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Staatsexamina
 
Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 19.11.2019: Noch mal Glück gehabt! Blitzen darf nicht jeder

Blitzer
 
 
Die Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe, die nicht ohne Weiteres auf private Dienstleister übertragen werden und erst recht nicht zum Erlass von Bußgeldbescheiden durch diese führen darf.
Für die Warnung vor „teuren Fotos", einer im Verkehrsfunk gern gebrauchten Umschreibung für mobile oder stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung, sind viele Verkehrsteilnehmer dankbar. Gleichwohl schafft es nicht jeder, die auf deutschen Straßen vorgeschriebene, wenn gleich bisweilen ihrerseits im Einzelfall hinterfragungswürdige, Limitierung der Geschwindigkeit einzuhalten. Dabei ist die „Überwachungsdichte" schon regional höchst unterschiedlich, wobei nicht wenige Gemeinden sogar ein regelrechtes Geschäftsmodell für sich entdeckt haben, die eigenen Ortsstraßen, gerade bei Durchgangsverkehr, entsprechend zu überwachen.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 19.11.2019: Schön (warm) wärs gewesen! Überbau und Umbau für Wärmedämmung nur in Grenzen

Wärmedämmung

BGH, Urteil v. 14.06.2019 – V ZR 144/18
BGH, Urteil v. 02.06.2017 – V ZR 196/16

Nachbarn müssen zwar einen Überbau der Grundstücksgrenze durch das Nachbargebäude dulden, wenn nur so ein zeitgemäßer Wärmeschutz erreicht werden kann, allerdings brauchen sie selbst keine Umbauten vorzunehmen oder auf ihrem Grundstück zu dulden.
 
Gerade ältere Gebäude werden seit Jahren gerne mit großem Aufwand energetisch saniert, wobei oftmals insbesondere die jahrzehntealte und minderwertige Dämmung durch eine zeitgemäße und deutlich effektivere Dämmung ersetzt wird. Dies läuft gerade bei enger Bebauung, die oftmals bis an die eigene Grundstücksgrenze heranreicht, darauf hinaus, dass die häufig dickere Fassadendämmung über das eigene Grundstück in den Luftraum eines Nachbargrundstücks hineinragt. In selteneren Fällen müsste der Nachbar gegebenenfalls sogar Umbauten auf seinem eigenen Grundstück hinnehmen, damit der Dämmende sein eigenes Gebäude vollständig und wunschgemäß sanieren kann.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 18.11.2019: Einmal drin ist nicht gleich zugegangen! Zum Zugang bei Briefkasteneinwurf

Briefkasten

BAG, Urteil v. 22.08.2019 – 2 AZR 111/19

Für die Frage, ab wann ein in einen Hausbriefkasten eingeworfene verkörperte Willenserklärung zugeht, ist auf die nach allgemeiner Verkehrsanschauung nächste Entnahme abzustellen, wobei die Verkehrsanschauung ihrerseits keiner Vermutung zugänglich ist.
 
An ihm hängt vieles und zugleich ist er umstritten wie selten etwas anderes in der Rechtspraxis, zumal im Einzelfall mit moderatem Aufwand kaum konkret-individuell: Der Zugangszeitpunkt einer Willenserklärung. Während unter Anwesenden eine – mündliche oder schriftlich formulierte und übergebene – Willenserklärung sofort zugeht und damit sogleich auch wirksam wird (§ 147 Abs. 1 Satz 1 BGB), sieht es bei der Willenserklärung gegenüber einem Abwesenden ganz anders aus, denn hier ist auf den Zugang abzustellen (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB). Als Zeitpunkt des Zugangs wiederum gilt, dass die verkörperte Willenserklärung in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.

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Geschrieben von Achim Wüst

LAW Aktuell 12.11.2019: War ja klar! Steigt ein Fahrgast ohne Fahrkarte in einen Zug ein, schließt er einen Vertrag mit dem Beförderer.

Beförderungsvertrag
 
 
Steigt ein Fahrgast ohne Fahrkarte in einen Zug ein, schließt er einen Vertrag mit dem Beförderer. Dies ist dann der Fall, wenn der Zug frei zugänglich ist (Massenverkehrsmittel). Angefragt wurde beim EuGH, welcher Art das Rechtsverhältnis zwischen dem Betreiber der Zuglinie und den Fahrgästen ohne Beförderungsausweis ist. Insoweit wird die Frage gestellt, ob die unionsrechtliche Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (EG Nr. 1371/2007) dahin auszulegen ist, dass eine Situation, in der ein Fahrgast in einen Zug einsteigt, um eine Fahrt zu unternehmen, ohne sich eine Fahrkarte besorgt zu haben, unter den Begriff „Beförderungsvertrag" im Sinne dieser Verordnung fällt. In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass sowohl das Eisenbahnunternehmen –durch (das Vorfahren und) die Gewährung des freien Zugangs zu seinem Zug –als auch der Fahrgast –durch den Einstieg in den Zug, um eine Fahrt zu unternehmen–ihre deckungsgleichen Willen bekunden (also Angebot und Annahme als Willenserklärung abgeben), ein Vertragsverhältnis einzugehen. Hinsichtlich der Frage, ob der Besitz einer Fahrkarte durch den Fahrgast eine unerlässliche Voraussetzung für die Annahme ist, dass ein „Beförderungsvertrag" besteht, stellt der Gerichtshof fest, dass die Fahrkarte nur das Instrument  ist, das den Beförderungsvertrag verkörpert. Der Begriff „Beförderungsvertrag" ist unabhängig vom Besitz einer Fahrkarte durch den Fahrgast und umfasst daher eine Situation, in der ein Fahrgast in einen frei zugänglichen Zug einsteigt, um eine Fahrt zu  unternehmen, auch ohne sich eine Fahrkarte besorgt zu haben.

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Geschrieben von RA Christoph Wilhelm

LAW Aktuell 12.11.2019: Das Ende der „Lindenstraße“

Rasender Lindenstraße

Arbeitsgericht Köln, Urteil v. 18.09.2019 – 2Ca 2696/19

Die Beklagte ist eine Produktionsgesellschaft und produziert für die ARD seit vielen Jahren die Fernsehserie „Lindenstraße". Im März 2020 sollen die letzten Folgen der Serie laufen.
Der Kläger ist bei der Beklagten aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge seit 2005 für die Produktion der Serie angestellt (Letzte Befristung vom 1.01.2018 bis 31.12.2019).
Nach der Entscheidung der ARD, die Produktion einzustellen, kündigte die Beklagte die Arbeitsverhältnisse aller Mitarbeiter der Produktion ordentlich zum 31.12.2019. Mit einer Kündigungsschutzklage wendet sich der Kläger vor dem ArbG Köln gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses (geklagt haben daneben noch weitere 11 der betroffenen Mitarbeiter).

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 11.11.2019: Mal wieder auf den Hund gekommen! Beweiserleichterung bei „Hundekampf“

Hundebiss

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.10.2019 - 7 U 86/18

Wer im Zuge einer „Rangelei" zwischen zwei oder mehr Hunden Verletzungen erleidet oder gar gebissen wird, muss nicht zwingend nachweisen, dass ihm der Schaden durch einen fremden Hund zugefügt worden ist.
Hundehalter dürften die Situation zur Genüge kennen. Aus dem eben noch ruhig verlaufenden Ausführ-Spaziergang wird plötzlich eine hektische und womöglich auch schmerzhafte Angelegenheit, weil ein anderer Hund den eigenen Hund aggressiv angeht oder bei diesem Aggressionen hervorruft.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 08.11.2019: Keine Mieterhöhung nach Modernisierung im Härtefall

Miete Härtefall

BGH, Urt. v. 09.10.2019 – VIII ZR 21/19

Vermieter dürfen nach einer durchgeführten Modernisierungsmaßnahme die Miete nur dann erhöhen, wenn die dadurch entstehende monatliche Belastung für den Mieter keinen Härtefall auslöst.

Immobilien kommen wie praktisch alle anderen Gebrauchsgüter in die Jahre. Allein schon aufgrund des allgemeinen technischen Fortschritts kann die „moderne Wohnung" aus den 50er Jahren ein Modernisierungs- oder gar Sanierungsfall in den 00er Jahren sein. Zudem kann es, etwa bei der Wärmedämmung, sogar gesetzliche Pflichten zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen für den Vermieter geben. Im Gegenzug für den mit dem erhöhten Wohnkomfort einhergehenden Aufwand hierfür darf dieser sodann grundsätzlich die Miete anpassen und so den Mieter an den Kosten beteiligen.

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Geschrieben von Achim Wüst

LAW Aktuell 08.11.2019: Voll auf Speed! Zoll stellt mehr als 50 kg Drogen sicher

Drogen

LG Kleve, Urteil v. 4.11.2019

Sportlich an der Spitze trifft eine Profi-Sprinterin das Urteil wie ein Schlag: Das Landgericht Kleve hat die 27-Jährige wegen Einfuhr von Drogen und Beihilfe zum Drogenhandel (vgl. §§ 29 bis 30a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)) zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Sprinterin habe im Juni wissentlich rund 50 Kilogramm Ecstasy (!) und rund zwei Kilogramm Crystal Meth im Auto über die Grenze gebracht.

Niemand würde einem Kurier Drogen im Straßenverkaufswert von 1,5 Millionen Euro überlassen, wenn der nichts davon wisse, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ruby in seiner Urteilsbegründung: "Ein solches Risiko geht kein Drogenhändler ein." Die Angeklagte habe zumindest billigend in Kauf genommen, eine nicht geringe Menge Drogen über die Grenze zu bringen. Mit dem Urteil lag das Gericht über dem von der Anklage geforderten Strafmaß.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 07.11.2019: Über den Wolken … sollte man besser nüchtern sein! Keine Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters bei Rausschmiss aus dem Fluzeug.

Fluggastrechte

AG München, Urteil vom 23.07.2019 - 182 C 18938/18

„Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein", trällerte es in den 70er Jahren munter aus allen Radios. Um allerdings dorthin zu gelangen, etwa als Passagier in einem Flugzeug, gibt es dann doch, ganz bodenständig, einige Regeln zu beachten. Eine davon lautet: Es fliegt nur, wer auch flugtauglich ist, anderenfalls fliegt der Betreffende raus – und zwar aus dem Flugzeug noch vor dessen Start.

Der Kläger war dem Bodenpersonal einer Fluggesellschaft aufgrund seines wankenden Gangs, erheblicher Konzentrationsstörungen und starken Alkoholgeruchs aufgefallen und, da es ihm nicht möglich war, selbstständig zu stehen, auch sodann als fluguntauglich erschienen. Der Kläger musste das Flugzeug daher verlassen und statt des gebuchten Flugs am nächsten Tag einen fast 2.000€ teuren Flug nehmen. Seine Klage auf Schadensersatz gem. §§ 651a; § 651i Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Nr. 7; 651n BGB gegenüber dem Reiseveranstalter hatte vor dem Amtsgericht München keinen Erfolg. Durch die Entscheidung des Flugkapitäns, den sichtlich betrunkenen Passagier wieder von Bord zu weisen, ist zwar der Ausfall des Fluges verursacht worden. Die Nichterbringung einer Reiseleistung (auch der ersten!) stellt auch einen Reisemangel i.S.d. § 651i BGB dar. Allerdings trifft den Kläger ein (alleiniges) Verschulden i.S.d. § 651n Abs. 1 Nr. 1 BGB, das zum Anspruchsausschluss führt, da der Rausschmiss gerechtfertigt war.

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Geschrieben von D.D.

LAW Aktuell 06.11.2019: Da geht schnell mal Uber(-haupt) niX mehr! LG Köln untersagt Betrieb von Uber X in Deutschland

Uber

LG Köln - Az. 81 O 74/19

Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln. Begründung: Die gem. § 47 I PBefG erforderliche Annahme des Beförderungsauftrags am Betriebssitz ist nicht gewährleistet. Uber schreibt seinen Geschäftspartnern – also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen – zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz.

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