LAW Aktuell
Geschrieben von D.D.LAW Aktuell 19.11.2019: Noch mal Glück gehabt! Blitzen darf nicht jeder
Für die Warnung vor „teuren Fotos", einer im Verkehrsfunk gern gebrauchten Umschreibung für mobile oder stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung, sind viele Verkehrsteilnehmer dankbar. Gleichwohl schafft es nicht jeder, die auf deutschen Straßen vorgeschriebene, wenn gleich bisweilen ihrerseits im Einzelfall hinterfragungswürdige, Limitierung der Geschwindigkeit einzuhalten. Dabei ist die „Überwachungsdichte" schon regional höchst unterschiedlich, wobei nicht wenige Gemeinden sogar ein regelrechtes Geschäftsmodell für sich entdeckt haben, die eigenen Ortsstraßen, gerade bei Durchgangsverkehr, entsprechend zu überwachen.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 19.11.2019: Schön (warm) wärs gewesen! Überbau und Umbau für Wärmedämmung nur in Grenzen
BGH, Urteil v. 14.06.2019 – V ZR 144/18
BGH, Urteil v. 02.06.2017 – V ZR 196/16
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 18.11.2019: Einmal drin ist nicht gleich zugegangen! Zum Zugang bei Briefkasteneinwurf
BAG, Urteil v. 22.08.2019 – 2 AZR 111/19
Geschrieben von Achim Wüst
LAW Aktuell 12.11.2019: War ja klar! Steigt ein Fahrgast ohne Fahrkarte in einen Zug ein, schließt er einen Vertrag mit dem Beförderer.
Geschrieben von RA Christoph Wilhelm
LAW Aktuell 12.11.2019: Das Ende der „Lindenstraße“
Arbeitsgericht Köln, Urteil v. 18.09.2019 – 2Ca 2696/19
Der Kläger ist bei der Beklagten aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge seit 2005 für die Produktion der Serie angestellt (Letzte Befristung vom 1.01.2018 bis 31.12.2019).
Nach der Entscheidung der ARD, die Produktion einzustellen, kündigte die Beklagte die Arbeitsverhältnisse aller Mitarbeiter der Produktion ordentlich zum 31.12.2019. Mit einer Kündigungsschutzklage wendet sich der Kläger vor dem ArbG Köln gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses (geklagt haben daneben noch weitere 11 der betroffenen Mitarbeiter).
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 11.11.2019: Mal wieder auf den Hund gekommen! Beweiserleichterung bei „Hundekampf“
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.10.2019 - 7 U 86/18
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 08.11.2019: Keine Mieterhöhung nach Modernisierung im Härtefall
BGH, Urt. v. 09.10.2019 – VIII ZR 21/19
Vermieter dürfen nach einer durchgeführten Modernisierungsmaßnahme die Miete nur dann erhöhen, wenn die dadurch entstehende monatliche Belastung für den Mieter keinen Härtefall auslöst.
Immobilien kommen wie praktisch alle anderen Gebrauchsgüter in die Jahre. Allein schon aufgrund des allgemeinen technischen Fortschritts kann die „moderne Wohnung" aus den 50er Jahren ein Modernisierungs- oder gar Sanierungsfall in den 00er Jahren sein. Zudem kann es, etwa bei der Wärmedämmung, sogar gesetzliche Pflichten zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen für den Vermieter geben. Im Gegenzug für den mit dem erhöhten Wohnkomfort einhergehenden Aufwand hierfür darf dieser sodann grundsätzlich die Miete anpassen und so den Mieter an den Kosten beteiligen.
Geschrieben von Achim Wüst
LAW Aktuell 08.11.2019: Voll auf Speed! Zoll stellt mehr als 50 kg Drogen sicher
LG Kleve, Urteil v. 4.11.2019
Sportlich an der Spitze trifft eine Profi-Sprinterin das Urteil wie ein Schlag: Das Landgericht Kleve hat die 27-Jährige wegen Einfuhr von Drogen und Beihilfe zum Drogenhandel (vgl. §§ 29 bis 30a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)) zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Sprinterin habe im Juni wissentlich rund 50 Kilogramm Ecstasy (!) und rund zwei Kilogramm Crystal Meth im Auto über die Grenze gebracht.
Niemand würde einem Kurier Drogen im Straßenverkaufswert von 1,5 Millionen Euro überlassen, wenn der nichts davon wisse, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ruby in seiner Urteilsbegründung: "Ein solches Risiko geht kein Drogenhändler ein." Die Angeklagte habe zumindest billigend in Kauf genommen, eine nicht geringe Menge Drogen über die Grenze zu bringen. Mit dem Urteil lag das Gericht über dem von der Anklage geforderten Strafmaß.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 07.11.2019: Über den Wolken … sollte man besser nüchtern sein! Keine Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters bei Rausschmiss aus dem Fluzeug.
AG München, Urteil vom 23.07.2019 - 182 C 18938/18
„Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein", trällerte es in den 70er Jahren munter aus allen Radios. Um allerdings dorthin zu gelangen, etwa als Passagier in einem Flugzeug, gibt es dann doch, ganz bodenständig, einige Regeln zu beachten. Eine davon lautet: Es fliegt nur, wer auch flugtauglich ist, anderenfalls fliegt der Betreffende raus – und zwar aus dem Flugzeug noch vor dessen Start.
Der Kläger war dem Bodenpersonal einer Fluggesellschaft aufgrund seines wankenden Gangs, erheblicher Konzentrationsstörungen und starken Alkoholgeruchs aufgefallen und, da es ihm nicht möglich war, selbstständig zu stehen, auch sodann als fluguntauglich erschienen. Der Kläger musste das Flugzeug daher verlassen und statt des gebuchten Flugs am nächsten Tag einen fast 2.000€ teuren Flug nehmen. Seine Klage auf Schadensersatz gem. §§ 651a; § 651i Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Nr. 7; 651n BGB gegenüber dem Reiseveranstalter hatte vor dem Amtsgericht München keinen Erfolg. Durch die Entscheidung des Flugkapitäns, den sichtlich betrunkenen Passagier wieder von Bord zu weisen, ist zwar der Ausfall des Fluges verursacht worden. Die Nichterbringung einer Reiseleistung (auch der ersten!) stellt auch einen Reisemangel i.S.d. § 651i BGB dar. Allerdings trifft den Kläger ein (alleiniges) Verschulden i.S.d. § 651n Abs. 1 Nr. 1 BGB, das zum Anspruchsausschluss führt, da der Rausschmiss gerechtfertigt war.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 06.11.2019: Da geht schnell mal Uber(-haupt) niX mehr! LG Köln untersagt Betrieb von Uber X in Deutschland
Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln. Begründung: Die gem. § 47 I PBefG erforderliche Annahme des Beförderungsauftrags am Betriebssitz ist nicht gewährleistet. Uber schreibt seinen Geschäftspartnern – also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen – zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz.
Seite 78.6 von 138 - Artikel 776 bis 786 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik.
zurück69.670.671.672.673.674.675.676.677.678.679.680.681.682.683.684.685.686.687.6vor
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
KUNDENSERVICE Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.