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Staatsexamina
 
Geschrieben von RA Christoph Wilhelm

LAW Aktuell 10.03.2020
Kündigungsfalle „WhatsApp“: Fristlose Kündigung wegen Beleidigung und fremdenfeindlicher Äußerungen

 Whatsapp

 
Der schwerbehinderte Kläger war seit 1983 bei der Bekl. tätig. Diese kündigte das Arbeitsver-hältnis mit dem Kläger am 4.06.2018 und hilfsweise nochmals am 5.06.2018 jeweils fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2018 mit der Begründung, der Kläger habe einen türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens mehrfach massiv verbal beleidigt und ihm über einen Zeitraum von mehreren Monaten WhatsApp-Nachrichten an dessen Mobiltelefon mit fremdenfeindlichen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Inhalten übersandt. Die Zustimmung des Integrationsamtes wurde erteilt. Der Betriebsrat wurde ordnungsgemäß gem. § 102 I BetrVG angehört.
Das ArbG hat die Kündigungsschutzklage in der 1. Instanz abgewiesen. Das LAG hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Die Revision zum BAG wurde nicht zugelassen.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 09.03.2020
Mieter statt Mietpreis ausgebremst!

 Mietpreisbremse

 
Für Mieter gibt es keinen Schadensersatzanspruch, wenn sie im Vertrauen auf die – nicht vorhandene – Wirksamkeit der hessischen Mietpreisbremse eine Immobilie zu überhöhten Mieten angemietet haben.
Vor der Deckelung von Wohnungsmieten gab es bereits anderweitige Bemühungen der Länder und Städte, gerade in den Ballungsräumen, so auch in Frankfurt, zumindest dem explosionsartigen Anstieg der Wohnraummieten entgegen zu wirken. Allerdings waren die „Mietpreisbremsen" nicht immer so ganz durchdacht oder hinreichend begründet – wie sich das aber für eine wirksame Rechtsverordnung (Art. 80 Abs. 1 GG) nun einmal gehört. So erklärte der Bundesgerichtshof etwa im Juli 2019 die Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Hessen für unwirksam, weshalb eine damit im Zusammenhang stehende Klage auf nachträgliche Herabsetzung der vereinbarten Miete und Rückzahlung der überzahlten bisherigen Miete eines Mieters erfolglos geblieben war.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 09.03.2020
Europa garantiert nur Mindesturlaub

 Mindesturlaub
 
EuGH, Urt. v. 19.11.2019 – C-609/17, C-610/17
 
Durch das europäische Sekundärrecht wird Arbeitnehmern nur ein Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen Urlaub gewährleistet.
Davon könnte man als Arbeitnehmer nie genug haben: Urlaub. Denn während die eigene Arbeitsverpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber ruht, schuldet dieser das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt ungeschmälert weiter. Geld ohne Arbeit – wann gibt es das sonst schon, außer vielleicht im Krankheitsfall, und welche Krankheit ist schon so schön wie ein Urlaub? Eben.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 08.03.2020
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Hättest Du mal nur geschwiegen!

 Auskunftserteilungspflicht
 
 
Erteilt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Auskunft, muss diese auch dann richtig, eindeutig und vollständig sein, wenn keine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht.
„Kann ich mich darauf verlassen?". Wer als Arbeitnehmer diese Frage seinem Arbeitgeber – zu – oft stellt, zeigt, dass er diesem, egal in welchem Zusammenhang, nicht gerade besonders vertraut. Und Vertrauen ist, neben anderem, eine nicht ganz unwesentliche Voraussetzung für ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis. Ebenso wenig wird es ein Arbeitgeber schätzen, wenn jede innerbetriebliche Auskunft und Mitteilung postwendend von seinen Arbeitnehmern auf Richtigkeit und Vollständigkeit hinterfragt werden würde – denn das kostet Zeit und Geld.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 07.03.2020
Vorteile musst Du nutzen! Und: Es geht auch ohne Anwalt.

 Großkundenrabatt
 
 
Bei einfach gelagerten Sachverhalten und einer eindeutigen Haftungslage kann es nach einem Verkehrsunfall an der Notwendigkeit für die Beauftragung eines Rechtsanwalts fehlen.
 
„Durch Unfälle ist noch keiner reich geworden" lässt sich jedenfalls aus der Erfahrung der gerichtlichen Streitigkeiten um die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen sicherlich zweifelsfrei schließen. Denn entgegen mancher Stammtischweisheit ist es selten so, dass der Geschädigte, selbst bei alleinigem Verschulden des anderen, sich im Zuge der Schadensregulierung eine „goldene Nase" stoßen kann. Dies dürfte auch dann gelten, wenn zunächst die sogenannte fiktive Schadensabrechnung auf Gutachtensbasis gewählt wird und anschließend nur eine „Notreparatur" veranlasst wird, denn immerhin ist das „notdürftig" reparierte und gerade nur noch so wieder straßenverkehrstaugliche Fahrzeug ja auch deutlich weniger wert als noch vor dem Unfall. Daneben, dies wird gerne außer Acht gelassen, kostet so eine Schadensregulierung Zeit und Nerven – und gelegentlich trotz allem auch eigenes Geld.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 05.03.2020
Haste mal ne Wohnung? Airbnb ist kein Makler

 Airbnb
 
 
Die Vermittlungsplattform Airbnb, über deren App Wohnraum kurzfristig angemietet werden kann, erbringt keine Maklerleistungen, sondern stellt einen bloßen Vermittlungsdienst dar.

Für Wohnungseigentümer in touristisch gefragten Städten eröffnet Airbnb oftmals eine Goldgrube! Reisewilligen bietet die Plattform eine regelmäßig kostengünstigere Alternative zur Inanspruchnahme von Hotels oder Ferienwohnungen. Die jeweiligen Städte und ihre Verwaltungen stoßen sich dagegen an der damit einhergehenden Verknappung von Wohnraum und auch der Übernachtungswirtschaft, Hotels und Herbergen, ist die private Konkurrenz ein Dorn im Auge.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 04.03.2020
„Wer bezahlt, schafft an!“ Ausschankplan bei Feierlichkeit verbindlich

Ausschankplan
 
AG Frankfurt am Main, Urt. v. 03.09.2019 – 31 C 376/19 (23)
 
Ein Gastwirt kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass von einem mit dem Gastgeber einer Feierlichkeit vereinbarten Ausschankplan neben den ausdrücklich benannten Getränken auch noch wesensgleiche andere erfasst werden.
 
Feiern sind eine schöne Sache, die allerdings auch schon mal unerwartet teuer werden kann. Da muss es nicht gleich zum biblischen Vorbild der Hochzeit von Kanaan kommen, wo die geladenen Gäste zum Entsetzen des Verwalters des Gastgebers alle Weinvorräte restlos ausgetrunken hatten. Damit die Kosten trotz aller Freigebigkeit nicht gänzlich aus dem Ruder laufen, etwa weil unerwartet der Schampus in Strömen fließt, vereinbaren die Einladenden mit dem Gastronomiebetreiber oftmals feste Speisemenus sowie einen Ausschankplan, der die bestellbaren Getränke umfasst.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 04.03.2020
„Beraten und verkauft!“ Vertragsschluss bei Kapitalanlageberatung

Kapitalanlage
 

Eine Beratung über Kapitalanlageprodukte kann bereits dadurch zu Stande kommen, dass nach der Ablehnung von zuvor bereits unterbreiteten Empfehlungen für eine neue Anlageentscheidung Rat gesucht wird.

„Beraten und verkauft!" war bis vor einigen Jahren im Zusammenhang mit zahlreichen Klagen wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung ein mehr oder weniger deutlicher Vorwurf an Banken und Anlageberater. Anlass dafür waren zunächst die bis dato oftmals unbekannten Rückvergütungen, sogenannte Kick-back-Zahlungen oder „Innenprovisionen", die nicht selten zu Lasten des angelegten Kapitals den Anlagevermittlern als Prämie für die erfolgreiche Vermittlung ohne Wissen deren Kunden ausgezahlt worden waren. Einen weiteren Schub brachte die Eintrübung des Welthandels zum Ende des vergangenen Jahrzehnts, wodurch zahlreiche Schiffsfonds von der vormals steuerlich optimierten Anlage zu echten Verlustbringern mutierten.
Am Anfang der jeweiligen Rechtsstreitigkeiten stand – und steht –regelmäßig die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Kapitalanlage(beratungs)vertrag zu Stande gekommen ist.

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Geschrieben von RA Christoph Wilhelm

LAW Aktuell 25.02.2020
Hohe Hürden: Kündigungsschutz außerhalb KSchG Maßstab im „Kleinbetrieb“: §§ 138, 242 BGB

Kündigungsschutz

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die Klägerin war bei der Beklagten, die nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (Damit findet die „Kleinbetriebsklausel" des § 23 I S. 3 HS 1 KSchG Anwendung), seit Juni 2016 als Kinderfrau beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war bis zum 31.5.2017 befristet und die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung war vereinbart. Die bei der Beklagten angestellte 2. Kinderfrau kündigte ihr Arbeitsverhältnis zum 31.1.2017. Die Beklagte beabsichtigte, als Ersatz Frau B einzustellen. Frau B war in der 2. Hälfte Januar 2017 zusammen mit der Klägerin in der Wohnung der Beklagten tätig.

Anfang Februar kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich zum 15.3.2017 gem. § 622 I BGB. Dagegen hat die Klägerin rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhoben, der hinsichtlich der außerordentlichen Kündigung rechtskräftig stattgegeben wurde. Die vor dem BAG noch streitbefangene ordentliche Kündigung hielt die Klägerin für sitten- und treuwidrig.

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Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 25.02.2020
Sachgrundlose Befristung: Vorbeschäftigungsverbot des § 14 II 2 TzBfG bei nachträglicher Veränderung von Befristungsabreden, 05/20 ZR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor

BAG, Urteil vom 12. Juni 2019, Az. 7 AZR 548/17 = NZA 2019, 1352 = NJW 2019, 3258

Sounds:

1. Eine Vertragsverlängerung ist nach § 14 II 1 TzBfG nur dann zulässig, wenn der dem Verlängerungsvertrag zugrunde liegende Ausgangsvertrag nicht gegen das Verbot des § 14 II 2 TzBfG verstoßen hat.

2. Das Verbot in § 14 II 2 TzBfG erfasst vorherige Arbeitsverhältnisse, die bereits beendet sind, sowie laufende Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme der in § 14 II 1 TzBfG vorgesehenen Vertragsverlängerungen.

3. § 14 II 2 TzBfG verbietet nicht die Vereinbarung einer Befristung ohne Sachgrund, wenn die Laufzeit eines von den Vertragsparteien zuvor geschlossenen Arbeitsvertrags noch nicht begonnen hat. Unerheblich ist insoweit, wann der Arbeitsvertrag abgeschossen wurde und ob die Arbeitsvertragsparteien tatsächlich zusammen gearbeitet haben

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