LAW Aktuell
Geschrieben von RA Christoph WilhelmLAW Aktuell 13.02.2020: Das kann ins Auge gehen: Private Telefonate und Zeitungslesen während der Arbeitszeit
Unterbricht eine Reinigungskraft in erheblichem Umfang ihre Arbeit, um in den zu reinigenden Büros mit den dort installierten dienstlichen Telefonen privat zu telefonieren und ausgiebig Zeitschriften zu lesen, kann dies jedenfalls nach einschlägiger Abmahnung eine außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) rechtfertigen (amtl. Leitsatz).
Die Klägerin war seit 1994 bei der Beklagten als Reinigungskraft beschäftigt. Die ordentliche Kündigung war tarifvertraglich wegen ihrer langjähriger Beschäftigungszeit (> 15 Jahre) und ihres Alters (Vollendung 40. Lebensjahr) ausgeschlossen.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 13.02.2020: Facebook kann deutsch!
Man stelle sich vor: Es wird einem ein mehrseitiges Konvolut eines amtlich aussehenden Dokumentes, möglicherweise noch nicht einmal abgefasst mit lateinischen, sondern etwa mit kyrillischen Buchstaben oder gar asiatischen Schriftzeichen, in den Briefkasten geworfen oder gar nur gegen Unterschrift ausgehändigt, und keiner weiß, worum es geht. Kann man das getrost zur Seite legen, vielleicht sogar einfach nur wegwerfen, oder ist da womöglich etwas mehr zu beachten, laufen womöglich sogar Fristen ab? Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die in einer anderen Sprache – und womöglich sogar anderen Schrift – abgefasst und beigefügt ist, hilft da regelmäßig herzlich wenig.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 12.02.2020: Geltung der Grundrechte auch bei der Anwendung von Unionsrecht
Mit „Recht auf Vergessen I" und „Recht auf Vergessen II" hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nunmehr gleich zwei Entscheidungen über zwei Verfassungsbeschwerden gefällt, die recht explizit klarstellen: Ohne die deutschen Grundrechte geht es nicht.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 11.02.2020: Was ist ein „Laden"? Es kommt darauf an.
BGH, Urt. v. 25.10.2019 – V ZR 271/18Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 10.02.2020: Du dummer Hund! Tierhalterhaftung bei „Hundegetümmel“
OLG Koblenz, Urt. v. 09.12.2019 – 12 U 249/18Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 10.02.2020: Ist es nie zu spät? Verspätet erhobene Klage kann zulässig sein!
Eine erst nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist erhobene Kündigungsschutzklage kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn das Arbeitsgericht eine zuvor identische, aber unwirksam erhobene Klage als zulässig angesehen hat.
Die Tücken stecken oftmals im Detail und gerade seit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs über die Plattform beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) haben die Details, die es bei der Verwendung – und Versendung – von elektronischen Dokumenten zu – und mittlerweile auch von – den Gerichten zu beachten gibt, drastisch zugenommen. Zugleich hängt allerdings die Wirksamkeit von Prozesshandlungen, etwa der wirksamen Erhebung einer Klage, nunmehr auch davon ab, dass ein ordnungsgemäßer Schriftsatz wirksam übermittelt worden ist. Zur Unwirksamkeit führt etwa, wenn mit einer sogenannten Container-Signatur (§ 4 Abs. 2 ERVV) gleich mehrere Dokumente elektronisch signiert werden sollen, was allerdings ein in der Praxis nicht immer beachtetes Einzeldetail darstellt. So kann es auch schon mal passieren, dass eine dem Grunde nach auf dem elektronischen Wege unwirksam eingereichte Klage– vergleichbar einer Klage ohne (anwaltliche) Unterschrift – gerichtlicherseits unerkannt als wirksam angesehen und sodann auch hierüber mittels Endurteils entschieden wird.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 04.02.2020: Glück gehabt! Kein Knöllchen von Privaten
OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 03.01.2020 – 2 Ss OWi 963/18Nein, wie ärgerlich. Da hetzt man nach längerer Parkplatzsuche zu einem Termin, kommt schon verspätet an und muss, nachdem man zum eigenen Fahrzeug zurückgekehrt ist, feststellen, dass die für teures Geld erworbene Parkberechtigung mittlerweile abgelaufen war, weshalb ein „Knöllchen" hinter dem Scheibenwischer hängt. Wer von vornherein ohne Entrichtung des Entgelts für die Parkberechtigung in eine solche Situation kommt, mag sich noch denken – gut, dieses Mal halt Pech gehabt. Ebenso, wer, bewusst oder unbewusst, im eingeschränkten Halteverbot, im Bereich von Bewohnerparkplätzen oder Ähnlichem parkt. Für viele Kommunen ist die Überwachung des „ruhenden Verkehrs" eine nicht zu vernachlässigende Einnahmequelle.
Eben diese könnte zumindest in Hessen künftig versiegen.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 04.02.2020: Aus und vorbei? Mit der Erledigterklärung ist nicht immer alles erledigt!
Wenn es ernst wird, wird so mancher weich und gibt nach. Entsprechend „häufig" sind die Fälle, in denen, ungeachtet wochen- und monatelanger vorheriger Verweigerung, auch nur einen Cent zu bezahlen, Forderungen und sonstige Ansprüche sang- und klanglos erfüllt werden, sobald die Klage zugestellt worden ist. Lieber nicht darauf ankommen lassen, scheint da manchmal die Devise zu lauten, wobei gerade bei Verkehrsunfällen manchmal schlichtweg die Regulierungspraxis die Geduld des Geschädigten zu sehr strapaziert hat, weshalb selbst vollständige Schadensregulierungen nach Klageerhebung vorkommen.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 03.02.2020: Hättest du lieber was gesagt! Informationspflichten von WEG-Verwaltern
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss bei Mängeln und Schäden am Gemeinschaftseigentum Handlungsoptionen aufzeigen und unter anderem auf Verjährungsprobleme hinweisen.
Wohnungseigentümerschaften i.S.d. WEG sind etwas ganz Besonderes. Einerseits gewährleistet die bauliche Anordnung der einzelnen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oftmals eine größere Anonymität als manches Reihen- oder Doppelhaus, so dass man sich, jedenfalls außerhalb des gemeinsamen Treppenhauses, recht gut aus dem Weg gehen kann. Andererseits kommt man in vielen Dingen aufgrund von qualifizierten Mehrheits- oder gar Einstimmigkeitserfordernisses nicht so recht aneinander vorbei – und Aussuchen kann man sich seine Nachbarn bekanntlich auch nicht. In nicht wenigen Anlagen „thront" über allem der Verwalter der WEG, der eigentlich die Interessen der WEG als Auftraggeberin in deren Sinne verfolgen und durchsetzen sollte, bisweilen aber auch vom „Gutsverwalter zum Gutsherrn" mutiert.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 02.02.2020: „Uber“raschend freie Fahrt! Keine Standplatzpflicht für Taxis in Bayern
Rechtsverordnungen sind eine feine Sache. Nach der Vorstellung des Verfassungsgebers soll das durch die Exekutive auf der Rechtsgrundlage von Art. 80 Abs. 1 GG zu erlassende untergesetzliche Recht der Ausführung von Gesetzen, deren inhaltlicher Bestimmung und einheitlichen Anwendung dienen. Der große Vorteil gegenüber parlamentarischen Gesetzen liegt dabei insbesondere darin, dass Rechtsverordnungen nicht im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren (Art. 76 f. GG) aufwendig erlassen, sondern von den Bundes- oder Landesministerien, allenfalls nach vorheriger Anhörung oder Beteiligung des Bundesrates, recht zeitnah geschaffen werden können. Ein aktuelles Beispiel ist etwa die Mindestlohnverordnung, die der Höhe nach den gesetzlichen Mindestlohn jedes Jahr neu festlegt. Notwendig für den Erlass einer Rechtsverordnung ist allerdings stets, dass die Exekutive eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung von der einzig unmittelbar demokratisch legitimierten Staatsgewalt, der Legislative, erhalten hat.
Genau daran mangelte es im Fall einer Rechtsverordnung der Stadt München, mit der diese den im Stadtgebiet zugelassenen Taxis den Ort des Abstellens ihrer Fahrzeuge vorgeben wollte.
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