LAW Aktuell
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 13.02.2020: „Das war doch schon immer so!“ Allein die Duldung zwischen Nachbarn begründet kein Wegerecht
„Das war doch schon immer so!". Wer kennt diesen, keineswegs nur Ämtern und Behörden, vorbehaltenen Spruch, nicht. Tatsächlich kennt auch die deutsche materielle Rechtsordnung nicht wenige Fälle und Konstellationen, wo – wiederholte und insbesondere langjährige – Gepflogenheiten dann doch eine „normative Kraft des Faktischen" entwickeln können; prominentes Beispiel dürfte die Rechtsfigur der „betrieblichen Übung" im Arbeitsrecht sein: „Weihnachtsgeld gab es doch schon immer!"
Vor dem Bundesgerichtshof erlitt ein Kläger indessen eine Abfuhr, als er sich auf „war schon immer so" berufen wollte. Denn jedenfalls bei Wegerechten über Grundstücke von Nachbarn oder Dritten kommt für den erkennenden Zivilsenat selbst bei einer jahrzehntelangen Gepflogenheit bzw. der Duldung des Betretens seitens des Grundstückseigentümers keine gewohnheitsrechtliche Anerkennung in Betracht.
Geschrieben von D.D.
Geschrieben von D.D. BGH, Urt. v. 23.10.2019 – I ZR 46/19
Markenrechtsinhaber können trotz eines an sich wirksamen unselbständigen Vertragsstrafenversprechens gem. §§ 311 I, 241 BGB keinen Anspruch auf eine verwirkte Vertragsstrafe (vgl. § 339 BGB) haben, wenn diese sich letztlich nur aus der missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung ergibt.
Bei rechtlich geschützten Marken fallen den meisten die ganz großen Marken namhafter Getränke-, Auto- oder Modehersteller ein. Doch es gibt – in noch viel größerer Zahl – auch eine Vielzahl von rechtlich geschützten Marken, an deren Schutz oftmals im Alltag niemand denkt. Für Privatpersonen und Verbraucher bleibt dies oftmals gänzlich folgenlos, Unternehmen und unternehmensähnlich auftretende Marktteilnehmer können dagegen vergleichsweise schnell „Opfer" einer entsprechenden Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung werden.
Geschrieben von D.D.
Das Einstellen von Bildern von Minderjährigen etwa in Facebook ohne die Einwilligung deren gesetzlicher Vertreter kann eine strafbare Handlung darstellen – auch seitens der leiblichen Eltern.
Das Einstellen von Fotos, Selfies oder Portraitaufnahmen ist in. Und längst sind vielerorts die Fotoalben, in denen die eigenen Kinder in zig Aufnahmen bei ihrem Wachsen und Gedeihen festgehalten werden, längst durch die entsprechenden digitalen Pendants abgelöst. Nur selten wird dabei daran gedacht, dass das Internet nichts vergisst. Und noch seltener dürfte schließlich daran gedacht werden, dass es auch rechtliche Grenzen selbst für die eigenen Eltern gibt, wenn diese Bilder ihrer Kinder, die etwa in der häuslichen Umgebung entstanden sind, im Internet praktisch jedermann zugänglich machen wollen.
So dürfte sich der Vater eines Kleinkindes, der vor dem Amtsgericht Hannover zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist, wohl erst einmal keiner großen Schuld bewusst gewesen sein … bis die Staatsanwaltschaft auf den Plan trat.
Geschrieben von D.D.
Vor dem Bundesgerichtshof erlitt ein Kläger indessen eine Abfuhr, als er sich auf „war schon immer so" berufen wollte. Denn jedenfalls bei Wegerechten über Grundstücke von Nachbarn oder Dritten kommt für den erkennenden Zivilsenat selbst bei einer jahrzehntelangen Gepflogenheit bzw. der Duldung des Betretens seitens des Grundstückseigentümers keine gewohnheitsrechtliche Anerkennung in Betracht.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 13.02.2020: Nicht zu empfehlen! Bewertungsportal verbreitet keine Behauptungen
Betreiber eines Bewertungsportals verbreiten grundsätzlich keine Tatsachenbehauptungen, wenn alle Nutzerbeiträge dort lediglich angezeigt und lediglich automatisiert sortiert angezeigt werden.
Bewertungsportale sind bekanntlich ein zweischneidiges Schwert. Wer hat nicht schon mal in der Versuchung gestanden, nach schlechten Erfahrungen dort mal „so richtig Dampf abzulassen" und „den Laden rund zu machen" – wohingegen selbst ein wirklich gutes Erlebnis nur selten dazu animiert, sich die Zeit zu nehmen, auch mal etwas Positives zu vermerken. Für die Bewerteten sieht das oftmals nicht besser aus: Eine schlechte Bewertung ruft oft mehr Aufmerksamkeit hervor als ein Dutzend pauschal positiver Bewertungen. Und dann ist da ja immer auch noch das Gesamturteil, das über den Vorzug oder eben das Nachsehen gegenüber Mitbewerbern entscheiden kann.
Aufgrund eben dieser Umstände zog unlängst die Betreiberin eines Fitness-Studios in ihrem Rechtsstreit mit der Betreiberin eines Bewertungsportals bis vor den Bundesgerichtshof. Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 13.02.2020: Horten von Marken = unlauter! Treu und Glaube bei Vertragsstrafen
Bei rechtlich geschützten Marken fallen den meisten die ganz großen Marken namhafter Getränke-, Auto- oder Modehersteller ein. Doch es gibt – in noch viel größerer Zahl – auch eine Vielzahl von rechtlich geschützten Marken, an deren Schutz oftmals im Alltag niemand denkt. Für Privatpersonen und Verbraucher bleibt dies oftmals gänzlich folgenlos, Unternehmen und unternehmensähnlich auftretende Marktteilnehmer können dagegen vergleichsweise schnell „Opfer" einer entsprechenden Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung werden.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 13.02.2020: Teurer Foto-Post
Das Einstellen von Fotos, Selfies oder Portraitaufnahmen ist in. Und längst sind vielerorts die Fotoalben, in denen die eigenen Kinder in zig Aufnahmen bei ihrem Wachsen und Gedeihen festgehalten werden, längst durch die entsprechenden digitalen Pendants abgelöst. Nur selten wird dabei daran gedacht, dass das Internet nichts vergisst. Und noch seltener dürfte schließlich daran gedacht werden, dass es auch rechtliche Grenzen selbst für die eigenen Eltern gibt, wenn diese Bilder ihrer Kinder, die etwa in der häuslichen Umgebung entstanden sind, im Internet praktisch jedermann zugänglich machen wollen.
So dürfte sich der Vater eines Kleinkindes, der vor dem Amtsgericht Hannover zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist, wohl erst einmal keiner großen Schuld bewusst gewesen sein … bis die Staatsanwaltschaft auf den Plan trat.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 13.02.2020: Was, kein Wucher und Betrug seitens des Schlüsseldienstes? Kommt darauf an!
Es ist oftmals eine Sache von Sekunden: In der sicheren Gewissheit, dass man den Wohnungs- oder Hausschlüssel eingesteckt hat, schreitet man munter forschen Schrittes durch die sodann zufallende Wohnungs- oder Haustüre, um sogleich beim nachfolgenden Griff in die vermeintlich den Schlüssel(-bund) beherbergende Tasche feststellen zu müssen: Oh, da ist ja nur das Brillenetui. Solange sich jemand anderes noch in den nunmehr naturgemäß recht gut verschlossenen Räumlichkeiten aufhält – Sinn und Zweck von Wohnungs- und Haustüren ist ja es unter anderem, eine gewisse Barriere und Schutzvorkehrungen gegen das unbefugte Eindringen Dritter zu bilden – ist alles halb so schlimm. Alles andere kann dagegen recht schnell richtig teuer werden.
So etwa im Fall einer 80jährigen, die sich aus ihrer Wohnung ausgesperrt hatte und einen Schlüsseldienst rufen musste. Dieser knöpfte der alten Dame ein unter keinem Blickwinkel mehr marktgerechtes „Honorar" von fast 800,- € für die Aufbohrung des Schließzylinders ab. Während Amts- und Landgericht hierin ein strafbares Verhalten im Sinne des Wucher-Tatbestands, § 291 StGB, sahen, vermochten sich die Richter am Oberlandesgericht Brandenburg in der Revisionsentscheidung dem nicht so ganz anschließen.
Geschrieben von RA Christoph Wilhelm
Unterbricht eine Reinigungskraft in erheblichem Umfang ihre Arbeit, um in den zu reinigenden Büros mit den dort installierten dienstlichen Telefonen privat zu telefonieren und ausgiebig Zeitschriften zu lesen, kann dies jedenfalls nach einschlägiger Abmahnung eine außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) rechtfertigen (amtl. Leitsatz).
Die Klägerin war seit 1994 bei der Beklagten als Reinigungskraft beschäftigt. Die ordentliche Kündigung war tarifvertraglich wegen ihrer langjähriger Beschäftigungszeit (> 15 Jahre) und ihres Alters (Vollendung 40. Lebensjahr) ausgeschlossen.
Geschrieben von D.D.
Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung eines deutschen Gerichts allein in deutscher Sprache an die in Irland ansässige Unternehmensniederlassung von Facebook für Europa ist wirksam.
Man stelle sich vor: Es wird einem ein mehrseitiges Konvolut eines amtlich aussehenden Dokumentes, möglicherweise noch nicht einmal abgefasst mit lateinischen, sondern etwa mit kyrillischen Buchstaben oder gar asiatischen Schriftzeichen, in den Briefkasten geworfen oder gar nur gegen Unterschrift ausgehändigt, und keiner weiß, worum es geht. Kann man das getrost zur Seite legen, vielleicht sogar einfach nur wegwerfen, oder ist da womöglich etwas mehr zu beachten, laufen womöglich sogar Fristen ab? Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die in einer anderen Sprache – und womöglich sogar anderen Schrift – abgefasst und beigefügt ist, hilft da regelmäßig herzlich wenig.
Geschrieben von D.D.
Die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes sind auch dann maßgeblich, wenn innerstaatliches Recht zur Anwendung kommt, das vollständig vom Unionsrecht vorbestimmt wird.
Geschrieben von RA Christoph Wilhelm
LAW Aktuell 13.02.2020: Das kann ins Auge gehen: Private Telefonate und Zeitungslesen während der Arbeitszeit
ArbR Aktuell 1/2010, S. 20.
Unterbricht eine Reinigungskraft in erheblichem Umfang ihre Arbeit, um in den zu reinigenden Büros mit den dort installierten dienstlichen Telefonen privat zu telefonieren und ausgiebig Zeitschriften zu lesen, kann dies jedenfalls nach einschlägiger Abmahnung eine außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) rechtfertigen (amtl. Leitsatz).
Die Klägerin war seit 1994 bei der Beklagten als Reinigungskraft beschäftigt. Die ordentliche Kündigung war tarifvertraglich wegen ihrer langjähriger Beschäftigungszeit (> 15 Jahre) und ihres Alters (Vollendung 40. Lebensjahr) ausgeschlossen.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 13.02.2020: Facebook kann deutsch!
Man stelle sich vor: Es wird einem ein mehrseitiges Konvolut eines amtlich aussehenden Dokumentes, möglicherweise noch nicht einmal abgefasst mit lateinischen, sondern etwa mit kyrillischen Buchstaben oder gar asiatischen Schriftzeichen, in den Briefkasten geworfen oder gar nur gegen Unterschrift ausgehändigt, und keiner weiß, worum es geht. Kann man das getrost zur Seite legen, vielleicht sogar einfach nur wegwerfen, oder ist da womöglich etwas mehr zu beachten, laufen womöglich sogar Fristen ab? Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die in einer anderen Sprache – und womöglich sogar anderen Schrift – abgefasst und beigefügt ist, hilft da regelmäßig herzlich wenig.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 12.02.2020: Geltung der Grundrechte auch bei der Anwendung von Unionsrecht
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts befasst sich seit 1974 immer mal wieder mit der Frage: Inwieweit kann es – noch – auf die Grundrechte des Grundgesetzes ankommen, wenn Gemeinschafts- und mittlerweile Unionsrecht maßgeblich ist. Entscheidungen wie „Solange I", „Solange II", „Maastricht" und auch „Lissabon" sind insoweit wahre „Evergreens".
Mit „Recht auf Vergessen I" und „Recht auf Vergessen II" hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nunmehr gleich zwei Entscheidungen über zwei Verfassungsbeschwerden gefällt, die recht explizit klarstellen: Ohne die deutschen Grundrechte geht es nicht.
Geschrieben von D.D.
Für nicht wenige stellt eine Wohnungseigentümergemeinschaft die negative Synthese zweier für sich genommen schon schwieriger Lebensbereiche dar: Es vereinigen sich im Zuge einer „Zwangsgemeinschaft" die Nachteile des Gemeinschaftsrechts mit den Nachteilen des Nachbarschaftsrechts – und heraus kommt das Wohnungseigentümerrecht. Denn hier wird, abweichend vom Grundsatz, dass auf einem Grundstück nur ein einheitliches Gebäude errichtet werden kann (§ 94 Abs. 1 BGB), die Möglichkeit eröffnet, dass auf ein und demselben Grundstück, also einem Flurstück, mehrere Eigentumswohnungen (Wohnungseigentum) oder sonstige im Alleineigentum stehende Räume (Teileigentum) errichtet werden, um die sich gleichermaßen das zur gemeinschaftlichen Nutzung eröffnete Gemeinschaftseigentum legt, an dem jeder Miteigentümer einen ideellen Anteil hat.
Geschrieben von D.D.
Wenig dürfte Hundehalter mehr „freuen" als die Aussicht auf einen – womöglich noch nicht einmal an der Leine geführten – anderen Hund, der mit seinem „Herrchen" entgegenkommt. Denn es braucht nicht viel, und schon kommt es zu einer mehr oder weniger lautstarken „Auseinandersetzung" zwischen dem eigenen und dem entgegenkommenden Tier, wobei harmloses Anbellen ja noch das Geringste sein dürfte. Und was hilft es, wenn der eigene Vierbeiner relativ brav und ruhig bleibt, sein Artgenosse aber das glatte Gegenteil ist.
Mit „Recht auf Vergessen I" und „Recht auf Vergessen II" hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nunmehr gleich zwei Entscheidungen über zwei Verfassungsbeschwerden gefällt, die recht explizit klarstellen: Ohne die deutschen Grundrechte geht es nicht.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 11.02.2020: Was ist ein „Laden"? Es kommt darauf an.
BGH, Urt. v. 25.10.2019 – V ZR 271/18Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 10.02.2020: Du dummer Hund! Tierhalterhaftung bei „Hundegetümmel“
OLG Koblenz, Urt. v. 09.12.2019 – 12 U 249/18Seite 74 von 138 - Artikel 730 bis 740 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik.
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