LAW Aktuell
Geschrieben von Martin MielkeLAW Aktuell 30.06.2020
Gefahrerforschung im Baurecht – zum Anwendungsbereich des Art. 54 Abs. 4 BayBO 09/20 OeR

Sound:
Bei Zweifeln an der Standsicherheit eines Gebäudes kann auch bei vorliegender bestandskräftiger Baugenehmigung eine Anordnung mit einer Verpflichtung zur Untersuchung der Standsicherheit ergehen, dies ist auf Art. 54 Abs. 4 BayBO zu stützen.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 30.06.2020
Rechtswidriger Haupt-VA = rechtswidrige Nebenbestimmungen, einfache Gleichung! 08/20 OeR

Sound:
Werden einer Baugenehmigung nachträgliche Nebenbestimmungen hinzugefügt, handelt es sich nicht um eine teilweise Rücknahme. Art. 54 Abs. 2 BayBO ist keine Rechtsgrundlage für eine derartige nachträgliche Hinzufügung. Stellt sich heraus, dass der Haupt-VA bereits rechtswidrig ist, sind die Nebenbestimmungen jedenfalls auch rechtswidrig.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 30.06.2020
Landwirtschaftliche Zwecke oder auch nicht – auch ein Landwirt kann nicht machen, was er will, 07/20 OeR

VG Ansbach, Beschl. v. 12.02.2020, AN 3 S 19.02602, www.gesetze.bayern.de
Sound:
Bei einer Nutzungsuntersagung, die eine vermietete Halle betrifft, ist eine sorgfältige Störerauswahl durchzuführen. Hier kann auch der Mieter derjenige sein, der zur effektiven Störungsbeseitigung herangezogen werden kann.
Sachverhalt:
Landwirt L ist Eigentümer einer im Außenbereich liegenden Halle (Fl. Nr. 298), die durch Bescheid vom 3.5.2002 als Maschinenhalle genehmigt wurde. Diese Halle hat L an die Firma R-GmbH vermietet, die in der Halle insbesondere Holzpaletten und Altreifen lagert.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 27.05.2020
Annahmeverzugsentgelt: Wahrung einer Ausschlussfrist auch mit Beschäftigungsklage, 10/20 ZR

BAG, Urteil vom 18. September 2019, Az. 5 AZR 240/18 = NZA 2020, 174
Sounds:
1. Mit der Kündigungsschutzklage wahrt der Arbeitnehmer eine einstufige bzw. die erste Stufe einer zweistufigen tariflichen Ausschlussfristenregelung für alle vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche, etwa regelmäßig für solche aus Annahmeverzug.
2. Auch mit einer Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung macht der Arbeitnehmer zugleich die für diese Beschäftigung vereinbarten Entgeltansprüche im Sinne der ersten Stufe einer (tarif-)vertraglichen Ausschlussfrist geltend.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 27.05.2020
Entgeltfortzahlung: Einheit des Verhinderungsfalls und Beweislastfragen dazu, 09/20 ZR

BAG, Urteil vom 11. Dezember 2019, Az. 5AZR 505/18 = NZA 2020, 446
Sounds:
1. Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer von sechs Wochen begrenzt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
2. Der Arbeitnehmer hat als anspruchsbegründende Tatsache darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass die neue Arbeitsunfähigkeit erst zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, zu dem die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits beendet war.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 01.05.2020
Mitgegangen = Befangen. Befangenheit eines Richters wegen Teilnahme am Musterfeststellungsverfahren

Für eine objektive Besorgnis der Befangenheit ist es ausreichend, wenn ein Richter sich zu einer Musterfeststellungsklage angemeldet hat.
Rügen wegen der Besorgnis der Befangenheit sind im Zivilprozess – erfreulicherweise – eher selten und überdies öfter gegen Sachverständige als gegen Richter gerichtet. Neidvoll wird dies von den Kollegen aus den Strafkammern registriert, wo bisweilen eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit fast schon zum Tagesritual mancher Strafverteidigung zu zählen scheint. Dabei kann ohne Weiteres auch mal ein Richter tatsächlich befangen sein oder zumindest, was ausreicht, durch sein Verhalten oder anderweitige außergerichtliche Gründe zumindest objektiv nachvollziehbare Gründe für eine bloße Besorgnis der Befangenheit liefern, die seine Ablehnung rechtfertigen.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 30.04.2020
Erklärung mit Nichtwissen durch Kfz-Versicherung: Umfang von Wahrnehmungsbereich und Erkundigungspflichten, 08/20 ZR

Sounds:
1. Außerhalb des Bereichs der eigenen Handlungen und eigenen Wahrnehmung der Partei ist eine Erklärung mit Nichtwissen (§ 138 IV ZPO) auch dann unzulässig, wenn und soweit eine Informationspflicht der Partei hinsichtlich der vom Gegner behaupteten Tatsachen besteht.
2. Eine nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommene Haftpflichtversicherung trifft die Pflicht, sich bei ihrem Versicherungsnehmer und etwaigen unfallbeteiligten Mitversicherten zu erkundigen, ob der Vortrag des Geschädigten zum Unfallgeschehen zutrifft. Will sie mit Nichtwissen bestreiten, muss sie hinreichende Gründe dafür darlegen, warum sie sich auf der Grundlage der erteilten Auskünfte nicht dazu einlassen kann, ob das Vorbringen des Geschädigten zutrifft.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 30.04.2020
Behauptung von Fakten außerhalb des eigenen Wahrnehmungsbereichs: unzulässiger Ausforschungsbeweis, 07/20 ZR

BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019, Az. VIZR 377/18 = NJW 2020, 393
Sounds:
1. Wenn der Beklagte den Umfang oder die Höhe eines Schadens mit der Begründung bestreitet, der Gegenstand sei bereits durch ein früheres Ereignis beeinträchtigt worden, verbleibt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Kläger.
2. Behauptet der Kläger, von einem eventuellen Vorschaden selbst
keine Kenntnis und den beschädigten Pkw in unbeschädigtem Zustand erworben zu
haben, kann er eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte
verlangen, über die er kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht
erlangen kann. Er darf daher die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur
des Vorschadens behaupten und unter Zeugenbeweis stellen. Darin liegt weder
eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger
Ausforschungsbeweis.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 30.04.2020
Kündigungsschutz ohne KSchG: Reichweite der Treuwidrigkeitsprüfung gemäß § 242 BGB, 06/20 ZR

Sounds:
1. Eine Kündigung verstößt nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind. Dabei geht es vor allem darum, Arbeitnehmer in Kleinbetrieben und in der Wartezeit des KSchG vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen.
2. Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt. Ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 08.04.2020
Vertreter kann, muss aber nicht! Eine Vorsorgevollmacht verpflichtet nicht

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