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Staatsexamina
 
Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 20.02.2020
Erfüllung des Urlaubsanspruchs: Anforderungen an die Freistellungserklärung des Arbeitgebers bei gleichzeitiger Kündigung, 01/20 ZR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor

BAG, Urteil vom 20. August 2019, Az. 9 AZR 468/18 = NZA 2019, 1581

Sounds:

1. Zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs (§ 362 I BGB) bedarf es einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers. Diese muss unwiderruflich sein und erkennen lassen, dass der Arbeitgeber bereit ist, die Zeit der Freistellung von der Arbeit zu bezahlen.

2. Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Urlaubsentgelt nicht vor Urlaubsantritt aus, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers im noch (zumindest vorübergehend) bestehenden Arbeitsverhältnis nach Treu und Glauben gesetzeskonform so zu verstehen (§ 157 BGB), dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, dass er für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet ist, sofern dem nicht konkrete Anhaltspunkte entgegenstehen.

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Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 20.02.2020
Gebietserhaltungsanspruch oder Gebietsprägungserhaltungsanspruch oder Gebot der Rücksichtnahme? Baurechtliche Begriffsverwirrung, 03/20 ÖR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor

VG Augsburg, U. v. 09.05.2019 – Au 5 K 18.739, VGH München, Beschl. v. 15.10.2019 – 15 ZB 19.1221, www.gesetze.bayern.de

Sound:

Es ist zweifelhaft, ob ein „Gebietsprägungserhaltungsanspruch" überhaupt neben einem „Gebietserhaltungsanspruch" anzuerkennen ist. Jedenfalls ergeben sich beide Ansprüche nur aus der Art des Gebietes und nicht aus dem Maß.

Sachverhalt:

K ist Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks FlNr. 298/3 der Gemarkung H, große Kreisstadt Dachau, Oberbayern. Die gesamte Umgebung in einem Umkreis von ca. 400m ist geprägt von Einfamilien- und Doppelhäusern.

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Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 20.02.2020
Örtliche Bauvorschrift die Zweite – Unwirksamkeit durch Überdehnung, 02/20 ÖR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor

VG München, Urteil v. 11.12.2018 – M 1 K 17.5315, www.gesetze.bayern.de

Sound:

Eine Satzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO kann grundsätzlich nicht für das gesamte Gemeindegebiet erlassen werden, weil es hierfür regelmäßig mangels Einheitlichkeit der einzelnen Ortsteile am Schutzbedürfnis fehlt. Obwohl eine Anwendbarkeit von §§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 BauGB nicht unmittelbar angeordnet ist, müssen auch selbstständige örtliche Bauvorschriften das Ergebnis einer sachgerechten Abwägung aller im Einzelfall berührten und erheblichen Belange sein.

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Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 20.02.2020
Grenzen der Gestaltungsfreiheit – keine örtlichen Bauvorschriften im Gewand eines Bebauungsplans, 01/20 ÖR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor

VG München, Urteil v. 4.5.2017, M 11 K 16.1754; VGH München, Urteil vom 12.04.2019, 1 BV 17.1634, www.gesetze-bayern.de = BayVBl 2019, 632

Sound:

Zwar kann die Gemeinde gem. Art. 81 Abs.2 BayBO, § 9 Abs.4 BauGB örtliche Bauvorschriften in einen Bebauungsplans aufnehmen, aber sie kann keinen Bebauungsplan erlassen, der nur örtliche Bauvorschriften enthält. Das ist ein Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten.

Sachverhalt:

K ist Eigentümer eines Grundstücks in der oberbayerischen Gemeinde E, Landkreis L. Am 21. Juni 2019 beantragte er die Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, nach den eingereichten Bauvorlagen soll das Wohngebäude mit einem Grundriss von 13,50 m x 12,50 m und mit einem Walmdach ausgeführt werden („Toskanahaus").

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Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 31.12.2019
Ersatzzustellung an nur scheinbaren Wohnsitz: Wirksamkeitsvoraussetzungen und unzulässige Rechtsausübung, 23/19 ZR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor

BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019, Az. XZR 94/18 = NJW 2019, 2942

Sounds:

1. Für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO genügt, vorbehaltlich dolosen Verhaltens, nicht, dass der Adressat in zurechenbarer Weise den Rechtsschein geschaffen hat, unter der Zustellanschrift eine Wohnung oder Geschäftsräume zu nutzen. Insbesondere reicht nicht, dass er nach Aufgabe der Wohnung oder der Geschäftsräume ein Schild mit seinem Namen an dem Briefeinwurf belässt.

2. Es kann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz beruft.

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Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 31.12.2019
Außerordentliche Kündigung: Beginn der Kündigungserklärungsfrist bei Anhörung des Arbeitnehmers, 22/19 ZR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor

BAG, Beschluss vom 27. Juni 2019, Az. 2ABR 2/19 = NZA 2019, 1415

Sounds:

1. Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des §626II1 BGB zu laufen beginnt.

2. Soll der Kündigungsgegner angehört werden, muss dies innerhalb einer kurzen Frist erfolgen. Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen und nur bei Vorliegen besonderer Umstände überschritten werden.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 17.02.2020
Wohnung = Wohnung?

Mieterhöhung
 
 
Wohnung = Wohnung? Ja, aber nur bei der formellen Rechtmäßigkeit eines Mieterhöhungsverlangens
Für die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann auch auf Vergleichswohnungen Bezug genommen werden, die dem preisgebundenen Wohnungsmarkt angehören.
 
Das rasante Ansteigen der Immobilienpreise und, ihnen oftmals, wenn auch etwas zurückhaltender, folgend der Mietpreise, ist insbesondere in den Ballungszentren, zunehmend aber auch in vielen Regionen „auf dem flachen Land" ein vielseitig beklagter Umstand. Was viele Vermieter freut, so sie nicht ihrerseits die zu vermietende Immobilie selbst erst kürzlich zu den aktuellen Hoch- und Höchstpreisen erworben haben, ist für Wohnungssuchende und Bestandsmieter alles andere als erfreulich. Dies umso mehr, wenn mit „frommer Regelmäßigkeit" alle paar Jahre ein Mieterhöhungsverlangen ins Haus flattert und die anfänglich erschwinglich wirkende Miete zunehmend in Regionen vorstößt, die es kaum noch vorstellbar werden lassen, in dem Objekt weiter wohnen zu können.

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Geschrieben von Dr. Dirk Diehm

LAW Aktuell 17.02.2020
Nächtliches Bellen ist zu unterbinden

Hundebellen

Hundehaltern kann durch die Sicherheitsbehörde aufgegeben werden, das Dauergebell ihrer Hunde zu unterbinden, wenn dieses die Gesundheit der Nachbarn nachvollziehbar beeinträchtigt.
Gelegentliches Bellen eines Hundes auf dem Nachbargrundstück, im benachbarten Haus oder der Nachbarwohnung muss grundsätzlich hingenommen werden. Erst recht, wenn der dort lebende Vierbeiner sich nur tagsüber und vereinzelt mehr oder weniger lautstark bemerkbar macht. Ganz anders kann dies allerdings aussehen, wenn nicht nur ein, sondern gleich ein halbes Dutzend Hunde auf einem Grundstück gehalten wird. Da liegt es schon in der Natur der Sache, dass das spielfreudige Rudel sich gegenseitig immer wieder zum Kläffen und Bellen anregt … und dies tagsüber wie auch nachts.
Den unmittelbar um das Grundstück des Hundefreunds herum wohnenden und lebenden Nachbarn wurde das tägliche – und nächtliche – Dauergebell schnell zu viel. Es folgten zahlreiche Beschwerden wie auch polizeiliche Einsätze, die jeweils ein alles andere als „normales" Gebell der Hunde belegten.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 14.02.2020
Das stinkt doch zum Himmel! Abfallentsorgung kennt keinen Milieu-Schutz

Müllcontainer

Die unvorhergesehene Errichtung einer kommunalen Müllentsorgungsanlage auf der gegenüberliegenden Straßenseite begründet auch in besseren Wohngegenden keinen Sachmangel.

Eigentlich ist es ja erfreulich, wenn man zur Entsorgung etwa des eigenen Altglases und Altpapiers nicht allzu weit laufen muss, all zu nah allerdings sollten die Container dann aber doch bitte auch nicht sein – und schon gar nicht unmittelbar auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Wenn man das vorher – also rechtzeitig vor Kaufvertragsabschluss – weiß, nun gut, aber was, wenn man eines morgens das Rollo hochzieht und plötzlich stehen „die Dinger" da.
So erging es offenbar einem klagenden Ehepaar, das nach Aufstellen von vier kommunalen Abfallentsorgungscontainern für den Einwurf von Altglas und Altpapier gegenüber der eigenen Eigentumswohnung gegen den Bauträger der erst kürzlich erworbenen und fertiggestellten Eigentumswohnung auf Schadensersatz klagten.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 13.02.2020: „Das war doch schon immer so!“ Allein die Duldung zwischen Nachbarn begründet kein Wegerecht

Wegerecht

 
„Das war doch schon immer so!". Wer kennt diesen, keineswegs nur Ämtern und Behörden, vorbehaltenen Spruch, nicht. Tatsächlich kennt auch die deutsche materielle Rechtsordnung nicht wenige Fälle und Konstellationen, wo – wiederholte und insbesondere langjährige – Gepflogenheiten dann doch eine „normative Kraft des Faktischen" entwickeln können; prominentes Beispiel dürfte die Rechtsfigur der „betrieblichen Übung" im Arbeitsrecht sein: „Weihnachtsgeld gab es doch schon immer!"

Vor dem Bundesgerichtshof erlitt ein Kläger indessen eine Abfuhr, als er sich auf „war schon immer so" berufen wollte. Denn jedenfalls bei Wegerechten über Grundstücke von Nachbarn oder Dritten kommt für den erkennenden Zivilsenat selbst bei einer jahrzehntelangen Gepflogenheit bzw. der Duldung des Betretens seitens des Grundstückseigentümers keine gewohnheitsrechtliche Anerkennung in Betracht.

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