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Staatsexamina
 
Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 31.12.2019
Ersatzzustellung an nur scheinbaren Wohnsitz: Wirksamkeitsvoraussetzungen und unzulässige Rechtsausübung, 23/19 ZR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor

BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019, Az. XZR 94/18 = NJW 2019, 2942

Sounds:

1. Für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO genügt, vorbehaltlich dolosen Verhaltens, nicht, dass der Adressat in zurechenbarer Weise den Rechtsschein geschaffen hat, unter der Zustellanschrift eine Wohnung oder Geschäftsräume zu nutzen. Insbesondere reicht nicht, dass er nach Aufgabe der Wohnung oder der Geschäftsräume ein Schild mit seinem Namen an dem Briefeinwurf belässt.

2. Es kann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesem scheinbaren Wohnsitz beruft.

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Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 31.12.2019
Außerordentliche Kündigung: Beginn der Kündigungserklärungsfrist bei Anhörung des Arbeitnehmers, 22/19 ZR

LAW Aktuell Bayern Spezial Assessor

BAG, Beschluss vom 27. Juni 2019, Az. 2ABR 2/19 = NZA 2019, 1415

Sounds:

1. Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des §626II1 BGB zu laufen beginnt.

2. Soll der Kündigungsgegner angehört werden, muss dies innerhalb einer kurzen Frist erfolgen. Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen und nur bei Vorliegen besonderer Umstände überschritten werden.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 17.02.2020
Wohnung = Wohnung?

Mieterhöhung
 
 
Wohnung = Wohnung? Ja, aber nur bei der formellen Rechtmäßigkeit eines Mieterhöhungsverlangens
Für die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann auch auf Vergleichswohnungen Bezug genommen werden, die dem preisgebundenen Wohnungsmarkt angehören.
 
Das rasante Ansteigen der Immobilienpreise und, ihnen oftmals, wenn auch etwas zurückhaltender, folgend der Mietpreise, ist insbesondere in den Ballungszentren, zunehmend aber auch in vielen Regionen „auf dem flachen Land" ein vielseitig beklagter Umstand. Was viele Vermieter freut, so sie nicht ihrerseits die zu vermietende Immobilie selbst erst kürzlich zu den aktuellen Hoch- und Höchstpreisen erworben haben, ist für Wohnungssuchende und Bestandsmieter alles andere als erfreulich. Dies umso mehr, wenn mit „frommer Regelmäßigkeit" alle paar Jahre ein Mieterhöhungsverlangen ins Haus flattert und die anfänglich erschwinglich wirkende Miete zunehmend in Regionen vorstößt, die es kaum noch vorstellbar werden lassen, in dem Objekt weiter wohnen zu können.

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Geschrieben von Dr. Dirk Diehm

LAW Aktuell 17.02.2020
Nächtliches Bellen ist zu unterbinden

Hundebellen

Hundehaltern kann durch die Sicherheitsbehörde aufgegeben werden, das Dauergebell ihrer Hunde zu unterbinden, wenn dieses die Gesundheit der Nachbarn nachvollziehbar beeinträchtigt.
Gelegentliches Bellen eines Hundes auf dem Nachbargrundstück, im benachbarten Haus oder der Nachbarwohnung muss grundsätzlich hingenommen werden. Erst recht, wenn der dort lebende Vierbeiner sich nur tagsüber und vereinzelt mehr oder weniger lautstark bemerkbar macht. Ganz anders kann dies allerdings aussehen, wenn nicht nur ein, sondern gleich ein halbes Dutzend Hunde auf einem Grundstück gehalten wird. Da liegt es schon in der Natur der Sache, dass das spielfreudige Rudel sich gegenseitig immer wieder zum Kläffen und Bellen anregt … und dies tagsüber wie auch nachts.
Den unmittelbar um das Grundstück des Hundefreunds herum wohnenden und lebenden Nachbarn wurde das tägliche – und nächtliche – Dauergebell schnell zu viel. Es folgten zahlreiche Beschwerden wie auch polizeiliche Einsätze, die jeweils ein alles andere als „normales" Gebell der Hunde belegten.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 14.02.2020
Das stinkt doch zum Himmel! Abfallentsorgung kennt keinen Milieu-Schutz

Müllcontainer

Die unvorhergesehene Errichtung einer kommunalen Müllentsorgungsanlage auf der gegenüberliegenden Straßenseite begründet auch in besseren Wohngegenden keinen Sachmangel.

Eigentlich ist es ja erfreulich, wenn man zur Entsorgung etwa des eigenen Altglases und Altpapiers nicht allzu weit laufen muss, all zu nah allerdings sollten die Container dann aber doch bitte auch nicht sein – und schon gar nicht unmittelbar auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Wenn man das vorher – also rechtzeitig vor Kaufvertragsabschluss – weiß, nun gut, aber was, wenn man eines morgens das Rollo hochzieht und plötzlich stehen „die Dinger" da.
So erging es offenbar einem klagenden Ehepaar, das nach Aufstellen von vier kommunalen Abfallentsorgungscontainern für den Einwurf von Altglas und Altpapier gegenüber der eigenen Eigentumswohnung gegen den Bauträger der erst kürzlich erworbenen und fertiggestellten Eigentumswohnung auf Schadensersatz klagten.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 13.02.2020: „Das war doch schon immer so!“ Allein die Duldung zwischen Nachbarn begründet kein Wegerecht

Wegerecht

 
„Das war doch schon immer so!". Wer kennt diesen, keineswegs nur Ämtern und Behörden, vorbehaltenen Spruch, nicht. Tatsächlich kennt auch die deutsche materielle Rechtsordnung nicht wenige Fälle und Konstellationen, wo – wiederholte und insbesondere langjährige – Gepflogenheiten dann doch eine „normative Kraft des Faktischen" entwickeln können; prominentes Beispiel dürfte die Rechtsfigur der „betrieblichen Übung" im Arbeitsrecht sein: „Weihnachtsgeld gab es doch schon immer!"

Vor dem Bundesgerichtshof erlitt ein Kläger indessen eine Abfuhr, als er sich auf „war schon immer so" berufen wollte. Denn jedenfalls bei Wegerechten über Grundstücke von Nachbarn oder Dritten kommt für den erkennenden Zivilsenat selbst bei einer jahrzehntelangen Gepflogenheit bzw. der Duldung des Betretens seitens des Grundstückseigentümers keine gewohnheitsrechtliche Anerkennung in Betracht.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 13.02.2020: Nicht zu empfehlen! Bewertungsportal verbreitet keine Behauptungen

Bewertungsportal
 
 
Betreiber eines Bewertungsportals verbreiten grundsätzlich keine Tatsachenbehauptungen, wenn alle Nutzerbeiträge dort lediglich angezeigt und lediglich automatisiert sortiert angezeigt werden.
Bewertungsportale sind bekanntlich ein zweischneidiges Schwert. Wer hat nicht schon mal in der Versuchung gestanden, nach schlechten Erfahrungen dort mal „so richtig Dampf abzulassen" und „den Laden rund zu machen" – wohingegen selbst ein wirklich gutes Erlebnis nur selten dazu animiert, sich die Zeit zu nehmen, auch mal etwas Positives zu vermerken. Für die Bewerteten sieht das oftmals nicht besser aus: Eine schlechte Bewertung ruft oft mehr Aufmerksamkeit hervor als ein Dutzend pauschal positiver Bewertungen. Und dann ist da ja immer auch noch das Gesamturteil, das über den Vorzug oder eben das Nachsehen gegenüber Mitbewerbern entscheiden kann.
Aufgrund eben dieser Umstände zog unlängst die Betreiberin eines Fitness-Studios in ihrem Rechtsstreit mit der Betreiberin eines Bewertungsportals bis vor den Bundesgerichtshof.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 13.02.2020: Horten von Marken = unlauter! Treu und Glaube bei Vertragsstrafen

Horten von Marken
 
BGH, Urt. v. 23.10.2019 – I ZR 46/19
 
Markenrechtsinhaber können trotz eines an sich wirksamen unselbständigen Vertragsstrafenversprechens gem. §§ 311 I, 241 BGB keinen Anspruch auf eine verwirkte Vertragsstrafe (vgl. § 339 BGB) haben, wenn diese sich letztlich nur aus der missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung ergibt.

Bei rechtlich geschützten Marken fallen den meisten die ganz großen Marken namhafter Getränke-, Auto- oder Modehersteller ein. Doch es gibt – in noch viel größerer Zahl – auch eine Vielzahl von rechtlich geschützten Marken, an deren Schutz oftmals im Alltag niemand denkt. Für Privatpersonen und Verbraucher bleibt dies oftmals gänzlich folgenlos, Unternehmen und unternehmensähnlich auftretende Marktteilnehmer können dagegen vergleichsweise schnell „Opfer" einer entsprechenden Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung werden.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 13.02.2020: Teurer Foto-Post

Foto-Post
 
 
Das Einstellen von Bildern von Minderjährigen etwa in Facebook ohne die Einwilligung deren gesetzlicher Vertreter kann eine strafbare Handlung darstellen – auch seitens der leiblichen Eltern.
Das Einstellen von Fotos, Selfies oder Portraitaufnahmen ist in. Und längst sind vielerorts die Fotoalben, in denen die eigenen Kinder in zig Aufnahmen bei ihrem Wachsen und Gedeihen festgehalten werden, längst durch die entsprechenden digitalen Pendants abgelöst. Nur selten wird dabei daran gedacht, dass das Internet nichts vergisst. Und noch seltener dürfte schließlich daran gedacht werden, dass es auch rechtliche Grenzen selbst für die eigenen Eltern gibt, wenn diese Bilder ihrer Kinder, die etwa in der häuslichen Umgebung entstanden sind, im Internet praktisch jedermann zugänglich machen wollen.
So dürfte sich der Vater eines Kleinkindes, der vor dem Amtsgericht Hannover zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist, wohl erst einmal keiner großen Schuld bewusst gewesen sein … bis die Staatsanwaltschaft auf den Plan trat.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 13.02.2020: Was, kein Wucher und Betrug seitens des Schlüsseldienstes? Kommt darauf an!

Schlüsseldienst
 
  
Es ist oftmals eine Sache von Sekunden: In der sicheren Gewissheit, dass man den Wohnungs- oder Hausschlüssel eingesteckt hat, schreitet man munter forschen Schrittes durch die sodann zufallende Wohnungs- oder Haustüre, um sogleich beim nachfolgenden Griff in die vermeintlich den Schlüssel(-bund) beherbergende Tasche feststellen zu müssen: Oh, da ist ja nur das Brillenetui. Solange sich jemand anderes noch in den nunmehr naturgemäß recht gut verschlossenen Räumlichkeiten aufhält – Sinn und Zweck von Wohnungs- und Haustüren ist ja es unter anderem, eine gewisse Barriere und Schutzvorkehrungen gegen das unbefugte Eindringen Dritter zu bilden – ist alles halb so schlimm. Alles andere kann dagegen recht schnell richtig teuer werden.
So etwa im Fall einer 80jährigen, die sich aus ihrer Wohnung ausgesperrt hatte und einen Schlüsseldienst rufen musste. Dieser knöpfte der alten Dame ein unter keinem Blickwinkel mehr marktgerechtes „Honorar" von fast 800,- € für die Aufbohrung des Schließzylinders ab. Während Amts- und Landgericht hierin ein strafbares Verhalten im Sinne des Wucher-Tatbestands, § 291 StGB, sahen, vermochten sich die Richter am Oberlandesgericht Brandenburg in der Revisionsentscheidung dem nicht so ganz anschließen.

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