatlichen Vorbereitungsdienst kann es je nach landesrechtlicher Regelung auch gehören, dass die dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft Zugewiesenen mit der Wahrnehmung richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Tätigkeiten in der öffentlichen Verhandlung betraut werden, etwa einer Einvernahme von Zeugen im Zuge einer Beweisaufnahme oder der Vertretung einer Anklage. In diesem Fall tritt der damit Betraute, unter Aufsicht des ihn ausbildenden Richters, dem Bürger nicht anders als ein im Amt befindlicher Richter oder Staatsanwalt gegenüber und unterliegt somit auch der für diesen geltenden Neutralitätspflicht des Staates in Fragen der Religionsausübung. Entsprechend haben die Länder in ihren Gesetzen über die Juristenausbildung zunehmend Bestimmungen vorgesehen, die es verbieten, jedenfalls bei der Ausübung einer solchen Tätigkeit ein Symbol zu tragen, das als Ausdruck religiöser Anschauungen verstanden werden kann.
Ohne Erfolg klagte eine Rechtsreferendarin gegen eine solche Regelung des Landes Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil sie sich dadurch in ihrem Grundrecht auf individuelle Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG) verletzt sah.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 04.04.2020
Teure Ausbildung! Wer stiften geht, muss zahlen.

Ausbildungskosten
 
BVerwG, Urt. v. 12.03.2020 – 2 C 37.18/2 C 38.18
 
Verweigert ein Soldat nach abgeschlossener Ausbildung bei der Bundeswehr den Kriegsdienst aus Gewissensgründen, muss er nach seiner vorzeitigen Entlassung einen Teil der Ausbildungskosten zurückzahlen.
„Haben Sie gedient?", lautete bis zum Ende des vergangenen Jahrhunderts noch manche markige Frage, mit der sich mancher ältere Herr und auch Vorgesetzte bei seinem Gegenüber danach erkundigte, ob dieser „seinen Wehrdienst geleistet" hat. Bis zur endgültigen Abschaffung der Wehrpflicht, die in den letzten Jahren davor schon einer zunehmend faktischen Abschaffung durch Ausmusterung und Zurückstellung entgegen schwankte, galt in manchen Bevölkerungskreisen und -schichten die Absolvierung des Wehrdienstes als „charakterbildendes Merkmal" und eine Berufsausbildung oder ein Studium bei der Bundeswehr, das war schon was. Letzteres ist auch heute noch so und manche Fachausbildung „bei der Truppe" kann sich buchstäblich lohnen.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 04.04.2020
Kinder sind teuer: Auch eine gescheiterte Auslandsadoption kann teuer werden

Adoption
 
 
Wer sich bereit erklärt, ein im Ausland lebendes minderjähriges Kind zu adoptieren, muss auch bei Scheitern der Adoption die damit verbundenen Aufwendungen tragen.
Viele kinderlose Ehepaare sehnen sich nach „eigenen" Kindern und wählen hierfür unter anderem auch den Weg der Auslandsadoption. Mit Unterstützung der Jugendämter können so minderjährige Kinder, die im Ausland in Kinderheimen leben (müssen), in elterliche Sorge überführt werden. Voraussetzung für die Durchführung eines solchen Verfahrens ist allerdings, dass die künftigen Eltern sich zur Übernahme aller für die Betreuung und den Lebensunterhalt einschließlich der Unterbringung, der Ausbildung sowie der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall für einen Zeitraum von sechs Jahren anfallende Kosten ab dem Zeitpunkt der Einreise des Kindes bereit erklären. Und zwar insbesondere auch dann, wenn der sechsmonatige Probezeitraum für den Adoptionsversuch scheitert.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 03.04.2020
Schlüssel-Schloss Prinzip: Teure Bequemlichkeit

Zündschloss
 
OLG Dresden, Beschl. v. 21.11.2019 – 4 U 2082/19
 
Lässt der Halter eines Pkws beim Aussteigen den Zündschlüssel im Schloss stecken und das Fahrzeug sodann selbst auch unverschlossen, muss er bei Fahrzeugdiebstahl mit einer Kürzung um mindestens 75 % rechnen.
Wer mal „nur ganz schnell" etwas erledigen will, sollte, gerade wenn er mit dem (eigenen) Fahrzeug unterwegs ist, dabei dann doch ein paar elementare Regeln beherzigen, deren Missachtung sonst ziemlich teuer werden können. So sollten unter anderem alle Türen und Fenster geschlossen sein, damit etwa ein Diebstahl aus dem anderenfalls leicht zugänglichen Fahrzeuginnenraum unterbleibt. Und der Zündschlüssel? Der sollte schon mal besser gar nicht im Fahrzeug, erst recht nicht im Zündschloss steckend, zurückgelassen werden. Erst recht, wenn das Fahrzeug dann auch nicht abgeschlossen wird, was selten ohne Zündschlüssel möglich sein dürfte.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 02.04.2020
Kannst Du mir die Räume schwarz streichen? Aber klar doch! Hättest Du doch nur geschwiegen …!

Schwarzarbeit
 
„Geht denn das nicht billiger?" fragen Kunden von Handwerkern – so denn überhaupt noch welche mit freien Kapazitäten zu finden sind – oftmals „ganz unschuldig" an, wenn die Kostenschätzung oder der Kostenvoranschlag vorliegen. Dabei steht oftmals keineswegs nur die an sich nicht zu beanstandende Intention im Raum, ob sich über den Preis noch verhandeln lässt. Vielmehr wird – man fragt ja nur – durchaus auch an so „Gestaltungen" wie „Ich brauche eh keine Rechnung" gedacht … ein Satz, über den sich jeder Bäcker kaum noch freuen kann. Was allerdings beim Einkauf von ein paar Brötchen fast schon nur ein Kavaliersdelikt sein dürfte, gewinnt bei einem Handwerker-Auftrag über mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro ganz schnell ganz andere Dimensionen, denn im Kern geht es doch nur um Schwarzarbeit: Der Besteller des Werkes bekommt das Ganze günstiger, weil der Unternehmer die Einnahmen aus dem Auftrag nicht versteuert … da kann man ja schon mal dem Kunden entgegen kommen.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 01.04.2020
Holz vor der Hütte Schadensersatz wegen Förderung von Brandentwicklung

Holzstapel
 
OLG Hamm, Urt. v. 17.10.2019 – 24 U 146/18

Ein Nachbar muss auch dann für einen Brandschaden einstehen, wenn er diesen nicht selbst verursacht, sondern „nur" unter Verletzung von Sicherheitsbestimmungen zur Schadensausbreitung beigetragen hat.
Wer einen Schaden verursacht, muss in der Regel auch dafür einstehen. Doch was gilt, wenn der Schaden nicht selbst verursacht worden ist, sondern lediglich, etwa durch rechtswidriges eigenes Verhalten, nur zu dessen Ausbreitung beigetragen wurde.
Mit diesem Problem musste sich kürzlich das Oberlandesgericht Hamm auseinandersetzen. Auf die Klage eines Grundstücksnachbarn, in dessen Garage zwei Ferrari von einem vom Grundstück des Beklagten ausgehenden Brandes stark beschädigt worden sind, sprachen die Richter in zweiter Instanz dem Geschädigten vollen Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. dem Landesbauordnungsrecht zu.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 01.04.2020
Bist Du im Bilde? Bildaufnahmen im Gericht berühren nur Sozialsphäre

Bildberichterstattung
 
BGH, Urt. v. 17.12.2019 – VI ZR 504/18
 
Eine identifizierende Bildberichterstattung kann auch dann zulässig sein, wenn der Abgebildete sich keines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorwurfs wegen vor Gericht befindet.
Es muss nicht immer eine Anklage wegen der Begehung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit sein, um das Interesse der Öffentlichkeit an Gerichtsverfahren zu wecken. Denn auch im Zivil- und Verwaltungsprozess kann es zu zeitgeschichtlich bedeutsamen Verfahren kommen, die von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse sind. Hierüber berichten zu dürfen wiederum ist Bestandteil der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), innerhalb es sodann keinen objektiven Maßstab dafür geben kann, ob eine Bebilderung eines Presseerzeugnisses im öffentlichen Interesse liegt. Hier gelten allein publizistische Maßstäbe.
Grenzen findet das Informationsinteresse der Allgemeinheit aber – wie zahlreiche andere grundrechtlich geschützte Positionen auch – bei der „Kollision" etwa mit dem Schutz des Einzelnen an seiner eigenen Privat- und Persönlichkeitssphäre, also dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG). Dies umso mehr, wenn er als Verfahrensbeteiligter zum Gegenstand der bebilderten – und damit insbesondere auch wiedererkennbaren – Presseberichterstattung wird.

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Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 30.03.2020
Heilung einer gefundenen Katze, ein Fall für öffentlich-rechtliche GoA?, 06/20 OeR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor

VG Würzburg, Urteil v. 04.11.2019 – W 8 K 19.842, www.gesetze.bayern.de

Sound:

Eine Gemeinde ist zuständig für die Entgegennahme und Pflege einer Fundsache. Wenn diese Aufgabe von einer Privatperson erfüllt wird, können sich daraus grundsätzlich Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher GoA ergeben.

Sachverhalt:

Am Donnerstag, 8. März 2018 gegen 15:00 Uhr wurde in der kreisangehörigen Gemeinde G, Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft V in Oberbayern, eine verletzte Katze auf der Straße liegend aufgefunden, das Tier war offensichtlich von einem Fahrzeug angefahren worden.

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Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 30.03.2020
Rücknahme einer Zusicherung oder Wegfall der Bindungswirkung nach Art. 38 Abs. 3 BayVWVfG – schwierige Differenzierung, 05/20 OeR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor

VGH München, Beschl. v. 15.10.2018, Az. 10 CS 18.102, www.gesetze.bayern.de

Sound:

Wird ein bestimmtes Verwaltungshandeln unter Außerachtlassung der Verpflichtung des Bürgers zugesagt, die gesetzlich vorgeschriebenen tatbestandlichen Voraussetzungen zu erfüllen, ergibt sich bereits hieraus die Rechtswidrigkeit der Zusicherung.Die Wirkung der Zusicherung entfällt aber nur, wenn sie ausdrücklich zurückgenommen wird.

Sachverhalt:

A lebt in der kreisangehörigen Gemeinde G und ist Halterin des American Staffordshire „Cash", diese Rasse ist in der bayerischen Kampfhundeverordnung als Kampfhund der Kategorie I aufgelistet. Noch am Tag des Erwerbes des Hundes stellte A einen Antrag auf Erteilung einer Haltungserlaubnis nach Art. 37 LStVG. Zuvor hatte sie am 6. März 2019 folgendes Schreiben der Gemeinde erhalten: „Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass für einen Kampfhund der Kategorie I eine Genehmigung, verbunden mit Auflagen, von Seiten der Gemeinde G. erteilt wird".

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Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 30.03.2020
Vorbeugender Rechtsschutz – der VwGO nur in extremen Ausnahmefällen bekannt, 04/20 OeR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor
 
VGH München, Beschl. v. 15.10.2018, 22 CE 18.2092, www.gesetze.bayern.de

Sound:

Nach der Systematik der VwGO ist bei befürchtetem Handeln durch VA vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz aufgrund der Existenz der §§ 80 Abs. 5, 80a VwGO nicht erforderlich. Nur wenn dieser vorläufige Rechtsschutz nicht möglich ist oder nicht ausreicht, um wesentliche Nachteile abzuwenden, bleibt Raum für den außergewöhnlichen vorbeugenden Rechtsschutz.

Sachverhalt:

A ist Eigentümer eines im Außenbereich liegenden Grundstücks in der Gemarkung G, Landkreis L. Er betreibt auf dem Grundstück eine Landwirtschaft. Auf dem in ca. 1 km Entfernung liegenden Grundstück wurde mit Bescheid vom 26.9.2013 eine Windenergieanlage (WEA) immissionsschutzrechtlich genehmigt.

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