LAW Aktuell
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 21.03.2020
Immer an die Leine! Freilaufende Hunde führen zum Wohnungsverlust
Jedenfalls nach wiederholter Abmahnung durch den Vermieter muss ein Mieter, der gleichwohl seine Hunde innerhalb eines Mehrfamilienhauses frei herumlaufen lässt, mit der Wohnungskündigung rechnen.
Mit „Der tut nichts" oder „Der will nur spielen" ist für manchen Hundebesitzer die Welt in Ordnung, während andere, denen der unangeleinte Vierbeiner immer näher rückt, nicht wissen, wie ihnen geschieht. Dabei muss es auch nicht immer ein zähnefletschender und angriffslustiger Rottweiler sein, der auch ruhigere Gemüter in Aufregung versetzt, schließlich sind die Reaktionen des „treusten Freundes des Menschen" keineswegs immer so vorhersehbar, wie „Herrchen" oder „Frauchen" sich das vorstellen. Und mit einem überraschten „Das hat er noch nie gemacht" sind die Folgen eines unerwarteten (Fehl-)Verhaltens sodann eben auch nicht immer aus der Welt zu schaffen.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 20.03.2020
Jetzt bin ich aber bedient! Teure Navi-Fernbedienung
Die Verwendung einer Navi-Fernbedienung während des Autofahrens ist ebenso ordnungswidrig wie das Telefonieren über ein am Ohr befindliches Handy.
Navigationsgeräte sind aus modernen Fahrzeugen kaum noch hinwegzudenken und nur wenige Verkehrsteilnehmer dürften, noch dazu als „Alleinfahrer", allein mit „Kompass und Karte" noch ihren Weg von „A nach B" finden – oder in Städten eine bestimmte Straße und erst recht eine bestimmte Hausnummer, wenn dem keine – für viele nicht mehr vorstellbare – „gute Vorbereitung" vorausgegangen ist. Die Bedienung von nicht fahrzeugeigenen Navis ist dabei aber immer so eine Sache, schließlich lässt sich die berühmt-berüchtigte „Saugnapf"-Halterung nebst Gerät nicht immer in Reichweite unterbringen. Und während der Fahrt gilt ja an sich ohnehin: Finger weg von allen elektronischen Geräten wie Smartphone oder Navi.
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 19.03.2020
BGH, Urt. v. 20.02.2020 – I ZR 193/18
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 16.03.2020
Von einem achtjährigen normal entwickelten Kind kann erwartet werden, dass es um die Gefahr einer längeren Rückschau beim Fahrradfahren weiß, weshalb es auch für hierdurch verursachte Schäden haften muss.
Nicht wenige Eltern können ein Lied davon singen, wie anstrengend – und nervend – es sein kann, die eigenen Kinder immer wieder auf die Gefahren im Verkehr aufmerksam zu machen. Etwa „Schau nach vorne!" und „Pass auf, da kommt jemand!" sind immer mal wieder zu hörende Äußerungen, wenn der eigene Nachwuchs mal wieder überall hinschaut, nur nicht auf den unmittelbar vor sich befindlichen Bereich. Während beim normalen Gehen noch relativ wenig passieren kann, sieht das bei einem fröhlich vor sich hin radelnden Kind schon etwas anders aus. Und es muss noch nicht einmal zu einer direkten Kollision mit anderen kommen, damit es zu einem Schadenseintritt kommt, für den grundsätzlich ab dem vollendeten siebten Lebensjahr dann auch die eigene Haftung beginnt.
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 14.03.2020
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht steht der namentlichen Nennung einer Person des öffentlichen Lebens zu nicht nur rein kommerziellen Zwecken nicht entgegen, vielmehr genießt gerade auch satirische Werbung den Schutz der Meinungsfreiheit.
Sie sind bei vielen längst in Vergessenheit geraten, obgleich sie seinerzeit größten Frust und Unmut ausgelöst hatten: Die Streiks der Lokführer bei der Deutschen Bahn AG, die von dem gerne die Aufmerksamkeit der Medien suchenden Vorsitzenden der GDL, Claus Weselsky, ganz maßgeblich mit angeleitet worden sind. Anders als seine zahlreichen Auftritte vor den Mikrofonen der Medien, wo er die quasi überlebensnotwendige Blockade sämtlicher Zugverbindungen durch entsprechende Arbeitsniederlegung der Mitglieder seiner Spartengewerkschaft zu rechtfertigen suchte, konnte sich der spätere Kläger und Führer einer Verfassungsbeschwerde über einen ungewollten anderweitigen öffentlichen Auftritt so überhaupt nicht begeistern. Denn der Autovermieter Sixt, für seine kreativen und nicht selten auch satirischen Werbebotschaften jedenfalls in dieser Zeit bekannt, ernannte Herrn Weselsky wiederholt zum seinem besten Mitarbeiter und plakatierte entsprechend auch mit großformatig abgebildetem Konterfei sowie vollem Namenszug und der Berufsbezeichnung „Gewerkschaftsführer".
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 13.03.2020
Noch vor wenigen Jahrzehnten war die Geburt eines nicht-ehelichen Kindes für Mütter eine mittlere Katastrophe und auch das Kind selbst hatte jedenfalls bis ins Erwachsenenalter herzlich wenig zu lachen. Im deutschen Familienrecht wurden die letzten „Relikte" dieser früheren Moralvorstellungen auch erst kurz vor der Jahrtausendwende abgeschafft, indem sowohl im Unterhalts- wie auch im Erbrecht eine rechtliche Differenzierung zwischen ehelichen und, immerhin schon „nur noch" als außerehelich bezeichneten Kindern abgeschafft worden ist; lediglich Art. 6 Abs. 5 GG verwendet noch den Ausdruck „unehelich". Das dortige Gleichstellungsgebot zur Herstellung von gleichen Bedingungen für die leibliche und seelische Entwicklung sowie die Stellung in der Gesellschaft hat allerdings, wie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs auf dem Gebiet der Schenkungs- und Erbschaftssteuer zeigt, noch nicht ausgedient.
Geschrieben von RA Christoph WilhelmLAW Aktuell 10.03.2020
Navigationsgeräte sind aus modernen Fahrzeugen kaum noch hinwegzudenken und nur wenige Verkehrsteilnehmer dürften, noch dazu als „Alleinfahrer", allein mit „Kompass und Karte" noch ihren Weg von „A nach B" finden – oder in Städten eine bestimmte Straße und erst recht eine bestimmte Hausnummer, wenn dem keine – für viele nicht mehr vorstellbare – „gute Vorbereitung" vorausgegangen ist. Die Bedienung von nicht fahrzeugeigenen Navis ist dabei aber immer so eine Sache, schließlich lässt sich die berühmt-berüchtigte „Saugnapf"-Halterung nebst Gerät nicht immer in Reichweite unterbringen. Und während der Fahrt gilt ja an sich ohnehin: Finger weg von allen elektronischen Geräten wie Smartphone oder Navi.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 19.03.2020
Händler kann nichts für Amazon-Bewertungen durch Kunden
BGH, Urt. v. 20.02.2020 – I ZR 193/18Wer über die Webseite von Amazon Produkte anbietet, braucht sich nicht für die von Kunden abgegebenen Bewertungen rechtfertigen.
Die Klage über den Niedergang des Einzelhandels durch den Online-Handel ist nicht neu. Allerdings haben nicht wenige Einzelhändler längst etwa Handels-Plattformen wie Amazon als zusätzlichen Vertriebskanal für die eigenen Produkte entdeckt. Praktisch daran: Anders als im „stationären" Einzelhandel können Kunden hier – natürlich möglichst positive – Bewertungen hinterlassen. Die „Mund-zu-Mund"-Propaganda erlebt so ganz neue Dimensionen und Formen, denn anders als beim allbekannten Problem der „Flüsterpost" lassen sich so unzählige Bewertungen „im Originalton" abrufen.Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 16.03.2020
„Kind, schau nach vorn!“
Von einem achtjährigen normal entwickelten Kind kann erwartet werden, dass es um die Gefahr einer längeren Rückschau beim Fahrradfahren weiß, weshalb es auch für hierdurch verursachte Schäden haften muss.
Nicht wenige Eltern können ein Lied davon singen, wie anstrengend – und nervend – es sein kann, die eigenen Kinder immer wieder auf die Gefahren im Verkehr aufmerksam zu machen. Etwa „Schau nach vorne!" und „Pass auf, da kommt jemand!" sind immer mal wieder zu hörende Äußerungen, wenn der eigene Nachwuchs mal wieder überall hinschaut, nur nicht auf den unmittelbar vor sich befindlichen Bereich. Während beim normalen Gehen noch relativ wenig passieren kann, sieht das bei einem fröhlich vor sich hin radelnden Kind schon etwas anders aus. Und es muss noch nicht einmal zu einer direkten Kollision mit anderen kommen, damit es zu einem Schadenseintritt kommt, für den grundsätzlich ab dem vollendeten siebten Lebensjahr dann auch die eigene Haftung beginnt.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 14.03.2020
Sixt-Werbung „Unser bester Mitarbeiter!“
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht steht der namentlichen Nennung einer Person des öffentlichen Lebens zu nicht nur rein kommerziellen Zwecken nicht entgegen, vielmehr genießt gerade auch satirische Werbung den Schutz der Meinungsfreiheit.
Sie sind bei vielen längst in Vergessenheit geraten, obgleich sie seinerzeit größten Frust und Unmut ausgelöst hatten: Die Streiks der Lokführer bei der Deutschen Bahn AG, die von dem gerne die Aufmerksamkeit der Medien suchenden Vorsitzenden der GDL, Claus Weselsky, ganz maßgeblich mit angeleitet worden sind. Anders als seine zahlreichen Auftritte vor den Mikrofonen der Medien, wo er die quasi überlebensnotwendige Blockade sämtlicher Zugverbindungen durch entsprechende Arbeitsniederlegung der Mitglieder seiner Spartengewerkschaft zu rechtfertigen suchte, konnte sich der spätere Kläger und Führer einer Verfassungsbeschwerde über einen ungewollten anderweitigen öffentlichen Auftritt so überhaupt nicht begeistern. Denn der Autovermieter Sixt, für seine kreativen und nicht selten auch satirischen Werbebotschaften jedenfalls in dieser Zeit bekannt, ernannte Herrn Weselsky wiederholt zum seinem besten Mitarbeiter und plakatierte entsprechend auch mit großformatig abgebildetem Konterfei sowie vollem Namenszug und der Berufsbezeichnung „Gewerkschaftsführer".
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 13.03.2020
Ehelich gleich unehelich? Nicht überall! Der „Seitensprung“ im Steuerrecht
Kinder müssen bei Schenkungen und Erbschaften von ihrem leiblichen Vater deutlich höhere Schenkungs- und Erbschaftssteuern zahlen als bei solchen von ihrem rechtlichen Vater.
Geschrieben von RA Christoph Wilhelm
LAW Aktuell 10.03.2020
Kündigungsfalle „WhatsApp“: Fristlose Kündigung wegen Beleidigung und fremdenfeindlicher Äußerungen
Der schwerbehinderte Kläger war seit 1983 bei der Bekl. tätig. Diese kündigte das Arbeitsver-hältnis mit dem Kläger am 4.06.2018 und hilfsweise nochmals am 5.06.2018 jeweils fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2018 mit der Begründung, der Kläger habe einen türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens mehrfach massiv verbal beleidigt und ihm über einen Zeitraum von mehreren Monaten WhatsApp-Nachrichten an dessen Mobiltelefon mit fremdenfeindlichen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Inhalten übersandt. Die Zustimmung des Integrationsamtes wurde erteilt. Der Betriebsrat wurde ordnungsgemäß gem. § 102 I BetrVG angehört.
Das ArbG hat die Kündigungsschutzklage in der 1. Instanz abgewiesen. Das LAG hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Die Revision zum BAG wurde nicht zugelassen.
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 09.03.2020
Das ArbG hat die Kündigungsschutzklage in der 1. Instanz abgewiesen. Das LAG hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Die Revision zum BAG wurde nicht zugelassen.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 09.03.2020
Mieter statt Mietpreis ausgebremst!
Für Mieter gibt es keinen Schadensersatzanspruch, wenn sie im Vertrauen auf die – nicht vorhandene – Wirksamkeit der hessischen Mietpreisbremse eine Immobilie zu überhöhten Mieten angemietet haben.
Vor der Deckelung von Wohnungsmieten gab es bereits anderweitige Bemühungen der Länder und Städte, gerade in den Ballungsräumen, so auch in Frankfurt, zumindest dem explosionsartigen Anstieg der Wohnraummieten entgegen zu wirken. Allerdings waren die „Mietpreisbremsen" nicht immer so ganz durchdacht oder hinreichend begründet – wie sich das aber für eine wirksame Rechtsverordnung (Art. 80 Abs. 1 GG) nun einmal gehört. So erklärte der Bundesgerichtshof etwa im Juli 2019 die Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Hessen für unwirksam, weshalb eine damit im Zusammenhang stehende Klage auf nachträgliche Herabsetzung der vereinbarten Miete und Rückzahlung der überzahlten bisherigen Miete eines Mieters erfolglos geblieben war.
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 09.03.2020
EuGH, Urt. v. 19.11.2019 – C-609/17, C-610/17
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 08.03.2020
Erteilt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Auskunft, muss diese auch dann richtig, eindeutig und vollständig sein, wenn keine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht.
„Kann ich mich darauf verlassen?". Wer als Arbeitnehmer diese Frage seinem Arbeitgeber – zu – oft stellt, zeigt, dass er diesem, egal in welchem Zusammenhang, nicht gerade besonders vertraut. Und Vertrauen ist, neben anderem, eine nicht ganz unwesentliche Voraussetzung für ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis. Ebenso wenig wird es ein Arbeitgeber schätzen, wenn jede innerbetriebliche Auskunft und Mitteilung postwendend von seinen Arbeitnehmern auf Richtigkeit und Vollständigkeit hinterfragt werden würde – denn das kostet Zeit und Geld.
Vor der Deckelung von Wohnungsmieten gab es bereits anderweitige Bemühungen der Länder und Städte, gerade in den Ballungsräumen, so auch in Frankfurt, zumindest dem explosionsartigen Anstieg der Wohnraummieten entgegen zu wirken. Allerdings waren die „Mietpreisbremsen" nicht immer so ganz durchdacht oder hinreichend begründet – wie sich das aber für eine wirksame Rechtsverordnung (Art. 80 Abs. 1 GG) nun einmal gehört. So erklärte der Bundesgerichtshof etwa im Juli 2019 die Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Hessen für unwirksam, weshalb eine damit im Zusammenhang stehende Klage auf nachträgliche Herabsetzung der vereinbarten Miete und Rückzahlung der überzahlten bisherigen Miete eines Mieters erfolglos geblieben war.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 09.03.2020
Europa garantiert nur Mindesturlaub
Durch das europäische Sekundärrecht wird Arbeitnehmern nur ein Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen Urlaub gewährleistet.
Davon könnte man als Arbeitnehmer nie genug haben: Urlaub. Denn während die eigene Arbeitsverpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber ruht, schuldet dieser das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt ungeschmälert weiter. Geld ohne Arbeit – wann gibt es das sonst schon, außer vielleicht im Krankheitsfall, und welche Krankheit ist schon so schön wie ein Urlaub? Eben.Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 08.03.2020
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Hättest Du mal nur geschwiegen!
Erteilt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Auskunft, muss diese auch dann richtig, eindeutig und vollständig sein, wenn keine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht.
„Kann ich mich darauf verlassen?". Wer als Arbeitnehmer diese Frage seinem Arbeitgeber – zu – oft stellt, zeigt, dass er diesem, egal in welchem Zusammenhang, nicht gerade besonders vertraut. Und Vertrauen ist, neben anderem, eine nicht ganz unwesentliche Voraussetzung für ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis. Ebenso wenig wird es ein Arbeitgeber schätzen, wenn jede innerbetriebliche Auskunft und Mitteilung postwendend von seinen Arbeitnehmern auf Richtigkeit und Vollständigkeit hinterfragt werden würde – denn das kostet Zeit und Geld.
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