LAW Aktuell
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 17.12.2019: Pi mal Daumen? Maßstab für Schätzung von Fahrtkostenersatz
Nicht jeder materielle (Vermögens-)Schaden lässt sich bis auf die letzte Ziffer exakt bestimmen. Oftmals fehlt es schon an hinreichenden Erfassungsmöglichkeiten und nicht selten wäre zumindest der Aufwand für deren Durchführung außerhalb jeglicher Verhältnismäßigkeit. Aufgrund dieser Erkenntnis hatte schon der Gesetzgeber der in Bälde über 140 Jahre alt werdenden Zivilprozessordnung mit § 287 Abs. 1 Satz1 ZPO den Gerichten die Befugnis zur Schätzung von Schäden unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung eingeräumt. Und nach § 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO verbleibt es sogar im Ermessen der Gerichte, ob eine beantragte Beweisaufnahme oder eine Begutachtung von Amts wegen durch Sachverständige anzuordnen ist.
Geschrieben von RA Christoph Wilhelm
LAW Aktuell 16.12.2019: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. „Einheit des Verhinderungsfalls“ bei zwei verschiedenen Erkrankungen
BAG-Pressemitteilung Nr. 45/19Die Parteien streiten über eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit vom 19.05.2017 bis 29.06.2017. Die Klägerin war vom 07.02.2017 bis zum 18.05.2017 wegen eines psychischen Leidens arbeitsunfähig. Ihre Hausärzte bescheinigten ihr zuletzt am 05.05.2017 eine bis einschließlich 18.05.2017 fortbestehende Arbeitsunfähigkeit. Am 19.05.2017 musste sie sich wegen eines gynäkologischen Leidens einer seit längerem geplanten Operation unterziehen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit bis zum 30.06.2017 führte. Ihre Frauenärztin bescheinigte am 18. Mai 2017 als „Erstbescheinigung" eine Arbeitsunfähigkeit vom 19. Mai 2017 bis zum 16. Juni 2017 und durch Folgebescheinigung eine fortbestehende Arbeitsverhinderung bis einschließlich 30. Juni 2017.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 16.12.2019: „Unfall be- oder gestellt?“ Kein Anscheinsbeweis für manipulierten Verkehrsunfall
Verkehrsunfälle sind selten ein erfreuliches Ereignis, allerdings gibt es immer wieder Konstellationen, bei denen der Verdacht aufkommt, dass es dem Geschädigten sogar recht gut „in den Kram passt", dass sein Fahrzeug einen Unfall hatte und mehr oder weniger stark beschädigt worden ist. Gerade bei höherwertigen Fahrzeugen kann, bedingt durch den hohen Versicherungswert, ein Unfall über die fiktive Schadensabrechnung - auch zur Vermeidung langwieriger Verkaufsbemühungen - eine geradezu wünschenswerte Angelegenheit sein. Daher sind die Leistungsabteilungen vieler Kfz-Versicherungen in hohem Maße sensibilisiert, bei entsprechenden Anzeichen für einen „be- oder gestellten Unfall" einen entsprechenden Einwand vorzubringen, da dann der Ersatzanspruch, etwa aus § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG i. V. m. § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG infolge des Leistungsausschlusses – kein zufälliges (Unfall-)Ereignis mehr – entfiele.
Geschrieben von RA Christoph Wilhelm
LAW Aktuell 13.12.2019: Wenn schon Urlaub, dann aber "bezahlt". Urlaubsvergütung vor Urlaubsantritt oder vorbehaltlose Zusage Auslegung der Freistellungserklärung
Geschrieben von RA Christoph Wilhelm
LAW Aktuell 12.12.2019: Arbeit 4.0 "Crowdworker". Selbstständiger oder Arbeitnehmer?
LAG München, Pressemitteilung vom 04.12.2019
In einem am 04.12.2019 vor dem LAG München in der 2. Instanz entschiedenen Verfahren ging es um die Frage, ob der klagende „Crowdworker" selbständig war oder ob mit der klagenden Internetplattform R ein Arbeitsverhältnis bestand.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 31.12.2019
Änderungskündigung: Wahrung der Klagefrist des § 4 S. 2 KSchG auch mit Klage nach § 4 S. 1 KSchG! 21/19 ZR
Änderungskündigung: Wahrung der Klagefrist des § 4 S. 2 KSchG auch mit Klage nach § 4 S. 1 KSchG!
Sounds:
1. Hat der Arbeitnehmer ein mit der Kündigung verbundenes Angebot des Arbeitgebers zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen, genügt es zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 7 KSchG, wenn er innerhalb der Klagefrist Kündigungsschutzklage nach § 4 S.1 KSchG erhebt und den Antrag später entsprechend § 4 S.2 KSchG fasst. Einer analogen Anwendung von § 6 KSchG bedarf es insofern nicht.
2. Die mangelnde Bestimmtheit eines Änderungsangebots führt dazu, dass die mit der Änderungskündigung erstrebte Änderung der Arbeitsbedingungen sozial nicht gerechtfertigt ist.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 11.12.2019: Nur Doppelvorsatz verhindert Haftungsprivilegierung des Arbeitgebers
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 10.12.2019: Containern kann strafbarer Diebstahl sein
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 03.12.2019: Schöner Wohnen? Wohnraummiete bei Flüchtlingsunterkunft?
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 01.12.2019: Hättest Du mal besser unterschrieben! Spätestens bei der Wiedereinsetzung muss es passen
BGH, Beschluss vom 15.10.219 – VI ZB 22/19
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