LAW Aktuell
Geschrieben von Martin MielkeLAW Aktuell 20.02.2020
Örtliche Bauvorschrift die Zweite – Unwirksamkeit durch Überdehnung, 02/20 ÖR
VG München, Urteil v. 11.12.2018 – M 1 K 17.5315, www.gesetze.bayern.de
Sound:
Eine Satzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO kann grundsätzlich nicht für das gesamte Gemeindegebiet erlassen werden, weil es hierfür regelmäßig mangels Einheitlichkeit der einzelnen Ortsteile am Schutzbedürfnis fehlt. Obwohl eine Anwendbarkeit von §§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 BauGB nicht unmittelbar angeordnet ist, müssen auch selbstständige örtliche Bauvorschriften das Ergebnis einer sachgerechten Abwägung aller im Einzelfall berührten und erheblichen Belange sein.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 20.02.2020
Grenzen der Gestaltungsfreiheit – keine örtlichen Bauvorschriften im Gewand eines Bebauungsplans, 01/20 ÖR
VG München, Urteil v. 4.5.2017, M 11 K 16.1754; VGH München, Urteil vom 12.04.2019, 1 BV 17.1634, www.gesetze-bayern.de = BayVBl 2019, 632
Sound:
Zwar kann die Gemeinde gem. Art. 81 Abs.2 BayBO, § 9 Abs.4 BauGB örtliche Bauvorschriften in einen Bebauungsplans aufnehmen, aber sie kann keinen Bebauungsplan erlassen, der nur örtliche Bauvorschriften enthält. Das ist ein Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten.
Sachverhalt:
K ist Eigentümer eines Grundstücks in der oberbayerischen
Gemeinde E, Landkreis L. Am 21. Juni 2019 beantragte er die Erteilung einer Baugenehmigung
für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, nach den eingereichten
Bauvorlagen soll das Wohngebäude mit einem Grundriss von 13,50 m x 12,50 m und
mit einem Walmdach ausgeführt werden („Toskanahaus"). BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019, Az.
XZR 94/18 = NJW 2019, 2942 Sounds: 1. Für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach §§ 178
bis 181 ZPO genügt, vorbehaltlich dolosen Verhaltens, nicht, dass der Adressat
in zurechenbarer Weise den Rechtsschein geschaffen hat, unter der
Zustellanschrift eine Wohnung oder Geschäftsräume zu nutzen. Insbesondere
reicht nicht, dass er nach Aufgabe der Wohnung oder der Geschäftsräume ein
Schild mit seinem Namen an dem Briefeinwurf belässt. 2. Es kann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der
Zustellungsadressat, der einen Irrtum über seinen tatsächlichen
Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die
Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz beruft. BAG, Beschluss vom 27. Juni 2019,
Az. 2ABR 2/19 = NZA 2019, 1415 Sounds: 1.
Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt
hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach
pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen
anhören, ohne dass die Frist des §626II1 BGB zu laufen beginnt. 2.
Soll der Kündigungsgegner angehört werden, muss dies innerhalb einer kurzen
Frist erfolgen. Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen und
nur bei Vorliegen besonderer Umstände überschritten werden. Seite 73.3 von 138 - Artikel 723 bis 733 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück64.365.366.367.368.369.370.371.372.373.374.375.376.377.378.379.380.381.382.3vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 31.12.2019
Ersatzzustellung an nur scheinbaren Wohnsitz: Wirksamkeitsvoraussetzungen und unzulässige Rechtsausübung, 23/19 ZR
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 31.12.2019
Außerordentliche Kündigung: Beginn der Kündigungserklärungsfrist bei Anhörung des Arbeitnehmers, 22/19 ZR
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 17.02.2020
Wohnung = Wohnung?
Geschrieben von Dr. Dirk DiehmLAW Aktuell 17.02.2020
Nächtliches Bellen ist zu unterbinden
Hundehaltern kann durch die Sicherheitsbehörde aufgegeben werden, das Dauergebell ihrer Hunde zu unterbinden, wenn dieses die Gesundheit der Nachbarn nachvollziehbar beeinträchtigt.
Gelegentliches Bellen eines Hundes auf dem Nachbargrundstück, im benachbarten Haus oder der Nachbarwohnung muss grundsätzlich hingenommen werden. Erst recht, wenn der dort lebende Vierbeiner sich nur tagsüber und vereinzelt mehr oder weniger lautstark bemerkbar macht. Ganz anders kann dies allerdings aussehen, wenn nicht nur ein, sondern gleich ein halbes Dutzend Hunde auf einem Grundstück gehalten wird. Da liegt es schon in der Natur der Sache, dass das spielfreudige Rudel sich gegenseitig immer wieder zum Kläffen und Bellen anregt … und dies tagsüber wie auch nachts.
Den unmittelbar um das Grundstück des Hundefreunds herum wohnenden und lebenden Nachbarn wurde das tägliche – und nächtliche – Dauergebell schnell zu viel. Es folgten zahlreiche Beschwerden wie auch polizeiliche Einsätze, die jeweils ein alles andere als „normales" Gebell der Hunde belegten.
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 14.02.2020
Das stinkt doch zum Himmel! Abfallentsorgung kennt keinen Milieu-Schutz
Die unvorhergesehene Errichtung einer kommunalen Müllentsorgungsanlage auf der gegenüberliegenden Straßenseite begründet auch in besseren Wohngegenden keinen Sachmangel.
Eigentlich ist es ja erfreulich, wenn man zur Entsorgung etwa des eigenen Altglases und Altpapiers nicht allzu weit laufen muss, all zu nah allerdings sollten die Container dann aber doch bitte auch nicht sein – und schon gar nicht unmittelbar auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Wenn man das vorher – also rechtzeitig vor Kaufvertragsabschluss – weiß, nun gut, aber was, wenn man eines morgens das Rollo hochzieht und plötzlich stehen „die Dinger" da.
So erging es offenbar einem klagenden Ehepaar, das nach Aufstellen von vier kommunalen Abfallentsorgungscontainern für den Einwurf von Altglas und Altpapier gegenüber der eigenen Eigentumswohnung gegen den Bauträger der erst kürzlich erworbenen und fertiggestellten Eigentumswohnung auf Schadensersatz klagten.
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 13.02.2020: „Das war doch schon immer so!“ Allein die Duldung zwischen Nachbarn begründet kein Wegerecht
Vor dem Bundesgerichtshof erlitt ein Kläger indessen eine Abfuhr, als er sich auf „war schon immer so" berufen wollte. Denn jedenfalls bei Wegerechten über Grundstücke von Nachbarn oder Dritten kommt für den erkennenden Zivilsenat selbst bei einer jahrzehntelangen Gepflogenheit bzw. der Duldung des Betretens seitens des Grundstückseigentümers keine gewohnheitsrechtliche Anerkennung in Betracht.
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 13.02.2020: Nicht zu empfehlen! Bewertungsportal verbreitet keine Behauptungen
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 13.02.2020: Horten von Marken = unlauter! Treu und Glaube bei Vertragsstrafen
Bei rechtlich geschützten Marken fallen den meisten die ganz großen Marken namhafter Getränke-, Auto- oder Modehersteller ein. Doch es gibt – in noch viel größerer Zahl – auch eine Vielzahl von rechtlich geschützten Marken, an deren Schutz oftmals im Alltag niemand denkt. Für Privatpersonen und Verbraucher bleibt dies oftmals gänzlich folgenlos, Unternehmen und unternehmensähnlich auftretende Marktteilnehmer können dagegen vergleichsweise schnell „Opfer" einer entsprechenden Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung werden.
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